hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung vom 12.08.2015 – SV-9-0329 - wurde berichtet, dass die
Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen und Olfen sowie
der Kreis Coesfeld für die Pestalozzischule – mit den Standorten in Dülmen und
Coesfeld – und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – mit den Standorten
in Lüdinghausen und Dülmen – das bis 2017 befristete Förderangebot zur
Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit des Landes NRW in Anspruch nehmen
wollen. Am 18.09.2015 wurde der entsprechende Antrag zur Förderung der sozialen
Arbeit an Schulen bei der zuständigen Bezirksregierung Münster eingereicht.
Unter dem Vorbehalt einer etwaigen Bewilligung wurden entsprechende
Weiterleitungsverträge zwischen dem Kreis und den zuwendungsempfangenden
Städten und Gemeinden abgeschlossen und zu dem gestellten Antrag nachgereicht.
Eine Bewilligung durch die Bezirksregierung liegt inzwischen vor.
II. Lösung
Etwaig vorzunehmende Stellenbesetzungen können zeitnah durchgeführt
werden, damit die weitere Schulsozialarbeit an den genannten Standorten angeboten
werden kann.
III. Alternativen
- keine -
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit erfolgt zu 50 % aus
Landesmitteln und zu
50 % aus Mitteln der Städte und Gemeinden bzw. des Kreises (siehe SV-9-0328).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und
Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für
Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.