Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungahme des Kreises Coesfeld zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei NRW fristgerecht zukommen zu lassen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nachdem die Landesregierung am 28.04.2015, 23.06.2015 und am 22.09.2015 erneut Änderungen am Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) beschlossen hat, ist nun ein zweites Beteiligungsverfahren eröffnet worden, in dessen Rahmen die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis zum 15.01.2016 Stellung zu den gegenüber der ersten Entwurfsfassung geänderten Passagen im Landesentwicklungsplan nehmen können. Soweit Anmerkungen in die Stellungnahme des Landkreistages NRW aufgenommen werden sollen, ist dies bis zum 15.12.2015 möglich. Die Verfahrensunterlagen können auf den Internetseiten[1] der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.

 

Der Kreis Coesfeld hat bereits im ersten Beteiligungsverfahren Anregungen eingebracht, indem per 28.02.2014 eine eigene Stellungnahme in die Stellungnahme des Landkreistages NRW mit eingeflossen ist (gem. Kreistagsbeschluss vom 18.12.2013).

 

Zahlreiche Anmerkungen der im bisherigen Verfahren beteiligten Kommunen wurden von der Landesplanungsbehörde aufgegriffen: Insbesondere wurden einige der im ersten Entwurf vorgesehenen Ziele zu Grundsätzen der Raumordnung herabgestuft. Während Ziele in den nachfolgenden Planungen zu beachten sind, unterliegen Grundsätze der Abwägung. Mit der Möglichkeit der Abwägung der Grundsätze in den konkretisierenden Planungen (Regionalplanung, Bauleitplanung) wird die kommunale Planungshoheit mit der Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten weniger stark eingeschränkt.

 

Gleichwohl geben auch in der überarbeiteten Entwurfsfassung zahlreiche Punkte Anlass zu Stellungnahmen und Anregungen, insbesondere hinsichtlich der Etablierung eines „Metropolraums NRW“ mit einer Fokussierung auf die beiden Metropolregionen Ruhr und Rheinland.

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld verabschiedet eine erneute Stellungnahme zur überarbeiteten Entwurfsfassung des LEP.

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld gibt keine eigene Stellungnahme ab und partizipiert lediglich indirekt über die Stellungnahme des Regionalrates Münster, über die am 14.12.2015 entschieden wird.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.