Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.
Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2015. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2016 entstehenden
Aufwand entsprechen.
Für den Fachausschuss am 26.11.2015 wurde die Gebührenkalkulation von
der Tagesordnung genommen, da die Beteiligung der Kostenträger bis zu diesem
Termin nicht abgeschlossen werden konnte.
Daraufhin erfolgte eine Neukalkulation mit geplanter Gebührenanpassung
zum 01.03.2016.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2015
über das hochgerechnete Betriebsergebnis
2015 zum Kalkulationsjahr 2016 stellt
sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:
|
Kalkulation 2015 |
Prognose BE 2015 |
Kalkulation
2016 |
Personalkosten |
7.373.958 € |
7.369.143 € |
7.980.925 € |
Kalkulatorische Kosten |
855.685 € |
953.130 € |
1.085.168 € |
Sachkosten Vertragspartner |
1.205.926 € |
1.274.702 € |
1.371.423 € |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
1.941.647 € |
1.880.356 € |
2.157.666 € |
Summen: |
11.377.216 € |
11.477.331 € |
12.595.181 € |
Für das Jahr 2015 wurde ein hochgerechnetes
Betriebsergebnis von 278.106,22 € ermittelt (s. Anlage 3). Zu dieser
Hochrechnung führten gestiegene Kosten von etwa 100.000 € und prognostizierte
Gebührenmehreinnahmen mit ca. 380.000 €.
Personalkosten werden in kalkulierter Höhe
erwartet. Bei den Sachkosten wird eine Steigerung von ca. 100.000,- € erwartet,
die sich überwiegend aus dem Ersatz von bereits abgeschriebenen Altfahrzeugen
durch Neufahrzeuge mit medizintechnischer Ausstattung ergibt. Bei den
Sachkosten kommt es zudem zu Verschiebungen zwischen Kostenstellen, die sich im
Ergebnis nahezu aufheben.
Für das kommende Jahr sind erneut höhere
Ausgaben geplant (s. Anlage 1 – Jahreskosten). In der Gebührenkalkulation (Anl.
2) sind die Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.03. bis 31.12.2016
zusammengestellt.
Bei den Personalkosten lassen sich drei
Hauptgründe des Kostenanstiegs lokalisieren, das Auslaufen des
Rettungsassistentengesetzes zum 31.12.2014, die Aufnahme von Aus- und
Weiterbildung von Notfallsanitätern und die Umsetzung des Personalgutachtens
der Rettungswache Dülmen.
Wie bereits in der Vergangenheit berichtet,
führt das Auslaufen des Rettungsassistentengesetzes zu Kostensteigerungen durch
den Ersatz von Jahrespraktikanten mit
Rettungsassistenten und –sanitätern. Waren in den letzten Jahren
teilweise über 20 Stellen mit Jahrespraktikanten besetzt, so ist deren Zahl auf
aktuell acht gesunken und voraussichtlich Ende 2016 wird der letzte
Jahrespraktikant seine Prüfung zum Rettungsassistenten abgelegt haben.
Im September d. J. wurde der Bedarfsplan –
Anhang Notfallsanitäter – verabschiedet und zum Oktober hat der DRK
Kreisverband die ersten drei Auszubildenden eingestellt. Im Herbst 2016 sollen
neun weitere Auszubildende von DRK und Stadt Dülmen eingestellt werden, deren
Ausbildungskosten mit 133.000 € berücksichtigt wurden.
Lehrgänge für Weiterbildungen zum
Notfallsanitäter werden ab Frühjahr 2016 durchgeführt. Neben den Kosten von bis
zu 32 Weiterbildungen werden Personalersatzkosten mit 267.000 € kalkuliert.
Zum 01.12.2015 setzte die Stadt Dülmen nach
umfangreichen Vorbereitungen das Gutachten zum erforderlichen Personal in der
dortigen Rettungswache um und wird mit zusätzlichem Personal den zweiten RTW
der Wache 24 Stunden an 365 Tagen des Jahres vorhalten, während der KTW 2
montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr entfällt. Personal und Kosten
wurden nach Vorgaben des Gutachtens kalkuliert.
Bei den Sachkosten ergeben sich Steigerungen
von ca. 500.000,- € gegenüber der Prognose 2015 aus vielen Positionen,
besonders Fortbildungskosten für Notfallsanitäter, Vergütungen für
Notarztgestellung und kalkulatorischen Kosten.
Fortbildungskosten für Notfallsanitäter sind mit
gut 125.000,- veranschlagt. Der Betrag ergibt sich aus den nach Bedarfsplan –
Anhang Notfallsanitäter – bis 2016 zulässigen Fortbildungen.
Für die Notarztgestellung ist nach
hochgerechneten 1,15 Mio € in 2015 ein Summe von 1,3 Mio € für 2016 angesetzt.
Die Steigerung ergibt sich aus Tarifsteigerungen, steigenden Einsatzzahlen und
Vergütungsanpassungen.
Kalkulatorische Kosten steigen insbesondere
wegen der geplanten Inbetriebnahme von sieben RTW, die bereits in 2014
abgeschriebene Fahrzeuge ersetzen und daher zu dem außergewöhnlichen Anstieg
von 130.000 € führen.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2014 besteht eine Unterdeckung von 167.882,35 € (s.
folgende Aufstellung). In 2015 wurden 120.000,- € zur Rückführung der per
31.12.2014 bestehenden Unterdeckung eingesetzt. Die verbleibende Unterdeckung
von 47.882,35 € wird durch das erwartete positive Betriebsergebnis 2015
ausgeglichen werden. Weitere erwartete Mehreinnahmen werden nach Feststellung
des Betriebsergebnisses 2015 in Kalkulationen ab 2017 zu berücksichtigen sein. Prognostiziert
wird aktuell ein zurückzuführender Betrag von 230.223,87 €.
Jahr |
Über-deckung |
Unter-deckung |
Saldo |
Zum Aus-gleich
kalkuliert (Jahr) |
noch auszugleichen |
2013 |
- € |
209.423,73 € |
- 132.270,54 € |
- 77.153,19 € |
- 209.423,73 € |
(2014) |
|||||
2014 |
41.541,38 € |
- € |
- 167.882,35 € |
120.000,00 € |
- 47.882,35 € |
(2015) |
|||||
Hochrech-nung
2015 |
278.106,22 € |
- € |
230.223,87 € |
-
€ |
230.223,87 € |
(2016) |
Die Tabelle kann in der Ausschusssitzung
erläutert werden.
Aus den für das gesamte Jahr ermittelten
Kosten von 12.595.181 € (Anl. 1) wird der durch Gebühren zu deckende
Gesamtaufwand für den Kalkulationszeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2016 von
10.558.211 € (Anl. 2, S.1) abgeleitet.
Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen
Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Im Einzelnen
wird auf die Gebührenbedarfsberechnung
2016 (s. Anlage 2) verwiesen. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich
wie folgt, eine weitergehende Aufstellung ist als Anlage 5 beigefügt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
532,00 € |
490,00 € |
190,00 € |
Grundgebühr ab 2016 |
565,00 € |
523,00
€ |
188,00 € |
Veränderung |
+33,00 € |
+33,00 €
|
- 2,00 € |
Veränderung prozentual |
+ 6,2 % |
+6,7 % |
- 1,1 % |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze
hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu
erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2016 berücksichtigten Zahlen sind das
Ergebnis der im Jahre 2015 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der
weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 4).
In dem als Anlage 3 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 15.12.2015
gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen
zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird
mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.