Beschlussvorschlag der AG
Klimaschutz:
1. Das in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügte aktualisierte Energiepolitische
Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan der Jahre 2015 ff wird beschlossen.
2. Über die für die Umsetzung notwendigen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre zu entscheiden.
Begründung:
I. Problem
Seit Herbst 2011 nimmt der
Kreis Coesfeld am European Energy Award teil. Nach einer Auftaktveranstaltung
im Februar 2012 wurden in einer mehrmonatigen Projektphase sämtliche bisherigen
energiepolitischen und klimaschutzrelevanten Aktivitäten des Kreises Coesfeld
erfasst und anschließend bewertet. Im August 2012 hat das gebildete Energieteam
ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm ausgearbeitet, welches einen
Maßnahmenplan über energie- und klimarelevante Maßnahmen für die nachfolgenden Jahre
enthält. Dieses Energiepolitische Arbeitsprogramm inkl. des Maßnahmenplans
wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen. Nach
erfolgreicher Prüfung im Rahmen eines TÜV-Audits wurde dem Kreis Coesfeld im
November 2012 in Oberhausen durch Landesumweltminister Johannes Remmel der
European Energy Award verliehen.
In seiner Sitzung am 17.06.2015
beschloss der Kreistag nicht nur die Verlängerung des Zertifizierungsverfahrens
bis Ende 2018, sondern formulierte auch das Ziel, innerhalb der derzeitigen 9.
Wahlperiode und somit spätestens bis zum Jahr 2019 den European Energy Award in
Gold zu erlangen. Zur Umsetzung des Ziels und zur Begleitung des energiepolitischen
Arbeitsplans wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die aus den Mitgliedern der
Arbeitsgruppe Klimaschutz, dem eea-
Berater des Kreises Coesfeld und weiteren Mitgliedern der Verwaltung besteht.
Die Lenkungsgruppe ist gleichzeitig begleitendes Gremium bei der bereits
initiierten Aufstellung des Klimaschutzkonzepts sowie dessen anschließender
Umsetzung.
Anfang 2016 wird eine
sog. Re-Zertifizierung erfolgen. Im Rahmen der Re-Zertifizierung werden die
bisherigen klimaschutzrelevanten Bemühungen des Kreises Coesfeld durch einen
externen TÜV-Prüfer untersucht und bewertet. Für eine erfolgreiche
Re-Zertifizierung und für die Bewältigung der Zielvorgabe EEA in Gold in 2019
ist das aktualisierte Energiepolitische Arbeitsprogramm mit seinem
Maßnahmenplan notwendige Voraussetzung.
II. Lösung
Das Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan 2015 ff. wird
beschlossen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die im
Energiepolitischen Arbeitsprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus den
jeweiligen Budgets zu finanzieren und werden somit in die Haushaltsberatungen 2015 ff. mit eingebracht.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit
des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.