Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zunächst wird verwiesen auf die
Berichterstattung im AASSG am 03.12.2015 (SV-9-393 und Protokoll hierzu). Dabei
bestand Einvernehmen, die Thematik auch weiterhin als Tagesordnungspunkt im
Ausschuss zu behandeln.
1.
Einrichtung
eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) im Kreis Coesfeld
Mit Schreiben vom 30.11.2015 hat der Kreis
Coesfeld den Bewilligungsbescheid zur Einrichtung des Kommunalen
Integrationszentrums im Kreis Coesfeld erhalten. Damit entsteht das 50. KI im
Land NRW. Nur noch vier Kreise verfügen damit nicht über eine solche Einrichtung.
Die Arbeit wurde am 01.12.2015 zunächst
aufgenommen durch den Leiter des Integrationszentrums, Herrn Bodo Dreier. Herr
Dreier besetzt damit auch eine der beiden vorgesehenen Sozialarbeiterstellen im
KI.
Darüber hinaus sind – mit Blick auf die Zuständigkeit des
Ausschusses - folgende Aspekte besonders zu bemerken:
2.
Projekt
„Early Intervention NRW+“
Im Rahmen des Projektes ‚Early Intervention
NRW+‘ sind aktuell im Kreis Coesfeld 128 Teilnehmende (Stand 01.12.) gemeldet.
Über die neuere Entwicklungen im Projekt wird in der Sitzung berichtet.
3.
„Integration
Points“
Am 14.12.2015 wurde die Vereinbarung zwischen
dem Kreis Coesfeld und der Agentur für Arbeit Coesfeld zur besseren Zusammenarbeit
von Städten und Gemeinden, Agentur für Arbeit und Kreis bei der Integration von
Flüchtlingen unterzeichnet (sog. „Integration
Point“). Diese Vereinbarung soll dazu dienen, eine gebündelte, frühzeitige
Beratung im Hinblick auf soziokulturelle Teilhabe durch Beschäftigung und
berufliche Integration von Flüchtlingen durch die handelnden Akteure zu
erreichen und nach Wechsel der Zuständigkeiten einen möglichst nahtlosen Übergang
der Betreuung von der Agentur für Arbeit Coesfeld in den Bereich des Jobcenters
des Kreises Coesfeld sicher zu stellen.
Das bisherige Projekt „Early Intervention“
wird im „Integration Point“ aufgehen.