Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1.
Einrichtung
eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) im Kreis Coesfeld
Am 23.09.2015 hat der Kreistag – neben der
Einrichtung des Integrationsausschusses
- einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Einrichtung und den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis
Coesfeld einen Antrag auf Landesförderung zu stellen und die notwendigen
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen.
2.
Bei der Einrichtung des Kommunalen
Integrationszentrums sind die im Kreis bestehenden Strukturen zu
berücksichtigen und die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums daran
anzupassen. Doppelstrukturen sind zwingend zu vermeiden.
In der Folge wurde mit Schreiben vom
24.09.2015 bei den hierfür zuständigen Ministerien – dem Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung (MSW) - ein Antrag auf
grundsätzliche Zustimmung zur Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums im Kreis Coesfeld
(KI) gestellt. Diesem Antrag wurde seitens des MAIS im Einvernehmen mit dem MSW
mit Schreiben vom 08.10.2015 entsprochen.
Derzeit wird der konkrete Förderantrag an die
Bewilligungsbehörde – die Bezirksregierung Arnsberg – vorbereitet. Der
Förderantrag beinhaltet die Festbetragsförderung von 170.000 € für folgende
kreisseitig einzurichtenden Personalstellen:
- 2 Stellen
Sozialarbeit/Sozialwissenschaft,
- 1 Stelle
Verwaltungskraft geh. Dienst
- 0,5 Stellen
Assistenz/Sekretariat
Geplanter Beginn des KIs ist der 01.12.2015. Eine
Besetzung dieser Stellen wird dem entsprechend möglichst zeitnah angestrebt.
Zusätzlich soll Lehrerpersonal im Umfang von
2 Vollzeitstellen im KI tätig werden. Diese Lehrer/innen werden in das KI
abgeordnet. Das Bewerbungsverfahren wird seitens des Kreises in Abstimmung mit
der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht umgesetzt. Eine Besetzung
wird möglichst zum nächsten Schulhalbjahr (01.02.2016) angestrebt.
Die inhaltliche Arbeit des KIs hat den Vorgaben entsprechend zwei
Handlungsfelder zu besetzen, die „Integration durch Bildung“ und „Integration
als Querschnittsaufgabe“.
2.
Förderprogramm
„Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“
Fördergelder des Landes für Sprachkurse,
Betreuungsangebote und Informationsmaterialien und –veranstaltungen in Höhe von
18.000 € und für die Renovierung von Gemeinschaftsräumen sowie für
Informationsmaterial und Internetangebote in Höhe von 20.000 € wurden/werden durch den Kreis Coesfeld
(ersatzweise aufgrund des noch fehlenden KIs) beantragt und in Abstimmung mit den Kommunen verteilt.
3.
Beschäftigung
von Asylsuchenden – Projekt „Early Intervention NRW+“
Das Projekt „Early Intervention NRW+“ richtet
sich an Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, die eine Berufsausbildung oder ein
Studium absolviert haben und daher gute Integrationschancen auf dem
Arbeitsmarkt haben und eine hohe Motivation zur Integration in Arbeit
mitbringen. Das Angebot umfasst die Beratung und Unterstützung bei der
Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, bei der Vermittlung von
weiteren Unterstützungsangeboten, beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der
beruflichen Standortbestimmung und Orientierung, bei Qualifikation und
Fortbildung sowie bei Bewerbungen und der Vermittlung in Arbeit. Teilnehmende
des Projektes haben zudem die Möglichkeit, an einem ESF-BAMF-Sprachkurs
teilzunehmen. Hier stehen 100 Plätze zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat für den
Agenturbezirk Borken-Coesfeld zwei neue Mitarbeiter/innen zur Umsetzung des
Projektes eingestellt. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter soll im Kreis
Coesfeld tätig sein. Zur Umsetzung des Projektes hat der Kreis für die Arbeitsagentur folgende
Informationen aus den Städten und Gemeinden zusammengestellt und
weitergeleitet:
·
Namentliche
Aufstellung von geeigneten Personen für das Projekt
·
Ansprechpartner/innen
in den Gemeinden bzw. Städten für berufliche Integration von Personen aus dem
AsylbLG.
·
Benennung
geeigneter Räumlichkeiten vor Ort, die sich für Beratungs- und Erstgespräche
gut eignen.
In der Folge wurde und wird seitens des Kreises eine laufende
Berichterstattung über die Projektumsetzung von der Arbeitsagentur erbeten.
4.
„Integration Points“
Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen plant, in ihren
Arbeitsamtsbezirken sogenannte „Integration Points“ zu schaffen. Diese
„Integration Points“ sollen insbesondere den Flüchtlingen, die Leistungen nach
dem AsylbLG beziehen, Unterstützung bei der beruflichen Integration bieten.
Dieses Vorgehen ist nach Mitteilung des Landkreistages nicht mit den kommunalen
Spitzenverbänden abgestimmt worden.
Gleichwohl hat die Agentur für Arbeit Coesfeld sowohl den Vertretern dem
Kreis Borken als auch dem Kreis Coesfeld angeboten, bei der Erstellung des
Konzeptes mitzuwirken. Da die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen
nach dem AsylbLG allein bei den Städten und Gemeinden liegt, ist eine aktive
Beteiligung der Städte und Gemeinden zwingend notwendig.
Bilateral ist mit dem Kreis Borken vereinbart worden, dass nach
Möglichkeit ein einheitliches Konzept für die Kreise Borken und Coesfeld im
Agenturbezirk Borken/Coesfeld erstellt werden sollte.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld sind für den 13.11.2015 zu
einer Besprechung eingeladen worden, um sich über die Inhalte eines Konzeptes
im Rahmen der „Integration Points“
auszutauschen.
Über die Ergebnisse der Besprechungen wird in der Sitzung berichtet.