Betreff
Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)
Vorlage
SV-9-0410/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Förderung nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) bis zum maximalen Höchstbetrag anzumelden. Soweit die Maßnahmen bisher im Haushaltplan 2015 nicht oder nicht in voller Höhe veranschlagt waren, werden diese unter Bezug auf § 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW – KInvFöG über- bzw. außerplanmäßig bewilligt. Sofern die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus Mitteln des KInvFöG finanziert werden können, sind Eigemittel des Kreises Coesfeld einzusetzen.

 

  1. Der Kreis Coesfeld fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und beteiligt sich an dem hierzu aufgelegten Bundesförderprogramm. Hierfür stellt der Kreis aus Eigenmitteln investiv 250.000 € zu Verfügung. Der Landrat wird beauftragt, in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und der Wfc, die weitere Durchführung vorzunehmen.

 

 

Begründung:

 

Nach dem Beratungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 08.12.2015 sollen die in der Anlage  aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Prioritätenvorgabe erfolgt hierbei nicht. Soweit die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus Mitteln des KInvFöG finanziert werden können, sind Eigemittel des Kreises Coesfeld einzusetzen. Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0410 verwiesen.