Betreff
Finanzierung der Maßnahme "Internationale Förderklasse plus"
Vorlage
SV-9-0403
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld stellt dem Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg  und dem  Pictorius-Berufskolleg jeweils einen Betrag in Höhe von 30.000 € zur Durchführung des Modellprojekts „Internationale Förderklasse plus“ im Schuljahr 2015/16 nur für Schüler/innen mit Bleibeperspektive zur Verfügung.

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

 

I., II. und III. 

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Schulort Lüdinghausen - wurde mit Beginn des Schuljahres 2015/16 eine „Internationale Förderklasse“ für schulpflichtige Jugendliche eingerichtet. Auf die Sitzungsvorlage SV-9-0279 wird diesbezüglich verwiesen.

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster nach den Herbstferien kurzfristig auch am Pictorius-Berufskolleg eine Internationale Förderklasse eingerichtet. Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg wurde  zum 01.11.2015 die zweite Internationale Förderklasse gebildet.

 

Nach Angaben der Schulleitungen liegt die Schülerzahl  in Lüdinghausen derzeit bei  37 und in Coesfeld bei 35. Weitere Schülerinnen und Schüler sind oder werden angemeldet. Mit weiteren Zugängen ist insbesondere im Hinblick auf die geänderte Verteilung der unbegleiteten  minderjährigen Flüchtlinge zu rechnen. Festzustellen ist, dass derzeit ein Großteil der Schüler/innen aus Jugendhilfeeinrichtungen im Kreis (Martinistift, Kinderwohnheim Dülmen u.a.) kommt.

 

Nach den Vorschriften des Schulgesetzes (§ 34 Abs. 6 SchulG) besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendlichen, die einen Asylantrag gestellt haben, die Schulpflicht, soweit sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen auch (andere) ausländische Kinder und Jugendliche der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. 

Für die Schüler/innen der Internationalen Förderklassen dauert die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden (§ 38 Abs. 3 SchulG). Schüler/innen können die Internationale Förderklasse unter bestimmten Voraussetzungen einmal wiederholen (§ 22 Anlage A der APO-BK).

 

Insgesamt stellt die Beschulung in den Internationalen Förderklassen die Berufskollegs vor große Herausforderungen. Schwierigkeiten bereiten u.a.

 

-          ständige Zu- und Abgänge, die eine kontinuierliche Lehrplangestaltung und Unterrichtsorganisation erschweren oder nahezu unmöglich machen,

 

-          eine sehr heterogene Schülerschaft sowohl bezogen auf die Herkunftsländer, die Muttersprachen, die deutschen Sprachkenntnisse als auch auf das Bildungsniveau und

 

-          die Einsatzplanung der Lehrpersonen der Schulen und die Bereitstellung von Lehrerstellen.

 

 

Vor diesem Hintergrund haben sich die Schulleitungen der Berufskollegs mit dem Kreis Coesfeld und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld in Verbindung gesetzt, um in der derzeitigen Situation Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Berufskollegs bei der Beschulung in den Internationalen Förderklassen entlasten können.

 

Im Ergebnis wurde ein Modell „Internationale Förderklasse plus“ konzipiert. Das Konzept sieht vor, dass geeignete Schülerinnen und Schüler der in Vollzeitform zu führenden Internationalen Förderklassen an einem besonderen Lernort - Handwerks-Bildungsstätten der Kreishandwerkerschaft Coesfeld am Standort Dülmen-  beschult und qualifiziert werden. Praktische Berufsfelderkundung  in verschiedenen Werkstatt- und Qualifizierungsbereichen, Berufsorientierung und die praxisbezogene Vermittlung von Deutschkennnissen sind  die wesentlichen Elemente des Unterrichts. Als Fachanleiter stehen in den Handwerks-Bildungsstätten Mitarbeiter/innen mit berufspraktischen Fähigkeiten (Meister/AdA) zur Verfügung, die eng mit den Lehrpersonen der Berufskollegs kooperieren.

 

Vorgesehen ist, dass sowohl das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg als auch das Pictorius-Berufskolleg  jeweils 8 Plätze der für 16 Teilnehmer/innen vorgesehen Maßnahme belegen können. Die Entscheidung über die Teilnahme der einzelnen Schüler/innen trifft die jeweilige Schulleitung in Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft. Wesentliches Kriterium für die Teilnahme an dem Modellprojekt ist die Feststellung einer „guten Bleibeperspektive“.

Bei Ausscheiden von Teilnehmern ist eine Nachbesetzung möglich.

 

Eine Feinabstimmung des Konzepts konnte aus Zeitgründen verständlicherweise bislang noch nicht erfolgen. Dennoch ist es geboten, jetzt  zeitnah die Berufskollegs bei der Beschulung in den Internationalen Förderklassen im Schuljahr 2015/16 zu unterstützen.

 

Perspektivisch werden u. a. mit den Berufskollegs und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld weitere Maßnahmen zu entwickeln sein, um ggf. schon ab dem Schuljahr 2016/17 einen Beitrag  zur Integration von Flüchtlingen durch Öffnung von Wege in den dualen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu leisten. Aufgrund der derzeit noch zahlreichen offenen Fragen und der ungeklärten Rahmenbedingungen (nur Schüler/innen mit Bleibeperspektive? / Beschulung von Jugendlichen aus Jugendhilfeeinrichtungen? / Angebot für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge? / Anpassung der Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs? / Maßnahmen der Agentur für Arbeit und/oder des Jobcenters? / Förderung von Sprachkursen? usw. usw.) wird vorgeschlagen, nunmehr als Sofortmaßnahme mit der Maßnahme „Internationale Förderklasse plus“  zu starten und die Konzeption anderer Maßnahmen mit den weiteren Beteiligten weiter zu verfolgen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Kreishandwerkerschaft Coesfeld bietet die Durchführung der Maßnahme „Internationale Förderklasse plus“ in Kooperation mit den Berufskollegs zum Schuljahr 2015/16 für 16 Teilnehmer/innen nach einer vorgelegten Kostenkalkulation zu einem Betrag von 60.000 € an.

 

Dem Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg und dem Pictorius-Berufskolleg wird für die Internationale Förderklassen ein „Sonderbudget“ von je 30.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Nach Vorlage der Abrechnung der Verkehrsunternehmen für das FlashTicket plus im Schuljahr 2014/15 und der Berechnung der Abschlagszahlungen für das Schuljahr 2015/16 steht fest, dass im Haushaltsjahr 2015 in der Produktgruppe 40.2 (Schülerbezogene Leistungen) Einsparungen in einer Größenordnung von ca. 80.000 € zu verzeichnen sind. Davon wird ein Teilbetrag in Höhe von 60.000 € zur Finanzierung des Modellprojekts eingesetzt. Für die Maßnahme werden daher keine Haushaltsmittel in 2016 veranschlagt bzw. gebunden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.