Betreff
Einführung des Westfalentarifs zum 01.08.2017
Vorlage
SV-9-0401
Aktenzeichen
01-81
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Kreis Coesfeld nimmt die inhaltlichen Ausführungen zum Westfalentarif zur Kenntnis.

 

2.     Unter Abwägung der sich aus dem Westfalentarif für den Kreis Coesfeld ergebenden Vor- und Nachteile ist die Einführung des Westfalentarifs abzulehnen.

 

3.     Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung SPNV Münsterland sowie im Tarifausschuss der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe werden angewiesen, bei den notwendigen Beschlüssen zum Westfalentarif und zur Gründung der WestfalenTarif GmbH mit NEIN zu stimmen.

 

4.     Sollten die identifizierten Nachteile des Westfalentarifs in seiner aktuell zur Entscheidung vorliegenden Konzeption jedoch noch ausgeräumt werden, ist der Sachverhalt dem Kreistag zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Am 28.05.2000 wurde in den Münsterlandkreisen und in der Stadt Münster der Bus-Schiene-Gemeinschaftstarif eingeführt. Der Münsterlandtarif brachte für die Kunden entscheidende Verbesserungen, weil für die Nutzung der Verkehrsmittel Bus und Bahn nur noch eine Fahrkarte erforderlich war. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Nordrhein-Westfalen neun Kooperationsräume mit 8 unterschiedlichen Gemeinschaftstarifen.

 

Graphik Quelle: OWLV, Christian, 2012

 

Mit einer Änderung des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2008 hat das Land die Zahl der SPNV-Kooperationsräume von neun auf drei reduziert und diese Zweckverbände beauftragt, auf die Bildung neuer Gemeinschaftstarife hinzuwirken.

 

Der Kooperationsraum VRR ist um das VGN-Tarifgebiet erweitert worden, im neuen Kooperationsraum „Nahverkehr Rheinland“ (NVR) bestehen weiterhin und auch zukünftig die eigenständigen Tarifräume VRS und AVV. Dritter Kooperationsraum ist der „Nahverkehr Westfalen-Lippe“ (NWL) mit den heutigen Tarifräumen „Der Sechser“, „Hochstifttarif“, „VGWS-Tarif“ und „Münsterland-/Ruhr-Lippe-Tarif“.

 

Mit der Zielsetzung einer besseren Transparenz der Tarife und einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Tarifangebote in Westfalen wurde aus Fahrgastsicht auch im Münsterland dieses Vorhaben unterstützt.

 

 

 

     Quelle: Projektbüro Westfalentarif

 

 
 


Aus Sicht des Kreises Coesfeld als Aufgabenträger und einnahmeverantwortlicher Partner in der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe sollte ein neuer Gemeinschaftstarif über einen derartig großen Raum wie Westfalen aber zwingend subsidiär aufgebaut sein, um den Erhalt und die Steigerung der Wirtschaftlichkeit in der Region eigenständig beeinflussen zu können. Kein Raum soll durch die Einführung des Westfalentarifs schlechter gestellt werden.

 

II.  Lösung

 

Zur Umsetzung dieser Vorgabe haben die Vertreter der fünf westfälischen Tariforganisationen und des NWL mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Tarifharmonisierung und Tarifentwicklung in Westfalen-Lippe im Januar 2012 gemeinsam den Weg zur Einführung eines Bus-Schiene-Gemeinschaftstarifs für Westfalen-Lippe eingeschlagen und mit der Konzeption das vom Land geförderte Projektbüro WestfalenTarif mit Sitz in Bielefeld beauftragt.

 

Der WestfalenTarif soll auf den vorhandenen Strukturen der fünf westfälischen Tarife aufbauen und diese um zusätzliche Preisstufen für die langen Reiseweiten ergänzen. Der WestfalenTarif soll auf der regionalen Ebene die bestehenden Gemeinschaftstarife (hier: Münsterlandtarif) ablösen, die Zuständigkeit für die Preisgestaltung im Nahbereich, die Einnahmenaufteilung und die Gestaltung regionaler Ticketangebote aber bei den regionalen Tariforganisationen belassen.

 

In den Arbeitskreisen Tarif & Kommunikation, Einnahmenaufteilungsverfahren (EAV), Vertrieb und Organisations- und Entscheidungsstrukturen haben Vertreter der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger – teilweise unter Zuhilfenahme von externen Gutachtern – entsprechende Vorarbeiten zur Umsetzung eines WestfalenTarifs geleistet. Auf der Arbeitsebene fanden die Ergebnisse auch in den Gremien der Vertragspartner der o.g. Kooperationsvereinbarung Zustimmung. Für den Kreis Coesfeld wurden diese Beschlüsse im Tarifausschuss Münsterland/Ruhr-Lippe grundsätzlich zur Kenntnis genommen, gleichzeitig hat der Kreis Coesfeld auf die Finanzrisiken hingewiesen. Durch die Beratungen im Tarifausschuss war kein Präjudiz für die endgültige Zustimmung zum Westfalentarif abzuleiten. 

 

Um den Einführungszeitpunkt zum 01.08.2017 zu erreichen, muss Anfang 2016 notwendigerweise der Start des Beteiligungsverfahrens zur Gründung einer WestfalenTarif GmbH angestoßen werden. Erforderliche Beschlüsse müssten dann sowohl im Rahmen der regionalen Tariforganisationen als auch in den Zweckverbandsversammlungen (regional und NWL) als auch in einer Vielzahl kommunaler Gremien gefasst werden. Nach wie vor gibt es eine Vielzahl an Diskussionen und Abstimmungen in verschiedenen Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit dem zukünftigen Westfalentarif. Aktuell liegen mehrere Positionspapiere unterschiedlicher beteiligter Akteure vor, die ihre Zustimmung zum Westfalentarif an Bedingungen knüpfen.

 

Die Verwaltung hat das Projekt Westfalentarif von Beginn an mit hohem personellem Ressourceneinsatz konstruktiv-kritisch begleitet. Innerhalb der letzten Monate wurde zunehmend über Organisationsstrukturen, vertragliche Regelungen und Bürokratie mit hohem Finanzaufwand diskutiert. Demgegenüber lässt sich der konkrete Mehrwert für die Fahrgäste, die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Coesfeld, in diesem Projekt noch nicht hinreichend erkennen.

 

Parallel wurden die Arbeiten des Landes am ertüchtigten NRW-Tarif weitestgehend abgeschlossen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 wird er über die Vertriebsmöglichkeiten der Eisenbahnen angeboten. Er steht in Teilbereichen durchaus in Konkurrenz zum Westfalentarif. In der als Anlage beigefügten Einschätzung der Vor- und Nachteile wurde die konkurrierende Situation der Tarife dargestellt.

 

Der bis heute bereits geleistete Aufwand kann sicherlich für die endgültige Zustimmung zum Westfalentarif nicht maßgeblich sein. Eine Zustimmung zum Westfalentarif und zur Schaffung der dafür notwendigen Strukturen sollte in Abhängigkeit der Kundenorientierung und des Kundenmehrwertes erfolgen.

 

Aus der Anlage wird deutlich, dass der Kundenmehrwert durch die Einführung des Westfalentarifes nicht in allen Teilen des NWL spürbar wird und insbesondere die neuen Organisationsstrukturen und die teilweise Aufgabe der Selbständigkeit in tariflichen Fragen kritisch zu sehen sind. Positiv stellt sich die landesseitige Fortentwicklung des NRW-Tarifes dar, der nunmehr grundsätzlich NRW-weit von der Start- bis zur Zielhaltestelle von den Kunden genutzt werden kann und für die Partner der Tarifgemeinschaft Münsterland keinen zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeutet. 

 

Auf Grundlage der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Gemengelage ist für den Kreis Coesfeld, in seiner Randlage zum VRR, der Westfalentarif nicht zustimmungsfähig.

 

III. Alternativen

 

Der Einführung des Westfalentarifes wird zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung SPNV Münsterland sowie im Tarifausschuss der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe werden angewiesen, den notwendigen Beschlüssen zum Westfalentarif und zur Gründung der WestfalenTarif GmbH ihre Zustimmung zu erteilen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Mittelbare Risiken entstehen für den Kreis Coesfeld aufgrund einer Ankündigung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) gegenüber dem NWL, die Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW um 10% zu kürzen, falls der Westfalentarif nicht zum 01.08.2017 eingeführt wird. Eine abschließende juristische Bewertung, ob der NWL seiner Hinwirkungspflicht tatsächlich nicht nachgekommen ist, was Voraussetzung für eine Mittelkürzung wäre, steht noch aus.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig. (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).