Betreff
Förderung des Grundsatzes "Ambulant vor stationär"
hier: Antrag des Pflegedienstes "Steverteam Mobile Pflege" aus Senden auf Förderung des Projektes "Demenz Stützpunkt"
Vorlage
SV-9-0443
Aktenzeichen
50.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Projekt „Demenz Stützpunkt“  wird aus Mitteln des Fördertopfes „Ambulant vor stationär“ in Höhe von bis zu 8.866,20 Euro einmalig in 2016 gefördert.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2016 veranschlagten Fördertopf-Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Pflegedienst Steverteam Mobile Pflege aus Senden stellt in seinem Antrag vom 08.12.2015 das Projekt wie folgt dar:

 

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der von Demenzerkrankungen betroffenen Personen in den nächsten Jahren stetig ansteigen.

 

Ziel dieses Projektes ist es, mit dem einzelnen Betroffenen in Vergessenheit geratene oder abhanden gekommene Fähigkeiten wieder zu entdecken und so ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu sichern.

Dazu sollen zweimal täglich im Zeitumfang von ca. 15 Minuten Impulse zur Lösung von Alltagsschwierigkeiten gegeben werden. Als simples Beispiel nennt der Pflegedienst eine zeitliche Verknüpfung der Medikamenteneinnahme mit dem Tagesablauf („Tagesschau = Medikamenteneinnahme“). Es soll dem Gefühl der Unsicherheit, Überforderung und Resignation  entgegengewirkt werden. Der Krankheitsverlauf soll durch gezielte Förderung im Einzelfall verlangsamt werden.

 

Da die Betreuungskräfte bei ihrer Tätigkeit sehr eigenverantwortlich arbeiten müssen, ist es erforderlich, neben der Qualifikation als Senioren- und Demenzbegleiter weitere Kenntnisse zu vermitteln. Vorgesehen ist eine Qualifikation in Basaler Stimulation und Progressiver Muskelentspannung sowie zur Biographiearbeit. Daneben ist ein intensiver Austausch im Team des Pflegedienstes erforderlich, für den spezielle Fortbildungen der Leitungskräfte benötigt werden.

Nach Beginn der Fortbildungen soll das Projekt in 2016 starten.

 

Einschätzung der Verwaltung:

 

Die Finanzierung der Besuche durch die Betreuungskräfte erfolgt aus den Mitteln der Pflegekasse (Betreuungsleistungen gem. § 45 b SGB XI, Leistungen der Verhinderungspflege o.ä.) oder als private Leistung der Betroffenen.

 

Die Übernahme der Fortbildungskosten für die Betreuungskräfte wird als Anschubfinanzierung beantragt. Laut Antrag werden für die adäquate Weiterbildung von sechs  Mitarbeitern 12.666 Euro benötigt. Die Förderung soll 70 % dieser Kosten betragen (= 8.866,20 Euro). Thematisch und preislich sind die Fortbildungen angemessen.

 

Soweit seitens des Antragstellers Ansprüche auf Förderung der Fortbildung aus dem Programm Bildungsscheck NRW bestehen, sind diese Mittel vorrangig einzusetzen. Die Fördersumme ist dann um diesen Betrag zu verringern.

 

Bisher besteht im Kreis Coesfeld ein gutes Angebot an Demenzbetreuungsgruppen. Der Schwerpunkt dieser Gruppen liegt jedoch in der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Die Betreuung in der Gruppe kann sich nicht so individuell und intensiv auf die einzelnen Personen ausrichten, wie dieses in dem vorliegenden Konzept dargestellt wird. Ein vergleichbares Angebot in Kreis Coesfeld ist hier nicht bekannt.

 

Das vorgestellte Konzept ist nach Rücksprache mit der Pflegeberatung und Beteiligung der Abteilung 53 plausibel.

 

Mit einer Bewilligung einer Förderung soll der Antragsteller verpflichtet werden, nach Ablauf der Förderphase einen Erfahrungsbericht zu erstellen und hier vorzulegen.

 

 

 

II.  Lösung

Dem Antrag wird entsprochen.

 

III. Alternativen


Dem Antrag wird ganz oder teilweise  nicht entsprochen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Fördertopf „Ambulant vor stationär“ stehen ausreichende Mittel zur Verfügung, wenn die im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel freigegeben wurden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Förderantrag des Pflegedienstes

Anlage 2: Konzept des Projektes

Anlage 3: Förderschwerpunkte