Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht 2015/16 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Gesundheit am 23.02.2015 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2014/15 berichtet (SV-9-0197).

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2015/16 vor. Auf der Basis dieser Zahlen wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

 

Dabei wurde nach dem sog. Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

 

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der „Bevölkerungsvorausberechnung 2014 bis 2040/2060 auf Ebene der der Kreise/ kreisfreien Städte“ auf Grundlage der IST-Bevölkerungsdaten zum Stand 01.01.2014. 

 

Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt, da hier eine Grundlage für eine Prognose nach Strukturquote nicht gegeben ist (heterogene Altersgruppe).

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl – differenziert nach Vollzeit und Teilzeit – als  Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.

 

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2015 entsprechend wird  ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schüler/innen des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt.

 

Die Raumauslastungsquoten sind  ebenso in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg  - Schulort Dülmen – beträgt die Auslastungsquote 80 % und für das Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems – nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht.

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen.

 

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert.

 

Ab dem kommenden Schuljahr kann das Gebäude der ehemaligen Jakobi-Grundschule nicht mehr durch das Oswald-von-Nell-Breunig-Berufskolleg genutzt werden. Für das kommende Schuljahr ist für diese Schule nach der Raumbilanz (s. Anlage 10 zur Sitzungsvorlage) ein „Fehlbedarf“ von 7,3 Räumen ausgewiesen. Im Hinblick auf die Unsicherheiten einer Prognose (u.a. Auswirkungen der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs –APO BK)  und der Kosten für die Anmietung von Ersatzräumen (Container oder geeignete Räumlichkeiten) für eine voraussichtlich nur begrenzten Zeitraum wird im Einvernehmen mit der Schulleitung vorgeschlagen, zum kommenden Schuljahr die Anmietung auf vier Räume zu begrenzen. 

 

Mit der Schulleitung des Pictorius-Berufskollegs ist abgestimmt, dass angesichts des nur leichten „Fehlbedarfs“ von der Nutzung/ Anmietung weiterer Schulräume abgesehen werden kann.

 

Schülerzahlprognosen im Bereich der Berufskollegs sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. So können zum Beispiel die Auswirkungen der Änderung der APO-BK vom 09.12.2014 auf das Schülerwahlverhalten und die Schulbesuchsdauer noch nicht valide eingeschätzt werden. Von wesentlicher Bedeutung für die Schülerzahlprognose und den Raumbedarf ist natürlich auch die Beschulung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Internationalen Förderklassen und in anderen Bildungsgängen der Berufskollegs. Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. auch kurzfristig zusätzlicher Raumbedarf entsteht.

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2015 – zu nutzen, sollte beibehalten werden.

 

Für den Bericht 2016/17 wird dann allerdings zu entscheiden sein, ob das sog. Strukturquotenverfahren unverändert beibehalten wird oder ggf. um einen „Zuwanderungsfaktor“ zu ergänzen ist.     

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-           Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-           Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2006 – 01.01.2025 (Anlage 2)

 

-           Schülerzahlentwicklung 2004/05 bis 2015/16 / Prognose des Schüleraufkommens 2016/17 –2024/25 (Anlage 3)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2015/16 bis 2024/25

 - Planungsbereich I - (Anlage 4)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2015/16 bis 2024/25

 - Planungsbereich II  - (Anlage 5)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2015/16 bis 2024/25

 - Insgesamt - (Anlage 6)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich II - (Anlage 8)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Insgesamt - (Anlage 9)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 10)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 11)

 

-           Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2015/16 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2015 (Anlage 12)

 

-           Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 13)

 

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.