Betreff
Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)
Vorlage
SV-9-0410/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Beschlussvorschlag:
- Der Landrat
wird beauftragt, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur
Förderung nach dem Gesetz zur Umsetzung des
Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) bis zum
maximalen Höchstbetrag anzumelden. Soweit die Maßnahmen bisher im
Haushaltplan 2015 nicht oder nicht in voller Höhe veranschlagt waren,
werden diese unter Bezug auf § 5 des Gesetzes zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW – KInvFöG über- bzw.
außerplanmäßig bewilligt. Sofern die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus
Mitteln des KInvFöG finanziert werden können, sind Eigemittel des
Kreises Coesfeld einzusetzen.
- Der Kreis
Coesfeld fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und beteiligt sich
an dem hierzu aufgelegten Bundesförderprogramm. Hierfür stellt der Kreis
aus Eigenmitteln investiv 250.000 € zu Verfügung. Der Landrat wird
beauftragt, in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
und der Wfc, die weitere Durchführung vorzunehmen.
Begründung:
Nach dem Beratungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 08.12.2015 sollen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Prioritätenvorgabe erfolgt hierbei nicht. Soweit die vorgesehenen Maßnahmen nicht aus Mitteln des KInvFöG finanziert werden können, sind Eigemittel des Kreises Coesfeld einzusetzen. Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0410 verwiesen.