Betreff
European Energy Award - Beschluss über das Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan 2015 ff.
Vorlage
SV-9-0367
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der AG Klimaschutz:

 

1. Das in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügte  aktualisierte Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan der Jahre 2015 ff wird beschlossen.

 

2. Über die für die Umsetzung notwendigen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre zu entscheiden.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Seit Herbst 2011 nimmt der Kreis Coesfeld am European Energy Award teil. Nach einer Auftaktveranstaltung im Februar 2012 wurden in einer mehrmonatigen Projektphase sämtliche bisherigen energiepolitischen und klimaschutzrelevanten Aktivitäten des Kreises Coesfeld erfasst und anschließend bewertet. Im August 2012 hat das gebildete Energieteam ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm ausgearbeitet, welches einen Maßnahmenplan über energie- und klimarelevante Maßnahmen für die nachfolgenden Jahre enthält. Dieses Energiepolitische Arbeitsprogramm inkl. des Maßnahmenplans wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung im Rahmen eines TÜV-Audits wurde dem Kreis Coesfeld im November 2012 in Oberhausen durch Landesumweltminister Johannes Remmel der European Energy Award verliehen.

 

In seiner Sitzung am 17.06.2015 beschloss der Kreistag nicht nur die Verlängerung des Zertifizierungsverfahrens bis Ende 2018, sondern formulierte auch das Ziel, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode und somit spätestens bis zum Jahr 2019 den European Energy Award in Gold zu erlangen. Zur Umsetzung des Ziels und zur Begleitung des energiepolitischen Arbeitsplans wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Klimaschutz, dem eea-
Berater des Kreises Coesfeld und weiteren Mitgliedern der Verwaltung besteht. Die Lenkungsgruppe ist gleichzeitig begleitendes Gremium bei der bereits initiierten Aufstellung des Klimaschutzkonzepts sowie dessen anschließender Umsetzung.

 

Anfang 2016 wird eine sog. Re-Zertifizierung erfolgen. Im Rahmen der Re-Zertifizierung werden die bisherigen klimaschutzrelevanten Bemühungen des Kreises Coesfeld durch einen externen TÜV-Prüfer untersucht und bewertet. Für eine erfolgreiche Re-Zertifizierung und für die Bewältigung der Zielvorgabe EEA in Gold in 2019 ist das aktualisierte Energiepolitische Arbeitsprogramm mit seinem Maßnahmenplan notwendige Voraussetzung.

 

II.  Lösung

 

Das Energiepolitische Arbeitsprogramm mit dem Maßnahmenplan 2015 ff. wird beschlossen. 

 

III. Alternativen

 

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die im Energiepolitischen Arbeitsprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus den jeweiligen Budgets zu finanzieren und werden somit in die  Haushaltsberatungen 2015 ff. mit eingebracht.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.

 

 

Anlagen:

  • Energiepolitisches Arbeitsprogramm mit Maßnahmenplan 2015 ff.