hier: Entwurf Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung
Beschlussvorschlag:
1. Der im vorliegenden Entwurf des
Produkthaushaltes 2005 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 250 -
Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, wird auf 30.213.644 € festgesetzt.
2. Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
1.
Vorbemerkung
Nach dem vorliegenden
Entwurf des Produkthaushaltes ergeben sich in 2005 im Budget des Produktbereichs
050 - Soziale Sicherung - Mehrausgaben gegenüber 2004 in Höhe von rd. 7,6 Mio.
€ bzw. 33,62 %.
Hierfür gibt es mehrere
Gründe:
Im Rahmen der
Arbeitsmarktreform Hartz IV und der damit verbundenen Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat der Kreis Coesfeld im Wege der
Experimentierklausel als zugelassener kommunaler Träger die Aufgaben der
Grundsicherung für Arbeitsuchende übernommen. Insgesamt wird in der neu
geschaffenen Produktgruppe 050.005 - Leistungen nach SGB II - ein Zuschussbedarf
in Höhe von rd. 12,28 Mio. € erwartet.
Ferner ist mit erhöhten
Ausgaben bei den Leistungen für Pflegebedürftige (rd. 1,69 Mio. €) und bei den
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (rd. 1,33 Mio.
€) zu rechnen.
Es
ergeben sich nach dem Entwurf im Produktbereich 050 - Soziale Sicherung - aber
auch Minderausgaben. Diese sind mit insgesamt rd. 7,95 Mio. € veranschlagt.
Bei
den Produkten 050.001.001 - Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt) -,
050.001.002 - Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger - und 050.001.005 -
Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte - sind insgesamt Minderausgaben in
Höhe von rd. 7,68 Mio. € zu erwarten. Ursache hierfür ist vor allem, dass
aufgrund der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende voraussichtlich ca. 90 %
der bisherigen Sozialhilfeempfänger künftig einen Anspruch nach dem SGB II
haben werden und somit unter die neue Produktgruppe 050.005 - Leistungen nach
SGB II - fallen. Dementsprechend waren die Ansätze in der Produktgruppe 050.001
- Leistungen nach SGB XII / BSHG, GSiG, BVG, USG und SGB IX - zu kürzen.
Mindereinnahmen
in Höhe von rd. 230.000 € sind im Produkt 050.001.008 - Unterhalt,
Einnahmerealisierung - ausgewiesen.
Für alle Kostensteigerungen gilt, dass sich diese ausschließlich bei Pflichtleistungen ergeben.
Bedeutsam im Sinne der
Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich
050 - Soziale Sicherung - aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist
deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
Der soziale Bereich ist zurzeit durch die einschneidenden Reformen der sozialen Sicherungssysteme geprägt, nämlich die
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige,
- Reform des Sozialhilferechts (Einordnung in das Sozialgesetzbuch),
- Reformen der Sozialversicherung.
Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird. Das behindert die Entwicklung einer lokalen sozialen Infrastruktur. Es wird erforderlich sein, alle Leistungen, die bezüglich der Frage, ob oder wie sie gewährt werden, als freiwillig einzustufen sind, zu überprüfen.
2. Hinweise
Die im Produktbereich 050 - Soziale Sicherung - veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung in 2004 ermittelt worden.
Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit, Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.
Ferner ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen, wie sich die Fallzahlen und die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestalten werden. Die Haushaltsansätze hierfür basieren zum großen Teil auf Berechnungen, die mit den Kreisen Steinfurt und Borken sowie mit der Stadt Münster abgestimmt sind.
Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2005 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben mit sich bringen.
Die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben in der Bundesrepublik Deutschland, im Land Nordrhein-Westfalen und im Kreis Coesfeld ist in der Anlage 1 dargestellt.
Bezüglich der Produkte des Produktbereichs 050 - Soziale Sicherung - wird auf die Produktbeschreibungen im Entwurf des Produkthaushaltes 2005 verwiesen.
Die Daten zur Beteiligung der Städte und Gemeinden nach dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Zweites Modernisierungsgesetz – 2. ModernG) sind bisher bei dem Produkt 050.001.001 - Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt) - berücksichtigt worden. Nach derzeitiger Rechtslage ist künftig eine Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an den Aufwendungen für die Sozialhilfe und auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht vorgesehen. Durch den Wegfall dieser Finanzbeteiligung entsteht dem Kreis Coesfeld eine Belastung in Höhe von rd. 5,1 Mio. €.
3. Budgetrahmen
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2005 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 050 - Soziale Sicherung - im
Verwaltungshaushalt
Ausgaben in Höhe von 54.747.674 €
Einnahmen in Höhe von 25.126.530 €
Zuschussbedarf in Höhe von 29.621.144 €
Vermögenshaushalt
Ausgaben in Höhe von 592.500 €
Zuschussbedarf in Höhe von 592.500 €
Zuschussbedarf insgesamt 30.213.644 €
Gegenüber dem Ansatz 2004 weist der Entwurf des Budgets des Produktbereichs 050 - Soziale Sicherung - für das Jahr 2005 einen Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 7.601.313 € aus.
Die Mehr- und Minderausgaben und die Mindereinnahmen gegenüber dem Produkthaushalt 2004 sind in einer Gesamtaufstellung dargestellt worden und als Anlage 2 beigefügt.
4. Hinweise zu einzelnen Produkten
4.1 Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt)
Die Minderausgaben bei dem Produkt 050.001.001 - Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt) - betragen rd. 3,4 Mio. €.
Durch das Inkrafttreten des
SGB II und des SGB XII werden voraussichtlich ca. 90 % der bisherigen
Sozialhilfeempfänger Leistungen nach dem SGB II erhalten. Der Personenkreis der
Sozialhilfeempfänger und dementsprechend auch die Ausgaben der Sozialhilfe
werden sich daher auf 10 % der bisherigen Zahlen verringern.
Eine Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen ist nach der aktuellen Rechtslage nicht zu erwarten.
4.2 Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger
Das Budget des Produktes 050.001.002 - Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger - weist in 2005 gegenüber dem Vorjahr Einsparungen in Höhe von rd. 3,07 Mio. € aus.
Mit Inkrafttreten des SGB XII entfallen die bisherigen Hilfen zur Arbeit vollständig. Ähnliche Leistungen sind nach dem SGB XII nur noch in Einzelfällen vorgesehen, da sämtliche erwerbsfähigen Hilfebedürftigen künftig Leistungen nach dem SGB II erhalten werden.
Der veranschlagte Zuschussbedarf in Höhe von 32.625 € dient lediglich der Restabwicklung der Kreis- und Landesprogramme „Hilfe zur Arbeit“ aus den Vorjahren.
4.3 Leistungen für Pflegebedürftige
Der Zuschussbedarf beim Produkt 050.001.003 - Leistungen für Pflegebedürftige - steigt gegenüber dem Haushaltsansatz 2004 um rd. 1,69 Mio. €.
Im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sowie beim Pflegewohngeld sind gestiegene Ausgaben zu verzeichnen. Die Entwicklung im Haushaltsjahr 2004 zeigt deutlich, dass hier auch aufgrund gestiegener Fallzahlen erhebliche Mehrausgaben zu erwarten sind.
Ferner werden voraussichtlich im Laufe des 2. Halbjahres 2005 ca. 170 neue Heimpflegeplätze fertiggestellt. Die Berechnung des Ansatzes 2005 basiert auf der Annahme, dass ca. 30 % der Bewohner der neuen Einrichtungen dann einen Anspruch gegen den örtlichen Träger der Sozialhilfe haben werden.
Es wird hier jedoch darauf hingewiesen, dass der Ansatz bei diesem Produkt mit einem gewissen Risiko behaftet ist.
4.4 Leistungen für behinderte Menschen
Nach den bisherigen Planungen ergibt sich bei dem Produkt 050.001.004 - Leistungen für behinderte Menschen - gegenüber 2004 eine Verringerung des Zuschussbedarfs um 223.467 €.
Die Einsparungen sind im Wesentlichen dadurch begründet, dass durch die Entscheidung des OVG Münster künftig die Kostenübernahme für Integrationshelfer in Schulen entfällt.
Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung bei der Haushaltstelle 4120.730300 - Schulausbildung u.a. a.E. - mit einer Mehrausgabe in Höhe von rd. 14.000,00 €. zu rechnen ist, da im Zuge der Gleichbehandlung mit anderen Kindern die Kosten für Integrationshelfer für Schüler der Maximilian-Kolbe-Schule bis Ende Januar 2005 übernommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der geplanten Änderung des Schulgesetzes NRW durchaus möglich ist, dass die Kosten mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wieder im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen sind. Den Schulträgern werden für die Monate August bis Dezember 2005 Kosten für Integrationshelfer in Höhe von voraussichtlich 70.000 € entstehen, die dann zu Lasten des Budgets des Produktbereichs 050 - Soziale Sicherung - gingen. Die Kosten für die Maximilian-Kolbe-Schule sind in dem Betrag nicht enthalten, da diese im Budget der Abteilung 240 – Schule und Bildung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Danach verringert sich der Zuschussbedarf bei dem Produkt 050.001.004 - Leistungen für behinderte Menschen - gegenüber 2004 noch um 139.467 €.
4.5 Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte
Das Produkt 050.001.005 - Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte - weist gegenüber 2004 Minderausgaben in Höhe von rd. 1,2 Mio. € aus.
Auch bei diesem Produkt sind die Auswirkungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bemerkbar. Sämtliche SGB II-Leistungsbezieher werden ab dem 01.01.2005 pflichtversichert, d. h. lediglich die künftig im SGB XII verbleibenden Sozialhilfeempfänger (ca. 10 % der bisherigen Bezieher von Sozialhilfe) erhalten ab 2005 noch Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII.
Versehentlich wurde auch der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 4140.740300 - Altenhilfe i.E. - auf rd. 10 % des Haushaltsansatzes für 2004 reduziert.
Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben bereits mitgeteilt, dass auch in 2005 Mittel in der bisherigen Höhe benötigt werden und deshalb der Ansatz von 7.000 € erhalten bleiben soll. Bei dieser Haushaltsstelle müsste demnach eine Aufstockung um 6.400 € erfolgen, so dass für 2005 wieder 7.000 € zur Verfügung stehen.
4.6 Unterhalt, Einnahmerealisierung
Die Einnahmen bei dem Produkt 050.001.008 - Unterhalt,
Einnahmerealisierung - sind im Vergleich zum Jahr 2004 um 231.033 € vermindert.
Ab dem 01.01.2005 sind die Einnahmen aus Unterhalt und
Einnahmerealisierung zu 90% dem Produkt 050.005.001 - Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende - zuzuordnen. Auf das SGB XII entfallen somit
lediglich noch ca. 10% der bisherigen Einnahmen.
Bezüglich des Unterhalts innerhalb von Einrichtungen
wurden entgegen der Planung für das Haushaltsjahr 2004 aufgrund neuerer
BGH-Rechtsprechung höhere Einnahmen erzielt. Aus diesem Grund war der Ansatz
2005 diesbezüglich entsprechend anzupassen.
4.7 Leistungen der Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(bisher Produkt 050.005.001) wird aufgrund der Einordnung des
Grundsicherungsgesetzes (GSiG) in das SGB XII ab dem Jahr 2005 als neues
Produkt 050.001.009 - Leistungen der Grundsicherung - in der Produktgruppe
050.001 - Leistungen nach SGB XII / BSHG, GSiG, BVG, USG und SGB IX - ausgewiesen.
Das Budget für die Leistungen der Grundsicherung wird
gegenüber 2004 um rd. 1,3 Mio. € erhöht.
Die Entwicklung in 2004 hat gezeigt, dass die
Fallzahlen und die Höhe der monatlichen Leistungen stark angestiegen sind.
Ursache hierfür ist u. a. auch der Wegfall des Wohngelds für alle Empfänger von
Transferleistungen.
Bei der Grundsicherung in Einrichtungen ist
anzumerken, dass von den Heimpflegeplätzen, die im Jahr 2005 eingerichtet
werden, erfahrungsgemäß rd. 9,5 % mit Grundsicherungsberechtigten belegt
werden.
4.8 Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und
Dienste im sozialen Bereich
Neben den Pflichtleistungen gewährt der Kreis Coesfeld
auch weiterhin freiwillige Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und
Dienste im sozialen Bereich.
Im Entwurf des Produkthaushalts 2005 sind bei dem
Produkt 050.004.001 - Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und
Dienste im sozialen Bereich - Mittel in Höhe von 263.600 € veranschlagt. Dies
entspricht einem Anteil von rd. 0,87 v. H. am Budget Soziales insgesamt. Die
finanzielle Unterstützung erfolgt aufgabenbezogen. Eine Eigenbeteiligung durch
die Träger der Einrichtungen und Dienste wird vorausgesetzt.
4.9 Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
Aufgrund des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind ab dem 01.01.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld einschl. Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie einmaliger Leistungen) an erwerbsfähige Hilfebedürftige zu erbringen.
Die neu geschaffene Produktgruppe 050.005 - Leistungen nach SGB II - enthält folgende Produkte:
Produkt 050.005.001 - Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende -,
Produkt 050.005.002 - Beratung und arbeitsmarktpolitische Integration -,
Produkt 050.005.003 - Planung und Koordination -,
Produkt 050.005.004 - Controlling -.
Bei dem Produkt 050.005.001 - Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - wird ein Budget in Höhe von 12.081.970 € veranschlagt. Es handelt sich hierbei um ein neues Produkt, bei dem auf der Ausgabenseite u. a. die Regelleistungen und die Leistungen für Unterkunft und Heizung und auf der Einnahmeseite vor allem Erstattungen des Bundes und Einnahmen aus Unterhalt erfasst sind.
Nach einschlägigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass im Kreis Coesfeld in 4.012 Fällen Leistungen nach dem SGB II gewährt werden.
Die Regelleistungen für diese Personen werden zu 100% vom Bund erstattet (rd. 4,8 Mio. €).
Die Leistungen für Unterkunft und Heizung kommen durch den Wegfall des Wohngeldes in voller Höhe zum Tragen. Im Haushaltsjahr 2004 waren allein für die BSHG-Leistungsbezieher Mittel für Wohngeld aus Landeszuweisungen in Höhe von rd. 2,4 Mio. € zu berücksichtigen. Kostenträger der Leistungen für Unterkunft und Heizung ist der Kreis, jedoch werden 29,1 % der Aufwendungen (rd. 5 Mio. €) vom Bund erstattet.
Ferner enthält die Erstattung des Bundes noch Pauschalen für Personal- und Sachausgaben in Höhe von 4,4 Mio. €. Aus buchungstechnischen Gründen und aus Gründen der Übersichtlichkeit sind bei diesem Produkt alle Personal- und Sachausgaben der Produktgruppe 050.005 - Leistungen nach SGB II - veranschlagt. Bei dem Produkt 050.005.001 - Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - werden daher auch die Erstattungen des Bundes für Personal- und Sachausgaben vereinnahmt. Von diesen Mitteln werden 3,4 Mio. € für den Verwaltungsaufwand an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstattet. Es verbleibt somit insgesamt 1 Mio. € für Personal- und Sachausgaben des Kreises für die durch die Option hinzugekommenen Aufgaben. Hiervon werden rd. 830.000 € für die Personalausgaben und rd. 170.000 € für die Sachausgaben veranschlagt. Hinzu kommen noch die Personal- und Sachausgaben, die durch die kreiseigenen Aufgaben entstehen (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und für die der Kreis Coesfeld keine Erstattungen des Bundes erhält. Für die Personalausgaben werden hier rd. 100.000 € und für die Sachausgaben rd. 30.000 € angesetzt, so dass sich folgende Gesamtsummen ergeben:
Sammelnachweis Personalausgaben Produktgruppe 050.005: rd. 930.000 €
Sachausgaben insgesamt Produktgruppe 050.005: rd. 200.000 €
Bei der Ansatzermittlung für die Unterhaltseinnahmen bei dem Produkt 050.005.001 - Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - ist ein Betrag in Höhe von 500.000 € berücksichtigt worden. Es wird zwar einerseits mit höheren Fallzahlen gerechnet, auf der anderen Seite wird jedoch eine geringere Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen aufgrund der allgemein schlechten Konjunktur unterstellt.
Der Ansatz bei der Einnahmehaushaltsstelle für Leistungen von Sozialleistungsträgern fällt im Gegensatz zum Ansatz 2004 im Produkt 050.001.001 - Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt) - deutlich geringer aus, da u. a. der Kreis im Rahmen der Umsetzung des SGB II gegenüber der Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB III nicht mehr in Vorleistung treten wird. Die Zuständigkeit für sämtliche SGB II-Leistungen liegt im Rahmen der Experimentierklausel beim Kreis Coesfeld, somit fallen auch die Vorleistungen gegenüber der Agentur für Arbeit für die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger vollständig weg.
4.10 Beratung und
arbeitsmarktpolitische Integration
Das Produkt 050.005.002 - Beratung und arbeitsmarktpolitische Integration - umfasst sowohl die soziale als auch die berufliche Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit. Für das Haushaltsjahr 2005 beträgt der Ansatz 200.000 € für die soziale Integration und 7,3 Mio. € für die berufliche Eingliederung (einschl. der Mittel für die Rehabilitation behinderter Jugendlicher in Höhe von 500.000 €). Unberührt hiervon bleiben jedoch die bisherigen Fördermaßnahmen des Kreises Coesfeld, z. B. im Rahmen der Schuldner- oder der Suchtberatung.
Zu dem Personenkreis der Berechtigten dieser Leistungen zählen sowohl die bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher als auch sämtliche bisherigen Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Arbeit (vgl. Produkt 050.001.002 - Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger -).
Kostenträger der Aufwendungen für die soziale Integration ist der Kreis.
Bezüglich der beruflichen Integration werden die Aufwendungen jedoch zu 100 % vom Bund erstattet.
4.11 Beteiligung der Gemeinden
nach dem 2. ModernG
Im Jahr 2001 wurden erstmals die Einnahmen aufgrund der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Aufwendungen für die delegierten Aufgaben der Sozialhilfe (50 v. H.) nach dem 2. ModernG veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2004 wurde noch mit einer finanziellen Beteiligung der Gemeinden in Höhe von 5.163.820 € gerechnet.
Mit der Einordnung der bisherigen BSHG-Leistungen in das SGB XII wird auch das Ausführungsgesetz des Landes zum BSHG (AG-BSHG NRW) gegenstandslos. Damit entfällt ab 2005 die gem. § 6 Abs. 1 AG-BSHG mögliche 50%ige Finanzbeteiligung an den auf die Städte und Gemeinden im Kreis delegierten Sozialhilfeaufgaben. Im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind nach aktueller Rechtslage Finanzbeteiligungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowohl im SGB II als auch im SGB XII sowie in den entsprechenden Ausführungsgesetzen des Landes nicht mehr vorgesehen. Dadurch entstehen dem Kreis Coesfeld im Jahr 2005 Mindereinnahmen in Höhe von rd. 5,1 Mio. €.
5. Aufwendungen je Einwohner / Einwohnerin
Der Zuschussbedarf im Produktbereich Soziale Sicherung für das Haushaltsjahr 2005 ist mit 30.213.644 € (einschl. Personal- und Sachausgaben) veranschlagt. Bei 220.589 Einwohnern (Stand 30.06.2004) betragen die Aufwendungen je Einwohner rd. 136,97 €.
6.
Risiken bei der Ermittlung der Ansätze 2005
6.1 Änderung von Leistungsgesetzen
Die Ermittlung der Ansätze erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bekannten Rechtslage ab dem 01.01.2005. Gesetzliche Änderungen in 2005 hätten somit Auswirkungen auf das Budget.
6.2 Fallzahl
Bis 1998 stieg die Zahl der Personen im Kreis Coesfeld, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG erhielten, und zwar von Januar 1995 bis Januar 1998 um 1.063 Personen.
Im Juli 1998 trat eine Trendwende ein. Die Zahl der Hilfeempfänger/-innen sank bis August 2002 stetig. Ab September 2002 war erneut eine Zunahme zu verzeichnen. Im Laufe des Jahres 2004 hat sich jedoch gezeigt, dass sich die Zahl der Hilfeempfänger/-innen tendenziell rückläufig entwickelt hat.
Die Entwicklung seit Januar 1995:
Jan. 95: 4.540 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 96: 5.248 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 97: 5.403 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 98: 5.603 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 99; 5.313 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 00: 4.897 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 01: 4.384 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 02: 4.252 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 03: 4.340 Hilfeempfänger/-innen
Jan. 04: 4.307 Hilfeempfänger/-innen
Dez. 04: 4.179 Hilfeempfänger/-innen
6.3 Arbeitslose
Arbeitslose haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie Leistungen nach dem SGB III nicht erhalten bzw. diese Leistungen bzw. ihr sonstiges Einkommen oder ihr Vermögen nicht ausreichend sind, den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Alle bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher und damit bisherige auch Doppelbezieher von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erhalten ebenso wie die sonstigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ab dem 01.01.2005 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II.
III. Alternativen
Im Rahmen der
Veranschlagung der Mittel für Leistungen nach dem SGB II sind im Wesentlichen
zwei Risikofaktoren vorhanden:
1. die Höhe der Kosten der Unterkunft,
2. die
Höhe der Bundesbeteiligung, die unter einen gesetzlichen Nachprüfungsvorbehalt
gestellt ist.
Um
die Haushaltsgestaltung 2005 nicht mit diesen Unsicherheiten zu belasten, hat
der Landrat bei der Einbringung des Haushalts den Vorschlag gemacht, diesen
Bereich außerhalb des Kreishaushalts abzuwickeln.
Voraussetzung hierfür wäre
allerdings, dass alle Städte und Gemeinden dem Verfahren zustimmen.
Sofern der Vorschlag zum
Tragen kommt, wären folgende Haushaltsstellen nicht mehr im Kreishaushalt zu
veranschlagen:
Ausgabe: HHSt 4820.783110 - Lstg. Unterkunft u. Heizung - 17.300.000 €
Einnahmen: HHSt 4820.191100 - Erstattungen des Bundes (KdU) - 5.034.300 €
HHSt 4820.243100 - Einnahmen aus Unterhalt - 500.000 €
HHSt 4820.245100 - Leistungen von Sozialleistungsträgern - 100.000 €
HHSt 4820.247100 - sonstige Ersatzleistungen - 140.000 €
Insgesamt würde sich damit
der Zuschussbedarf für das Budget des Produktbereichs 050 - Soziale Sicherung -
um 11.525.700 € verringern.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig für die Beratung des Budgets 250 - Soziales.
Anlagen:
Anlage 1: Entwicklung der Sozialhilfeausgaben
Anlage 2: Gesamtaufstellung der Mehr- und Minderausgaben und der Mindereinnahmen