Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 3 (Zentrale Dienste,
Vermessung und Kreisstraßen)
Produktgruppen ab Seite
10.02 Gebäude 305
62.01 Vermessungen 389
62.02 Liegenschaftskataster 397
62.03 Grundstücksbewertung 404
62.04 Geoinformation 410
66.01 Verkehrsflächen 419
66.02 Straßenunterhaltung 441
und
im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondre Dienste)
Produktgruppen ab
Seite
01.07 Nahverkehrsplanung
ÖPNV 501
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen werden in
einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2016 wurde vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in
den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 18.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am
03.02.2016 vorgesehen.
Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2016
Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 10 - Organisation, GPO, Zentraler Service |
|
|
|
|
10.01 Organisation und GPO (Zuständigkeit AfFWuK) |
-60.417 |
-85.899 |
-96.533 |
-10.634 |
10.02 Gebäude |
-3.664.776 |
-4.370.006 |
-1.957.268 |
2.412.738 |
10.03 Zentraler Service Zuständigkeit AfFWuK) |
-1.446.897 |
-1.470.505 |
-3.959.863 |
-2.489.359 |
10.04 EDV Zuständigkeit AfFWuK) |
-906.243 |
-1.270.908 |
-1.255.985 |
14.924 |
10.05 E-Government, Kommunikation Zuständigkeit AfFWuK) |
-206.708 |
-233.326 |
-254.128 |
-20.802 |
Summe Produktbereich 10 |
-6.285.041 |
-7.430.644 |
-7.523.777 |
-93.133 |
In den Produktgruppen "10.02
Gebäude" und "10.03 Zentraler Service" wurden Umstrukturierungen
vorgenommen. Für die Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude, Berufskollegs,
Förderschulen und Kulturzentren wurde das Produkt "10.03.05
Bewirtschaftung" neu eingerichtet. Bis einschl. 2015 werden diese
Aufwendungen im Produkt "10.02.01 Gebäudemanagement" nachgewiesen.
Daher kommt es in 2016 zu einer Verlagerung von Aufwendungen von der
Produktgruppe 10.02 nach 10.03.
Vorschlag zu Änderungen zum Haushaltsentwurf der
Verwaltung:
Neben den oben dargelegten und im Haushaltsentwurf der Verwaltung enthaltenen Ansätzen im Produktbereich 10 gibt es noch Änderungen, die sich auf die Sitzungsvorlage SV-9-0410/1 [Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)] beziehen und noch nicht im vorgelegten Haushaltsentwurf der Verwaltung enthalten sind. Sofern diese Änderungen berücksichtigt werden sollen, so sind sie über die Änderungsliste dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorzulegen:
Die Änderungen zum Haushaltsentwurf der Verwaltung stellen sich im Detail wie folgt dar:
|
|
|
Aufwand (-)
Ertrag (+) |
||||
Budget - Produktbereich -
Produktgruppe |
Ansatz |
Verbesserung (+) |
Ansatz |
||||
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
||
3 |
Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen |
|
|
|
|||
|
Teilergebnis plan
10.02 |
Gebäude |
-1.957.268 |
-635.000 |
-2.592.268 |
||
|
Seite
305, Zeile
13 |
Mehraufwendungen
aus der Veranschlagung der konsumtiven förderungsrelevanten Einzelmaßnahmen
nach dem KInvFöG NRW. Vgl.
Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1). 400.000
€ bisher noch nicht veranschlagt |
-320.000 |
-400.000 |
-720.000 |
||
|
Seite
305, Zeile
13 |
Mehraufwendungen
aus der Veranschlagung der konsumtiven förderungsrelevanten Einzelmaßnahmen
nach dem KInvFöG NRW. Vgl.
Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1). 170.000
€ bisher noch nicht veranschlagt |
-853.000 |
-235.000 |
-1.088.000 |
||
5 |
Zentrale Finanzwirtschaft |
|
|
|
|||
|
21 Zentrale Finanzwirtschaft |
|
|
|
|||
|
Teilergebnis plan
21.00 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
103.371.844 |
1.027.707 |
104.399.551 |
||
|
Seite
543, Zeile
02 |
Mehrerträge
aus der Veranschlagung der konsumtiven förderungsrelevanten Einzelmaßnahmen
nach dem KInvFöG NRW. Vgl.
Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1). (R-v-W-BK
in Dülmen) = 562.386,24 € (R-v-W-BK
in Dülmen) = 153.000 € (R-v-W-BK
in Lüdinghausen) = 270.000 € (entspricht
dem Restbetrag des vom Land bewilligten Förderbetrages) |
0 |
1.027.707 |
1.027.707 |
||
Die weiteren Ausführungen betreffen die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne für die Produktbereiche 62, 66 und 01.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 62 - Vermessungen und Liegenschaftskataster |
|
|
|
|
62.01 Vermessungen |
-636.411 |
-757.977 |
-727.076 |
30.901 |
62.02 Liegenschaftskataster |
-1.140.390 |
-1.029.291 |
-1.065.190 |
-35.900 |
62.03 Grundstücksbewertung |
-265.538 |
-317.243 |
-315.528 |
1.715 |
62.04 Geoinformation |
-203.934 |
-310.141 |
-313.938 |
-3.797 |
Summe Produktbereich 62 |
-2.246.273 |
-2.414.652 |
-2.421.732 |
-7.080 |
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 66 - Straßenbau und - unterhaltung |
|
|
|
|
66.01 Verkehrsflächen |
-1.606.461 |
-1.606.988 |
-1.620.163 |
-13.176 |
66.02 Straßenunterhaltung |
-2.902.653 |
-3.060.769 |
-3.132.336 |
-71.567 |
Summe Produktbereich 66 |
-4.509.115 |
-4.667.756 |
-4.752.499 |
-84.743 |
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 01 - Büro des Landrats |
|
|
|
|
01.01 Büro des Landrats Zuständigkeit AfFWuK) |
-118.843 |
-118.215 |
-119.396 |
-1.181 |
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung Zuständigkeit AfFWuK) |
-1.280.485 |
-996.255 |
-1.039.662 |
-43.407 |
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv Zuständigkeit AfFWuK) |
-166.301 |
-193.311 |
-197.522 |
-4.211 |
01.04 Recht Zuständigkeit AfFWuK) |
-46.352 |
-59.160 |
-59.622 |
-462 |
01.05 Kommunalaufsicht Zuständigkeit AfFWuK) |
-62.942 |
-66.300 |
-68.604 |
-2.304 |
01.06 Kreistagsbüro Zuständigkeit AfFWuK) |
-709.986 |
-793.696 |
-737.858 |
55.838 |
01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV |
-3.065.662 |
-3.195.191 |
-3.201.845 |
-6.654 |
Summe Produktbereich 01 |
-5.450.572 |
-5.422.129 |
-5.424.510 |
-2.381 |
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und Personennahverkehr ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.