Betreff
Zustimmung zur Übertragung von Fraktionszuwendungen von 2015 nach 2016
Vorlage
SV-9-0374
Aktenzeichen
01.10.24.31
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Bildung folgender Rückstellungen der Fraktionen aus den Fraktionszuwendungen 2015 zur Verwendung im Haushaltsjahr 2016 zu:

 

 

CDU-Kreistagsfraktion                                               2.000 €

SPD-Kreistagsfraktion                                                2.500 €

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Kreistagsfraktion           500 €

FDP-Kreistagsfraktion                                                   850 €

UWG-Kreistagsfraktion                                              1.500 €

FAMILIE / DIE LINKE -Kreistagsfraktion                       520 €

Begründung:

 

I.   Problem

Fraktionszuwendungen sind Haushaltsmittel, die dem Jährlichkeitsprinzip unterfallen und den Fraktionen im Kreistag nur zur Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben gewährt werden. Nicht bis zum Jahresende verwendete Mittel sind nach Abschluss des Haushaltsjahres grundsätzlich an die Körperschaft zu erstatten, es sei denn, dass Teile der Fraktionszuwendungen in das nächste Haushaltsjahr bspw. durch eine Bildung einer Rückstellung übertragen werden.

Anlässlich des Wunsches einer Fraktion, wegen der in diesem Jahr erst im Dezember stattfindenden Haushaltseinbringung und der erst im Januar 2016 folgenden fraktionsinternen Beratung des Haushalts 2016 einen Teil der Fraktionszuwendungen von 2015 nach 2016 zu übertragen, wurden alle Kreistagsfraktionen angeschrieben und gebeten, gegebenenfalls einen erforderlichen Rückstellungsbetrag zu nennen. Alle im Kreistag vertretenen Fraktionen haben Beträge mitgeteilt.

 

 

Fraktion

Zuwendungs-betrag 2015

davon zu übertragen

CDU-Kreistagsfraktion

20.460 €

2.000 €

SPD-Kreistagsfraktion

11.220 €

2.500 €

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Kreistagsfraktion

6.600 €

500 €

FDP-Kreistagsfraktion

4.620 €

850 €

UWG-Kreistagsfraktion

4.620 €

1.500 €

FAMILIE / DIE LINKE-Kreistagsfraktion

3.960 €

520 €

 

II.  Lösung

Der Kreistag kann der Bildung von Rückstellungen zustimmen. Er muss hierbei die konkrete Höhe festlegen. Der Betrag muss in einem angemessenen Verhältnis zu den gesamten Fraktionsmitteln stehen. 

 

III. Alternativen

Der Kreistag stimmt der Bildung von Rückstellungen nicht zu oder weicht von den Beträgen, wie sie von den Fraktionen genannt wurden, ab.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sofern der Bildung von Rückstellungen nicht zugestimmt wird, wären nicht oder nicht ordnungsgemäß verwandte Fraktionszuwendungen in 2016 zu erstatten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KrO NRW zuständig.