Betreff
Zukünftige Besetzung der EUREGIO-Gremien
Vorlage
SV-9-0379
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreis Coesfeld benennt die folgenden vier Vertreter/innen und dessen Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

 

Mitglieder:                                                                     Stellvertreter/innen:

 

1. _____________________(Verwaltungsvertreter)     1.________________________________

2.____________________________________(CDU)  2.________________________________

3.____________________________________(CDU)  3.________________________________

4.____________________________________(SPD)  4.________________________________

 

2. Der Kreis Coesfeld schlägt der EUREGIO-Verbandsversammlung vor, die folgenden vier Personen als Vertreter/innen des Kreises Coesfeld in den EUREGIO-Rat zu entsenden:

Mitglieder:                                                                     Benannt durch:

 

1. Markus Schmitz (CDU)                                             Stadt Dülmen

2.____________________________________             Städte und Gemeinden (außer o. g.)

3.____________________________________             Städte und Gemeinden (außer o. g.)

4.____________________________________             Kreis Coesfeld

 

 

 

Begründung:

 

I. Sachlage

Bereits in der letzten Kreistagssitzung wurde über die Änderung der Satzung des  EUREGIO e. V. beschlossen. Die mit der Satzungsänderung notwendig werdende Neubesetzung der EUREGIO-Gremien wurde jedoch verschoben, da zunächst die Landratswahl abgewartet werden sollte.

 

Die Zahl der Vertreter/innen des Kreises Coesfeld in der EUREGIO-Mitglieder­ver­sammlung wird zukünftig von 15 auf 4 reduziert. Ursächlich hierfür ist, dass die Verbandsversammlung ebenso wie zuvor die Mitgliederversammlung „nur“ rd. 190 Vertreter umfasst und nicht noch weiter aufgebläht werden soll. Da rechtlich zwingend ist, dass jede Mitgliedskommune einen Vertreter entsendet, kann nur bei den Vertretern der größeren Mitglieder gekürzt werden.

 

Dies ist für den Kreis Coesfeld auch deshalb akzeptabel, weil der Kreis wie bisher 4 Personen in den EUREGIO-Rat entsenden kann, der auch unterjährig tagt und als politisches Organ der EUREGIO fungiert.

 

Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der EUREGIO-Verbandsversammlung sind gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) für deren Wahlzeit aus der Mitte des Kreistages oder aus den Dienstkräften der Kreisverwaltung zu bestellen. Hierzu muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Mitarbeiter der Kreisverwaltung zählen.

 

Die deutschen Mitglieder des EUREGIO-Rates werden auf Vorschlag der Mitgliedskörperschaften von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Das heißt, Mitglied des EUREGIO-Rates kann nur sein, wer auch Mitglied der Verbandsversammlung ist.

 

 

II. Aktuelle Vertreter/innen

 

Als Vertreter/innen in der Mitgliederversammlung des EUREGIO e. V. wählte der Kreistag am 02.07.2014 folgende Personen:

 

Ordentliches Mitglied:                                            Stellvertreter/in:

1. Landrat Konrad Püning                                      1. Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau

2. Ulrike Schulze Tomberge                                   2. Alfons Hues

3. Josef Lütkecosmann                                           3. Markus Klaus

4. Antonius Holz                                                       4. Alois Schnittker

5. Hubert Schulze Havixbeck                                 5. Valentin Merschhemke

6. Heinrich Terwort                                                   6. Franz Pohlmann

7. Norbert Kummann                                                7. Ralf Danielczyk

8. Dr. Josef Gochermann                                        8. Elke Müller

9. Manfred Kunstlewe                                              9. Johannes Waldmann

10. Birgitta Sparwel                                                  10. Marita Köstler-Mathes

11. Birgit Hülk                                                            11. Diana Kurilla

12. Maike Hofacker                                                   12. Mareike Raack

13. Norbert Vogelpohl                                              13. Wolfgang Dropmann

14. Enrico Zanirato                                                   14. Christian Wohlgemuth

15. Heinz-Jürgen Lunemann                                 15. Uwe Hesse

 

Neben diesen 15 Mitgliedern des Kreistages inkl. der Stellvertreter/innen hatten die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld weitere 12 Vertreter/innen in der EUREGIO-Mitgliederversammlung entsandt - die kleineren Mitgliedskommunen je eine/n Vertreter/in, die Stadt Coesfeld zwei und die Stadt Dülmen drei Vertreter/innen, so dass der Kreis Coesfeld insgesamt 27 Mitglieder in der EUREGIO-Mitglieder­versammlung hatte.

 

Für den EUREGIO-Rat wählte der Kreistag am 02.07.2014 folgende Vertreter:

 

Ordentliches Mitglied                                             Stellvertreter/innen:

1. Landrat Konrad Püning                                      1. Simone Thiesing

2. Bürgermeister Alfred Holz                                   2. Bürgermeister Richard Borgmann

3. Bürgermeister Heinz Öhmann                           3. Bürgermeister Klaus Gromöller

 

Ein weiteres EUREGIO-Ratsmitglied aus dem Kreisgebiet ist aktuell Dr. Josef Gochermann als direkt von der Stadt Dülmen gesandter Vertreter.

 

In der Kreistagssitzung am 21.10.2015 wurde Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr als Nachfolger von Landrat Konrad Püning in die EUREGIO-Mitgliederversammlung und den EUREGIO-Rat entsendet.

 

 

III.   Vom Kreistag des Kreises Coesfeld in die künftigen EUREGIO-Zweckver­bands­gremien zu entsendende Vertreter/innen

 

An die Stelle der Mitgliederversammlung tritt im neuen Zweckverband die EUREGIO-Verbandsversammlung. Jede Kommune hat hierfür mindestens eine/n Vertreter/in nebst Stellvertreter/in zu benennen. Entsprechend dem neuen Beitragsschlüssel (Art. 8 Abs. 3 der Satzung) entsenden die Städte Coesfeld und Dülmen je zwei und die anderen kreisangehörigen Kommunen je 1 Vertreter/in in die EUREGIO-Verbands­versammlung.

 

In die EUREGIO-Verbandsversammlung sind vom Kreistag des Kreises entsprechend dem neuen Beitragsschlüssel (Art. 8 Abs. 3 der Satzung) nur noch 4 Vertreter/innen zu entsenden. Für diese sind jeweils ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Bei der Besetzung der Verbandsversammlung ist zu beachten, dass die EUREGIO-Ratsmitglieder (und deren Stellvertreter/innen) zukünftig auch Vertreter in der Verbandsversammlung sein müssen.

 

Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW muss, wenn mehr als ein/e Vertreter/in des Kreises für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten zu entsenden ist, der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen. Hierzu ist anzu­merken, dass der Landrat in der Sitzung des EUREGIO-Rates am 27.11.2015 in den Vorstand des zu gründenden EUREGIO-Zweckverbandes gewählt werden soll. Gemäß Art. 14 Absatz 2 der Zweckverbands-Satzung muss bei einer Wahl in den EUREGIO-Vorstand der/die gewählte Vertreter/in des Mitglieds sein/ihr Mandat für die Verbands­versammlung niederlegen. Da nur Mitglieder der Verbandsversammlung im EUREGIO-Rat sein dürfen, muss er/sie demzufolge auch das dortige Mandat niederlegen. Für den Kreis Coesfeld bedeutet dies, dass anstelle des Landrates ein/e Bedienstete(r) des Kreises in die Verbandsversammlung zu entsenden ist.

 

Die Kreistags­fraktionen werden gebeten, für die Vertreter/innen des Kreises und die Stellvertreter/innen Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es gelten die Grundsätze des Verhältniswahlrechts. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich folgende Verteilung: Verwaltung Kreis Coesfeld: 1 Sitz, CDU: 2 Sitze, SPD: 1 Sitz.

 

Die Mitglieder des EUREGIO-Rates werden nach Art. 13 Abs. 1 der Satzung „… durch die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf Vorschlag der der EUREGIO angehörenden (Land-)Kreise …“ entsandt. Der Stadt Dülmen steht ein Vorschlagsrecht für eine/n Vertreter/in für den EUREGIO-Rat zu, den übrigen Städten und Gemeinden ein Vorschlagsrecht für insgesamt zwei. Vom Kreistag sind diese sowie ein/e weitere/r Vertreter/in vorzuschlagen, so dass auch zukünftig insgesamt vier der 42 deutschen EUREGIO-Ratsmitglieder aus dem Kreis Coesfeld kommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass Mitglieder des EUREGIO-Rates auch Mitglied der Verbandsversammlung sein müssen. Neu: In der Satzung des Zweckverbandes ist für EUREGIO-Ratsmitglieder keine offizielle Stellvertreterreglung vorgesehen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass im Ersatzfall die für die Verbandsversammlung benannten Stellvertreter die Mitglieder auch im EUREGIO-Rat vertreten.