Betreff
Genehmigung von Dienstreisen
Vorlage
SV-9-0348
Aktenzeichen
01.10.24.06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)            für die Dringlichkeitsentscheidung

 

Den von den Kreistagsfraktionen benannten Delegierten wird die Teilnahme am 6. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 01.09.2015 in Gütersloh bzw. 02.09.2015 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW:

 

Es wird entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag beschlossen.

 

 

 

 

28.08.2015                              Landrat                                                Kreisausschussmitglied

 

 

 

 

 

b)            für den Kreisausschuss

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Landkreistag NRW lädt zum 6. Kreistagsforum für Delegierte aus den Kreistagen bzw. dem Städteregionstag Aachen ein.

Das Kreistagsforum findet wiederum an zwei auszuwählenden Alternativterminen am Dienstag, den 01.09.2015 in Gütersloh bzw. am Mittwoch, den 02.09.2015 in der Geschäftsstelle des Landkreistages NRW in Düsseldorf statt. Insgesamt sieben Mitglieder der Fraktionen aus dem Kreistag sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Kreistagen auszutauschen.

Im Mittelpunkt des 6. Kreistagsforums werden die Themen „Entwicklung der Kommunalfinanzen“, „Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“, „Investitionsförderpaket des Bundes und die Frage der Verkehrsinfrastruktur“ stehen.

 

II.  Lösung

Mit E-Mail vom 26.06.2015 wurden die Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenden Fraktionen gebeten, Delegierte für die Teilnahme zu melden. Den benannten Delegierten wird die Teilnahme am 6. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 01.09.2015 in Gütersloh bzw. 02.09.2015 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

 

III. Alternativen

Die Teilnahme am 6. Kreistagsforum NRW in Gütersloh bzw. Düsseldorf wird nicht als Dienstreise genehmigt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Absatz 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig.

Im Falle einer Dringlichkeitsentscheidung ist diese dem Kreisausschuss zur nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.