Betreff
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0393
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

1.    Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) im Kreis Coesfeld

 

Am 23.09.2015 hat der Kreistag – neben der Einrichtung des Integrationsausschusses  - einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Einrichtung und den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Coesfeld einen Antrag auf Landesförderung zu stellen und die notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

2.    Bei der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sind die im Kreis bestehenden Strukturen zu berücksichtigen und die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums daran anzupassen. Doppelstrukturen sind zwingend zu vermeiden.

 

In der Folge wurde mit Schreiben vom 24.09.2015 bei den hierfür zuständigen Ministerien – dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) -  ein Antrag auf grundsätzliche Zustimmung zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums  im Kreis Coesfeld (KI) gestellt. Diesem Antrag wurde seitens des MAIS im Einvernehmen mit dem MSW mit Schreiben vom 08.10.2015 entsprochen.

 

Derzeit wird der konkrete Förderantrag an die Bewilligungsbehörde – die Bezirksregierung Arnsberg – vorbereitet. Der Förderantrag beinhaltet die Festbetragsförderung von 170.000 € für folgende kreisseitig einzurichtenden Personalstellen:

 

  • 2 Stellen Sozialarbeit/Sozialwissenschaft,
  • 1 Stelle Verwaltungskraft geh. Dienst
  • 0,5 Stellen Assistenz/Sekretariat

 

Geplanter Beginn des KIs ist der 01.12.2015. Eine Besetzung dieser Stellen wird dem entsprechend möglichst zeitnah angestrebt.

 

Zusätzlich soll Lehrerpersonal im Umfang von 2 Vollzeitstellen im KI tätig werden. Diese Lehrer/innen werden in das KI abgeordnet. Das Bewerbungsverfahren wird seitens des Kreises in Abstimmung mit der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht umgesetzt. Eine Besetzung wird möglichst zum nächsten Schulhalbjahr (01.02.2016) angestrebt.

 

Die inhaltliche Arbeit des KIs hat den Vorgaben entsprechend zwei Handlungsfelder zu besetzen, die „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“.

 

 

2.    Förderprogramm „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“

Fördergelder des Landes für Sprachkurse, Betreuungsangebote und Informationsmaterialien und –veranstaltungen in Höhe von 18.000 € und für die Renovierung von Gemeinschaftsräumen sowie für Informationsmaterial und Internetangebote in Höhe von 20.000 €  wurden/werden durch den Kreis Coesfeld (ersatzweise aufgrund des noch fehlenden KIs) beantragt und  in Abstimmung mit den Kommunen verteilt.

 

3.    Beschäftigung von Asylsuchenden – Projekt „Early Intervention NRW+“

Das Projekt „Early Intervention NRW+“ richtet sich an Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben und daher gute Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt haben und eine hohe Motivation zur Integration in Arbeit mitbringen. Das Angebot umfasst die Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, bei der Vermittlung von weiteren Unterstützungsangeboten, beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der beruflichen Standortbestimmung und Orientierung, bei Qualifikation und Fortbildung sowie bei Bewerbungen und der Vermittlung in Arbeit. Teilnehmende des Projektes haben zudem die Möglichkeit, an einem ESF-BAMF-Sprachkurs teilzunehmen. Hier stehen 100 Plätze zur Verfügung.

Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Agenturbezirk Borken-Coesfeld zwei neue Mitarbeiter/innen zur Umsetzung des Projektes eingestellt. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter soll im Kreis Coesfeld tätig sein. Zur Umsetzung des Projektes hat der  Kreis für die Arbeitsagentur folgende Informationen aus den Städten und Gemeinden zusammengestellt und weitergeleitet:

·         Namentliche Aufstellung von geeigneten Personen für das  Projekt

·         Ansprechpartner/innen in den Gemeinden bzw. Städten für berufliche Integration von Personen aus dem AsylbLG.

·         Benennung geeigneter Räumlichkeiten vor Ort, die sich für Beratungs- und Erstgespräche gut eignen.

 

In der Folge wurde und wird seitens des Kreises eine laufende Berichterstattung über die Projektumsetzung von der Arbeitsagentur erbeten.

 

 

4.    „Integration Points“

Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen plant, in ihren Arbeitsamtsbezirken sogenannte „Integration Points“ zu schaffen. Diese „Integration Points“ sollen insbesondere den Flüchtlingen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, Unterstützung bei der beruflichen Integration bieten. Dieses Vorgehen ist nach Mitteilung des Landkreistages nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden.

 

Gleichwohl hat die Agentur für Arbeit Coesfeld sowohl den Vertretern dem Kreis Borken als auch dem Kreis Coesfeld angeboten, bei der Erstellung des Konzeptes mitzuwirken. Da die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG allein bei den Städten und Gemeinden liegt, ist eine aktive Beteiligung der Städte und Gemeinden zwingend notwendig.

 

Bilateral ist mit dem Kreis Borken vereinbart worden, dass nach Möglichkeit ein einheitliches Konzept für die Kreise Borken und Coesfeld im Agenturbezirk Borken/Coesfeld erstellt werden sollte.

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld sind für den 13.11.2015 zu einer Besprechung eingeladen worden, um sich über die Inhalte eines Konzeptes im Rahmen der  „Integration Points“ auszutauschen.

 

Über die Ergebnisse der Besprechungen wird in der Sitzung berichtet.