Beschlussvorschlag:
Die Bezirksregierung Münster wird gebeten, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen,
Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Detlef Schütt
und
eine/n von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden noch zu benennende/n Vertreter/in
zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen.
Begründung:
I. Problem
Am 30. Juni 2016 endet die 12. Amtszeit für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit.
Die Berufungen der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld für die 13. Amtszeit ab 01. Juli 2016 bis 30.06.2022 erfolgen nach § 377 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Dies ist für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften die Bezirksregierung als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der zum Bezirk der Agentur für Arbeit Coesfeld gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind vier Mitglieder zu benennen. Der Kreis Coesfeld und der Kreis Borken haben einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen. Es wurde vereinbart, dass jeder Kreis zwei Vertreter benennt.
Die Voraussetzungen für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ergeben sich aus § 378 SGB III.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden nicht von den vorschlagsberechtigten Stellen, sondern von den Gruppen der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit zur Berufung vorgeschlagen. Nach der Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses können die dort vertretenen Gruppen je bis zu zwei Vorschläge für Stellvertreterinnen/Stellvertreter zur Berufung durch den Verwaltungsrat einreichen.
II. Lösung
Der Kreistag bittet die Bezirksregierung Münster, dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen, Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Detlef Schütt und eine/n von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden noch zu benennende/n Vertreter/in zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Coesfeld zu berufen. In der Bürgermeisterkonferenz am 07.12.2015 soll der Vorschlag beraten werden, so dass dieser rechtzeitig vor der Kreistagssitzung vorliegen dürfte.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW der Kreistag.