Betreff
FMO GmbH: Einzahlung der 3. Tranche des Finanzierungskonzeptes
Vorlage
SV-9-0418
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. EUR entsprechend seiner Anteile am Stammkapital von 0,4514 Prozent mit 75.833 EUR durch Einzahlung in die Kapitalrücklage zum 15. Januar 2017. Grundlage ist das im Jahr 2014 von den Gremien der FMO-GmbH verabschiedete langfristige Finanzierungskonzept mit der Variante A.

 

2.    Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über die Kapitalerhöhung von 16,8 Mio. EUR mit dem darin enthaltenen Anteil des Kreises Coesfeld von 75.833 EUR zuzustimmen.

 

 

Begründung:

 

I. und II. Problem und Lösungsvorschlag

 

Bisheriger Entscheidungsverlauf

Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat im Dezember 2014 ein Finanzierungskonzept auf den Weg gebracht und bereits damals einstimmig über die Einzahlung der 1. Tranche (Gesellschafterdarlehn in Höhe von 16,4 Mio. €; Einzahlung: Februar 2015) entschieden. Die Einzahlung dieser Tranche bei der FMO GmbH ist seitens aller Gesellschafter erfolgt.

 

Ebenso wurde dann im Juni 2015 von der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH die Einzahlung der 2. Tranche des Finanzierungskonzeptes (16,4 Mio. € Eigenkapitaleinzahlung; Einzahlung: Januar 2016) beschlossen.

 

Zielsetzung und Messung des Finanzierungskonzeptes an der Realität

Die Geschäftsführung kann aus heutiger Sicht bestätigen, dass das Finanzierungskonzept im ersten Jahr seiner Umsetzung (2015) die als wesentlich definierten Ziele (Entschuldung, Jahresfehlbetrag) mindestens erreichen wird. So erscheint beim Entschuldungsbetrag mittlerweile ein Wert von 15,4 Mio. € im Jahr 2015 (Finanzierungskonzept: 15,3 Mio. €) realistisch. Beim Jahresfehlbetrag ist gemäß verabschiedetem Wirtschaftsplan für das laufende Jahr 2015 ein Betrag von 11,1 Mio. € weiterhin realistisch. Das ursprüngliche Finanzierungskonzept ging hier noch von einem Jahresfehlbetrag von 12,2 Mio. € aus. Somit kann festgehalten werden, dass das Finanzierungskonzept an der Realität gemessen mit mittlerweile guter Wahrscheinlichkeit im ersten Jahr seine wirtschaftlichen Ziele erreichen wird.

 

Update Finanzierungskonzept

Im Rahmen der bisherigen Beschlüsse der FMO GmbH wurde auch festgelegt, dass es für die kommenden Jahre ein kontinuierliches Update des Konzeptes mit einem entsprechenden Vergleich zu dem ursprünglich verabschiedeten Konzept geben sollte. Das aktuelle Update (September 2015) liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Bereits bei der Erstellung des aus EU-rechtlichen Gründen erforderlichen Private Investor Tests wurde deutlich, dass das Erreichen des jährlich wesentlichen Ziels des Finanzierungskonzeptes (Entschuldungsbetrag) aufgrund der aktuellen Unternehmensplanung (nach durchgeführten weiteren Kostensenkungen) nun auch schon mit einer gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungskonzept reduzierten Passagierplanung, die im Jahr 2025 mit dem Wert 1,23 Mio. Fluggäste endet, gewährleistet ist. Dieser Endwert und die aktuelle Fluggastentwicklung des laufenden Jahres 2015 wurden nun in das Update übernommen. Damit wurde zum einen der Hinweis aus den FMO-Gremien zu einem ggf. zu hohen Zielwert der Passagierplanung aufgenommen. Zum anderen wurde als Aufsetzpunkt des Updates nun auch der im laufenden Jahr realistisch zu erreichende Fluggastwert zu Grund gelegt.

 

Der Zeile 35 der Anlage ist zu entnehmen, dass die jetzt im Update vorgesehenen jährlichen Entschuldungsbeträge nur unwesentlich vom ursprünglich verabschiedeten Finanzierungskonzept abweichen. Um dies zu verdeutlichen, wurde in einer Unterzeile der Zeile 35 die kumulative Tilgung über den gesamten Zeitraum des Finanzierungskonzeptes dargestellt. Hier ist zu sehen, dass zum Ende des Betrachtungszeitraumes (2025) der ursprünglich geplante Gesamtentschuldungswert (95,5 Mio. €) von dem jetzt angegebenen Wert (95,3 Mio. €) nur sehr leicht abweicht. Bei einer derart geringen Abweichung (0,21 %) kann im Rahmen der Genauigkeitsdefinition über einen so langen Zeitraum von einer Einhaltung des ursprünglichen Zieles gesprochen werden.

 

Zeile 41 des Updates kann der kontinuierlich zurückgehende Darlehnsstand entnommen werden.

 

Die Geschäftsführung beabsichtigt, ein derartiges Update mit einer Darstellung der Veränderung zum ursprünglichen Finanzierungskonzept nun Jahr für Jahr vorzulegen.

 

Erforderlicher Beschluss zur 3. Tranche

Im Gesellschafterkreis gibt es weiterhin mehrheitlich Einvernehmen darüber, dass bis auf Weiteres Jahr für Jahr über die Einzahlung der nächsten Tranchen des Finanzierungskonzeptes entschieden werden soll. Vor diesem Hintergrund steht nun die Vorbereitung der erforderlichen Entscheidung für die 3. Tranche (Eigenkapitaleinzahlung im Januar 2017) an.

 

Aus grundsätzlichen Überlegungen, die im Nachfolgenden erläutert werden, aber auch aus Gründen des Insolvenzrechtes, beabsichtigt die Geschäftsführung, für die noch zu entscheidenden Tranchen die Entscheidungsfindung ab sofort spätestens 1,5 Jahre vor dem Einzahlungszeitpunkt zu beginnen. Diese Vorgehensweise soll nachfolgend begründet werden:

 

Die Flughafengesellschaft vertritt nach den einschlägigen, den Aufsichtsgremien bekannten insolvenzrechtlichen Beratungen aus dem letzten Jahr die Auffassung, dass ein Unternehmen gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften mindestens für die nächsten 12 Monate „durchfinanziert“ sein muss. Auch wenn die Flughafengesellschaft mit ihren juristischen Beratern an dieser rechtlichen Einschätzung festhält, ist bekannt, dass es hier auch andere Rechtsauffassungen gibt, so z. B. die, dass ein Unternehmen jeweils für das laufende und das folgende Geschäftsjahr durchfinanziert sein sollte. Um hier rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu liegen, somit auch die zweite zitierte Rechtsauffassung abzubilden, aber auch aufgrund der nachfolgend erläuterten Liquiditätsentwicklung, soll der endgültige, bindende Beschluss für die 3. Tranche (Einzahlung Januar 2017) spätestens im Dezember 2015 gefasst werden.

 

Die als Anlage 2 abgebildete aktuelle Liquiditätsentwicklung zeigt planmäßig auf, dass das Unternehmen auf der Basis der bisher rechtlich bindend gefassten Beschlüsse mindestens bis zum Ende des Jahres 2016 zahlungsfähig (inkl. Sondertilgungen) ist. Vor diesem Hintergrund ist selbst bei Einhaltung der rechtlichen Auffassung, dass ein Unternehmen nur für die nächsten 12 Monate durchfinanziert sein muss, der Beschluss für die Einzahlung 2017 im Dezember 2015 zu fassen.

 

III. Alternativen


Der Kreis beteiligt sich nicht an der vom Aufsichtsrat der FMO GmbH  vorgeschlagenen Einzahlung in die Kapitalrücklage. Das Finanzierungskonzept der FMO GmbH kann nicht wie geplant umgesetzt werden.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)


Eine haushaltsmäßige Veranschlagung einer Kapitalerhöhung ist bisher nicht erfolgt. Es ist vorgesehen, die erforderlichen Mittel für die Einzahlung in die Kapitalrücklage  – falls der Kreistag dem Beschlussvorschlag folgt – im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2017 zu berücksichtigen.

Der Beschluss umfasst nur die Zuführungen zur Kapitalrücklage in 2017. Entscheidungen über die dargestellten weiteren Zuführungen und Gesellschafterdarlehen für die späteren Jahre werden damit noch nicht getroffen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung


§§ 26 Abs. 1 KrO NRW, 53 Abs. 1 KrO NRW