Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den erzieherischen Hilfen
Hier: Ergebnisse des Berichtsjahres 2014
Vorlage
SV-9-0430
Art
Sitzungsvorlage

Begründung:

I.  Problem

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt: Am 27.11.2008 (SV-7-1189), 20.05.2010 (SV-8-0146) 28.09.2011 (SV-8-0475), 30.10.2012 (SV-8-0757), 28.11.2013 (SV-8-1012) und zuletzt am 27.11.2014 (SV-9-0136)

Auch in diesem Jahr kommt die Verwaltung  der Aufgabe der jährlichen Berichterstattung mit dieser Vorlage nach.

 

II. Ergebnisse

In der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2009 bis 2014) beigefügt. 

 

Besonders folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben: 

 

·         Falldichte:

In 2014 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zu Erziehung (Kennzahl K3.4) im Kreisjugendamtsbezirk mit 3,29 % über dem Vorjahresniveau (2013: 3,05 %). Im Vergleichsring liegt der Median mit 3,16% leicht darunter. Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise liegt bei 3,30 % und ist damit gegenüber Vorjahr nahezu gleich geblieben.

·         Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Ein Kernziel der Steuerung besteht darin, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen. Eine relevante Kennzahl ist hier K 12.1 „Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE“:

Im Kreisjugendamtsbezirk ist in 2014 die Zahl der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe mit 1,71 gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben und liegt damit weiter über dem Median (1,29) und dem Durchschnittswert (1,38). Im Vergleichsring haben sich diese Werte insgesamt verschlechtert. Der Median lag 2013 noch bei 1,44 und der Durchschnittswert bei 1,43.

·         Fallbelastung im ASD -PKD

Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4a; Fälle Hilfen zur Erziehung pro Personalstelle ASD-PKD) ist in 2014 im Kreisjugendamtsbezirk mit  52,34 Fällen pro Personalstelle weiter gestiegen (2013: 49,45 und 2012: 42,32). Allerdings steigt diese Fallbelastung bei den Jugendämtern im Kennzahlenvergleich offenbar generell. Der ASD-PKD im Kreisjugendamt liegt in der Fallbelastung weiter unter dem Mittelwert (67,50) aber inzwischen deutlich über dem Mindestwert (44,23).

·         Kostenentwicklung

Insgesamt sind die durchschnittlichen Gesamtkosten aller Hilfearten je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld mit 392,26 €  gegenüber dem Vorjahr (365,89 €) gestiegen. Dieser Wert liegt immer noch unter dem Durchschnittswert im Kennzahlenvergleich (417,13 €).

 

Zusammenfassung der Ergebnisse für das Kreisjugendamt:

Das Verhältnis ambulanter zu stationären Hilfen ist weiterhin sehr gut.  Bei den Falldichten und –belastungen sowie den  Kostenwerten sind insgesamt für das Kreisjugendamt Coesfeld steigende Tendenzen feststellbar. Die Werte liegen jedoch weiterhin im Bereich des Mittelwertes oder darunter. Dies bedeutet, dass die im  Haushalt (Produktgruppe 51.20) gesetzten Ziele auch weiterhin erfüllt werden. Die jetzt festgestellte steigende Tendenz der Werte gilt es jedoch weiter genau zu beobachten und zu analysieren.  

Im reinen Vergleich der Kennzahlen nicht berücksichtigt bleiben die weiteren Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes (Zunahme 8a-Meldungen) und besonders die Herausforderungen aufgrund der stark angestiegenen Flüchtlingszahlen.

 

III. Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Bezüglich des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und  51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

IV.Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom  31.07.2014 für die Auswertungsjahre 2014 und 2015  auf insgesamt 2.000 € (netto). Die anteiligen Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2016 bei der Produktgruppe 51.20 „Hilfe zur  Erziehung“ enthalten. 

 

V.  Zuständigkeit

Jugendhilfeausschuss