Betreff
Anpassung der Abschreibungstabelle des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-0343
Aktenzeichen
20-Finanzen
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Anpassung der Abschreibungstabelle des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Jahr 2011 wurde die Nutzungsdauer von Rettungswagen, ausgehend von einer durch-schnittlichen Jahresfahrleistung von 33.000 km auf 6 Jahre festgelegt (SV-8-0571). In den vergangenen Jahren haben sich jedoch im Durchschnitt deutlich höhere Jahresfahrleistungen ergeben:

 

- 2012: rd. 40.000 km/Jahr

- 2013: rd. 42.000 km/Jahr

- 2014: rd. 44.000 km/Jahr

 

Bei höheren Laufleistungen der Fahrzeuge steigt der Unterhaltungsaufwand immens an. Hinzu kommen Ausfallzeiten bei Reparaturen. Dies stellt eine Gefährdung der Fahrzeuggestellung dar.

II.  Lösung

Es wird vorgeschlagen, die Nutzungsdauer von Rettungsfahrzeugen auf 5 Jahre zu reduzieren. Gemäß § 43 Abs. 3 S. 2 GemHVO NRW sind die Nutzungsdauern nach den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen auszuwählen. Zudem sollte eine einheitliche Behandlung der Vermögensgegenstände von Gebührenkalkulation und Geschäftsbuchhaltung angestrebt werden.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Würde eine Anpassung der Nutzungsdauer nicht vorgenommen, bestünde die Gefahr, dass in zukünftigen Jahren höhere Sonderabschreibungen gebucht werden müssen, wenn die Fahrzeuge vor Ablauf ihrer Nutzungsdauer ausgetauscht werden müssen. Dadurch entstünden erhebliche Schwankungen in der Ergebnisrechnung. Zudem würde sich dadurch ein Finanzierungsproblem ergeben: Sonderabschreibungen fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein und können auch nicht bei der Berechnung der Kreisumlage berücksichtigt werden. Diese Aufwandsposition kann somit nur über den allgemeinen Haushalt finanziert werden und führt zwangsläufig zum Verzehr des Eigenkapitals.

 

Der durch die Änderung der Nutzungsdauer erhöhte Abschreibungsbedarf fließt in die Gebührenkalkulation ein.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Anpassung der Nutzungsdauern wird der Kreistag hierüber informiert.