Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Ziel
der Arbeit einer sog. „Jugendberufsagentur“
soll es sein, Angebote des SGB II, des SGB III und des SGB VIII für Jugendliche
mit besonderem Unterstützungsbedarf zu bündeln und abzustimmen. Die Jugendlichen
sollen im Ergebnis aus einer Hand beraten und somit die Chancen auf einen
Anschluss deutlich erhöht werden.
Im Kreis Coesfeld soll –
im Sinne einer Jugendberufsagentur - ein verbesserter und transparenter Austausch der
Fachkräfte und Transparentmachung der Angebote erfolgen.
Um dieses Ziel zu
erreichen, wurde eine Vereinbarung erarbeitet, deren Inhalt bereits zwischen
den Jobcentern, der Kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“
und den drei Jugendämtern abgestimmt wurde.
Die Abstimmung mit der Arbeitsagentur erfolgt derzeit.
In der Sitzung wird die
Verwaltung Näheres zu Inhalten und zur geplanten Umsetzung der Vereinbarung
erläutern.