Beschlussvorschlag:
1.
Der Erweiterung
der SchnellBuslinie nach Datteln auf Grundlage des vorgestellten Bedienungskonzeptes
zum 01.07.2016 wird zugestimmt.
2.
Der ZVM
Bus wird beauftragt, die Veränderung des Leistungsangebotes gem. § 5 der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2
VP (EG) Nr. 1370/2007 mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH zu vereinbaren.
Begründung:
I. Problem
Da Olfen an das Ruhrgebiet
grenzt, bestehen viele Pendlerbeziehungen zwischen dem Kreis Coesfeld und dem
Kreis Recklinghausen. Dem IT NRW zufolge gab es im Jahr 2013 473 Einpendler
nach Datteln aus Olfen, 165 Einpendler nach Datteln aus Lüdinghausen, 227 Auspendler
aus Datteln nach Olfen und 154 Auspendler aus Datteln nach Münster.
Diese verkehrlichen
Verflechtungen bilden sich aufgrund der Verbundraumgrenze zwischen dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe
im öffentlichen Straßenpersonenverkehr nicht hinreichend ab. Aktuell ist eine Fahrt von
Münster Hbf nach Datteln Busbahnhof mit
-
einem Umstieg in Haltern am See (RB
42/Linie 288) und einer Fahrtzeit von 1:23 h oder
-
einem Umstieg in Recklinghausen
(RE/Linie 232) und einer Fahrtzeit von 1:21 h
oder
-
einem zweifachen Umstieg in
Lüdinghausen (Linie S90/Linie R44) und in Olfen (Linie 282) und einer Fahrtzeit
von 1:32 h
möglich.
II. Lösung
Geplant ist im Rahmen des Regionale-Projektes
„Bewegtes Land“ die Einführung einer durchgängigen SchnellBusverbindung
zwischen Münster und Datteln. Hierzu soll die zwischen Münster und Lüdinghausen
bestehende Linie S90/S92 über Seppenrade, Olfen bis nach Datteln (neu: S91) verlängert
werden. Die neue SchnellBusverbindung (S91) ersetzt die derzeit bestehenden
regionalen Buslinien R44 Lüdinghausen - Seppenrade - Olfen und 282 Olfen -
Datteln.
Ziel ist eine verbesserte
Verkehrsverbindung, die das Münsterland mit dem Ruhrgebiet umstiegsfrei verbindet.
Der aktuelle Fahrplanentwurf des geplanten Schnellbusses sieht eine
durchgängige Fahrt von Münster bis Datteln innerhalb von 1:25 h vor.
Im Rahmen dieses Bedienungskonzeptes könnte auch
ein Teil der Schülerbeförderung mit Fahrten zwischen Olfen - Seppenrade -
Lüdinghausen mit dem neuen SchnellBus abgewickelt werden, um den zusätzlichen
Betriebsaufwand zu senken. Zusätzlich soll die Kinderklinik in Datteln an den
neuen Linienweg angeschlossen werden.
Der Fahrbetrieb ist von Montag bis Sonntag
vorgesehen, werktags ist ein 1-Stunden-Takt und an Sonn-/und Feiertagen ein
2-Stunden-Takt geplant. Vereinzelte Fahrten (zwischen Datteln und Lüdinghausen),
vor allem früh morgens an Samstagen, ganztags an Sonn-und Feiertagen, sollen
durch TaxiBusse abgewickelt werden (vgl. Fahrplan).
Maßgebliche Akteure in diesem Projekt sind
der Kreis Coesfeld, die Stadt Olfen, der Kreis Reckling-hausen, die Stadt
Datteln, die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM), die Vestische
Straßenbahnen GmbH und der Zweckverband SPNV Münsterland Fachbereich Bus (ZVM
Bus).
Bei einer möglichen Umsetzung des Projektes
befürworten die RVM und die Vestische, Datteln als „Kragen“ in den
Münsterlandtarif aufzunehmen. Somit wären Binnenfahrten auf der gesamten Linie
mit dem Münsterlandtarif möglich. Für die Relation Olfen-Datteln sollte es nach
wie vor möglich sein, den VRR-Tarif zu nutzen. Die Tarifexperten beider
Verkehrsunternehmen und Vertreter des VRR sind in den Prozess eingebunden und
arbeiten an einer Abstimmung. Ziel soll der Erwerb einer einzigen Fahrkarte
sein. Der Erwerb einer Fahrkarte des Münsterlandtarifs für den Teilabschnitt
innerhalb des Kreises COE und der zusätzliche Erwerb einer weiteren Fahrkarte
des VRR-Tarifs für den Teilabschnitt des Kreises RE sind aus Gründen der
Kundenfreundlichkeit nicht vorgesehen.
Die Ergebnisse des
für den Nahverkehrsplan Recklinghausen (NVP RE) zuständigen Gutachters bezüglich
der möglichen Vor-und Nachteile liegen vor. Die Stadt Datteln hat am 09.10.2105
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr dem Projekt
zugestimmt. Zum 23.11.2015 ist ein Beschluss seitens des Kreises RE vorgesehen.
Die geplante
Erweiterung der SchnellBuslinie soll nachträglich in den bestehenden NVP COE aufgenommen
und bei der Fortschreibung des neuen NVP berücksichtigt werden.
Als
Umsetzungszeitpunkt ist Juli 2016 vorgesehen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für das o.g. Betriebskonzept hat die RVM für
den Teilabschnitt Olfen-Datteln Mehrkosten (ohne Berücksichtigung von
Mehreinnahmen und zusätzlichem Taxiverkehr Olfen-Datteln) in Höhe von 20.000
Euro kalkuliert. Diese Mehrkosten werden durch die beiden Verkehrsunternehmen
RVM und Vestische Straßenbahnen GmbH je zur Hälfte getragen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig. (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).