Hier: Ergebnisse des Berichtsjahres 2014
I. Problem
Seit
Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring
der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.
Im
Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings
vorgestellt: Am 27.11.2008 (SV-7-1189), 20.05.2010 (SV-8-0146) 28.09.2011
(SV-8-0475), 30.10.2012 (SV-8-0757), 28.11.2013 (SV-8-1012) und zuletzt am
27.11.2014 (SV-9-0136)
Auch
in diesem Jahr kommt die Verwaltung der
Aufgabe der jährlichen Berichterstattung mit dieser Vorlage nach.
II. Ergebnisse
In
der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt
in der Entwicklung 2009 bis 2014) beigefügt.
Besonders
folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Falldichte:
In 2014 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen
zu Erziehung (Kennzahl K3.4) im Kreisjugendamtsbezirk mit 3,29 % über dem
Vorjahresniveau (2013: 3,05 %). Im Vergleichsring liegt der Median mit 3,16%
leicht darunter. Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise liegt bei
3,30 % und ist damit gegenüber Vorjahr nahezu gleich geblieben.
·
Verhältnis
von ambulanten zu stationären Hilfen
Ein Kernziel der Steuerung besteht darin,
den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten -
zu erhöhen. Eine relevante Kennzahl ist hier K 12.1 „Quotient: auf eine
stationäre HzE kommen ... ambulante HzE“:
Im Kreisjugendamtsbezirk ist in 2014 die Zahl
der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe mit 1,71 gegenüber dem Vorjahr
gleich geblieben und liegt damit weiter über dem Median (1,29) und dem Durchschnittswert
(1,38). Im Vergleichsring haben sich diese Werte insgesamt verschlechtert.
Der Median lag 2013 noch bei 1,44 und der Durchschnittswert bei 1,43.
·
Fallbelastung
im ASD -PKD
Die
Personalkennzahl (Kennzahl K13.4a; Fälle Hilfen zur Erziehung pro
Personalstelle ASD-PKD) ist in 2014 im Kreisjugendamtsbezirk mit 52,34 Fällen pro Personalstelle weiter gestiegen
(2013: 49,45 und 2012: 42,32). Allerdings steigt diese Fallbelastung bei den
Jugendämtern im Kennzahlenvergleich offenbar generell. Der
ASD-PKD im Kreisjugendamt liegt in der Fallbelastung weiter unter dem
Mittelwert (67,50) aber inzwischen deutlich über dem Mindestwert (44,23).
·
Kostenentwicklung
Insgesamt sind die durchschnittlichen
Gesamtkosten aller Hilfearten je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren
(Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) im
Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld mit 392,26 €
gegenüber dem Vorjahr (365,89 €) gestiegen. Dieser Wert liegt immer noch
unter dem Durchschnittswert im Kennzahlenvergleich (417,13 €).
Zusammenfassung
der Ergebnisse für das Kreisjugendamt:
Das
Verhältnis ambulanter zu stationären Hilfen ist weiterhin sehr gut. Bei den Falldichten und –belastungen sowie
den Kostenwerten sind insgesamt für das Kreisjugendamt
Coesfeld steigende Tendenzen feststellbar. Die Werte liegen jedoch weiterhin im
Bereich des Mittelwertes oder darunter. Dies bedeutet, dass die im Haushalt (Produktgruppe 51.20) gesetzten
Ziele auch weiterhin erfüllt werden. Die jetzt festgestellte steigende Tendenz
der Werte gilt es jedoch weiter genau zu beobachten und zu analysieren.
Im
reinen Vergleich der Kennzahlen nicht berücksichtigt bleiben die weiteren
Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes (Zunahme 8a-Meldungen) und
besonders die Herausforderungen aufgrund der stark angestiegenen
Flüchtlingszahlen.
III. Inhalte und Bedeutung des
Kennzahlenvergleichs
Bezüglich
des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre
verwiesen.
Ausgehend
vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche
Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches
die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe
51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen
für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche“.
IV.Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Teilnahme am
Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung
vom 31.07.2014 für die Auswertungsjahre
2014 und 2015 auf insgesamt 2.000 €
(netto). Die anteiligen Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2016 bei der
Produktgruppe 51.20 „Hilfe zur Erziehung“ enthalten.
V. Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss