Betreff
Entwurf Haushalt 2016
Vorlage
SV-9-0427
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 3 (Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen)

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

10.02                        Gebäude                                                                                            305

62.01                        Vermessungen                                                                                  389

62.02                        Liegenschaftskataster                                                                       397

62.03                        Grundstücksbewertung                                                                     404

62.04                        Geoinformation                                                                                 410

66.01                        Verkehrsflächen                                                                                419

66.02                        Straßenunterhaltung                                                                          441

 

und im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondre Dienste)

 

Produktgruppen                                                                                                                  ab Seite

01.07                        Nahverkehrsplanung ÖPNV                                                             501

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 18.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 03.02.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2016

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 10 - Organisation, GPO, Zentraler Service

 

 

 

 

10.01 Organisation und GPO

(Zuständigkeit AfFWuK)

-60.417

-85.899

-96.533

-10.634

10.02 Gebäude

-3.664.776

-4.370.006

-1.957.268

2.412.738

10.03 Zentraler Service

Zuständigkeit AfFWuK)

-1.446.897

-1.470.505

-3.959.863

-2.489.359

10.04 EDV

Zuständigkeit AfFWuK)

-906.243

-1.270.908

-1.255.985

14.924

10.05 E-Government, Kommunikation

Zuständigkeit AfFWuK)

-206.708

-233.326

-254.128

-20.802

Summe Produktbereich 10

-6.285.041

-7.430.644

-7.523.777

-93.133

 

In den Produktgruppen "10.02 Gebäude" und "10.03 Zentraler Service" wurden Umstrukturierungen vorgenommen. Für die Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude, Berufskollegs, Förderschulen und Kulturzentren wurde das Produkt "10.03.05 Bewirtschaftung" neu eingerichtet. Bis einschl. 2015 werden diese Aufwendungen im Produkt "10.02.01 Gebäudemanagement" nachgewiesen. Daher kommt es in 2016 zu einer Verlagerung von Aufwendungen von der Produktgruppe 10.02 nach 10.03.

 

Vorschlag zu Änderungen zum Haushaltsentwurf der Verwaltung:

 

Neben den oben dargelegten und im Haushaltsentwurf der Verwaltung enthaltenen Ansätzen im Produktbereich 10 gibt es noch Änderungen, die sich auf die Sitzungsvorlage SV-9-0410/1 [Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)] beziehen und noch nicht im vorgelegten Haushaltsentwurf der Verwaltung enthalten sind. Sofern diese Änderungen berücksichtigt werden sollen, so sind sie über die Änderungsliste dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorzulegen:

 

Die Änderungen zum Haushaltsentwurf der Verwaltung stellen sich im Detail wie folgt dar:

 

 

 

Aufwand (-) Ertrag (+)

 

Budget - Produktbereich - Produktgruppe

Ansatz
Entwurf

Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Ansatz
nach Änderung

 

 

 

EUR

EUR

EUR

3

Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

 

 

 

Teilergebnis

plan 10.02

Gebäude

-1.957.268

-635.000

-2.592.268

 

Seite 305,

Zeile 13
Konto 524150

Mehraufwendungen aus der Veranschlagung der konsumtiven förderungsrelevanten Einzelmaßnahmen nach dem KInvFöG NRW.

Vgl. Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1).
Maßnahme am Kreishaus I, Coesfeld:
- lfd. Nr. 4 der Anlage zur SV-9-0410/1:

400.000 € bisher noch nicht veranschlagt

-320.000

-400.000

-720.000

 

Seite 305,

Zeile 13
Konto 524151

Mehraufwendungen aus der Veranschlagung der konsumtiven förderungsrelevanten Einzelmaßnahmen nach dem KInvFöG NRW.

Vgl. Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1).
Maßnahmen am R-v-W-BK Dülmen:
- lfd. Nr. 1: 65.000 € noch über die Änderungsliste zu veranschlagen (Kosten der Maßnahme insgesamt = 650.000 €, davon 200.000 € aus einer Rückstellung aus 2013, 185.000 € aus dem Ansatz 2015 und 200.000 € ist bereits im Entwurf des Haushalts 2016 veranschlagt)
- lfd. Nr. 2 der Anlage zur SV-9-0410/1:

170.000 € bisher noch nicht veranschlagt

-853.000

-235.000

-1.088.000

5

Zentrale Finanzwirtschaft

 

 

 

 

21 Zentrale Finanzwirtschaft

 

 

 

 

Teilergebnis

plan 21.00

Allgemeine Finanzwirtschaft

103.371.844

1.027.707

104.399.551

 

Seite 543,

Zeile 02
Konto 414180

Mehrerträge aus der Veranschlagung der konsumtiven förderungsrelevanten Einzelmaßnahmen nach dem KInvFöG NRW.

Vgl. Beschluss des Kreistages vom 16.12.2015 (SV-9-0410/1).
Maßnahmen (Ertrag jeweils in Höhe von 90 % der förderfähigen Aufwendungen):
- Lfd. Nr. 1 der Anlage zur SV-9-0410/1

(R-v-W-BK in Dülmen) = 562.386,24 €
- Lfd. Nr. 2 der Anlage zur SV-9-0410/1

(R-v-W-BK in Dülmen) = 153.000 €
- Lfd. Nr. 3 der Anlage zur SV-9-0410/1

(R-v-W-BK in Lüdinghausen) = 270.000 €
- Lfd. Nr. 4 der Anlage zur SV-9-0410/1 (Kreishaus I, Coesfeld) = 42.321,24 €

(entspricht dem Restbetrag des vom Land bewilligten Förderbetrages)

0

1.027.707

1.027.707

 

 

 

Die weiteren Ausführungen betreffen die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne für die Produktbereiche 62, 66 und 01.

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (-)
Verschlechterung (+)

2014

2015

2016

Produktbereich 62 - Vermessungen und Liegenschaftskataster

 

 

 

 

62.01 Vermessungen

-636.411

-757.977

-727.076

30.901

62.02 Liegenschaftskataster

-1.140.390

-1.029.291

-1.065.190

-35.900

62.03 Grundstücksbewertung

-265.538

-317.243

-315.528

1.715

62.04 Geoinformation

-203.934

-310.141

-313.938

-3.797

Summe Produktbereich 62

-2.246.273

-2.414.652

-2.421.732

-7.080

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (-)
Verschlechterung (+)

2014

2015

2016

Produktbereich 66 - Straßenbau und - unterhaltung

 

 

 

 

66.01 Verkehrsflächen

-1.606.461

-1.606.988

-1.620.163

-13.176

66.02 Straßenunterhaltung

-2.902.653

-3.060.769

-3.132.336

-71.567

Summe Produktbereich 66

-4.509.115

-4.667.756

-4.752.499

-84.743

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 01 - Büro des Landrats

 

 

 

 

01.01 Büro des Landrats

Zuständigkeit AfFWuK)

-118.843

-118.215

-119.396

-1.181

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Zuständigkeit AfFWuK)

-1.280.485

-996.255

-1.039.662

-43.407

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Zuständigkeit AfFWuK)

-166.301

-193.311

-197.522

-4.211

01.04 Recht

Zuständigkeit AfFWuK)

-46.352

-59.160

-59.622

-462

01.05 Kommunalaufsicht

Zuständigkeit AfFWuK)

-62.942

-66.300

-68.604

-2.304

01.06 Kreistagsbüro

Zuständigkeit AfFWuK)

-709.986

-793.696

-737.858

55.838

 

01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV

 

-3.065.662

-3.195.191

-3.201.845

-6.654

Summe Produktbereich 01

-5.450.572

-5.422.129

-5.424.510

-2.381

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und Personennahverkehr ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.