Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
133 |
40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
144 |
40.03 |
Serviceleistungen |
148 |
40.04 |
Schulamt |
157 |
41.01 |
Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
165 |
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde
vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 18.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am
03.02.2016 vorgesehen.
Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.
Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2016
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Produktbereich 40:
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 40 –Schule und Bildung |
|
|
|
|
40.01 Leistungen der Schulen |
-1.973.642 |
-2.092.331 |
-2.318.064 |
-225.732 |
40.02 Schülerbezogene Leistungen |
-1.282.878 |
-1.635.035 |
-1.612.490 |
22.545 |
40.03 Serviceleistungen |
-262.948 |
-327.847 |
-308.454 |
19.392 |
40.04 Schulamt |
-264.868 |
-234.415 |
-204.687 |
29.727 |
Summe Produktbereich 40 |
-3.784.336 |
-4.289.627 |
-4.443.695 |
-154.068 |
In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der
Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der
Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie
beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater
Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in
Nordkirchen und Gescher) gewährt.
Zwischen den Berufskollegs des Kreises
Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren
Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den
Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen
Mitteleinsatz sicherzustellen.
Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich
sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (=
Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei
den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2016
(„S. 136/ zu Zeile 18“ und „S.138/ zu Zeile 26“) dargestellt.
In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass
über nicht verausgabte Budgetmittel
-
des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv
oder investiv, und
-
des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr
investiv verfügt werden kann.
Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich,
jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen
ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres
wird dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der
Budgetvereinbarung berichtet.
Der gestiegene Fehlbetrag für die
Produktgruppe 40.01 begründet sich vor allem aus dem Saldo aus Verbesserungen
durch Mehrerträge aus den Fördergeldern für die Schulsozialarbeit / Übergangsbegleitung
und den Verschlechterungen aus Mehraufwendungen für Personal, aus
Abschreibungen und für den IT-Support an den Berufskollegs. Die Anforderungen
an den Support für die Schulnetze sind aufgrund der komplexen Struktur
erheblich gestiegen.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld
beteiligen sich gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag aus 2015 anteilig an
dem jährlichen Defizit, das dem Kreis Coesfeld aus der Schulträgerschaft der Pestalozzischule
entsteht. Insofern ergibt sich für den Kreis Coesfeld aus dieser Schulträgerschaft
nur eine geringe Belastung für Schüler/innen mit Wohnort außerhalb des Kreises
Coesfeld.
In der Produktgruppe 40.02 werden die
Aufwendungen für die Schülerbeförderung erfasst.
Die Verbesserung begründet sich aus
Minderaufwendungen für Personal und für die Schülerbeförderung.
Die Produktgruppe 40.03 (Serviceleistungen)
umfasst die Produkte „Regionale Schulberatungsstelle“, „Medienzentrum“ und
„Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld/
Kommunale Koordinierung im Kreis Coesfeld“.
Die Verbesserung ist insbesondere auf die Berücksichtigung der Landesförderung für die zweite Stelle der „Kommunalen Koordinierung“ (s. S. 149/ zu Zeile 6) zurückzuführen. Im Haushalt 2015 wurde diese Förderung nur für die zweite Jahreshälfte eingeplant.
Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes
Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der
Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.
Über die bisherige freiwillige Förderung
hinaus beantragt der Kreissportbund Coesfeld e.V. mit Schreiben vom 03.11.2015 (s.
Anlage 1) die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses in Höhe von je 35.000 €
in den Jahren 2016 und 2017 zur Aufrechterhaltung seines Angebotes zur
Unterstützung der gemeinwohlorientierten Sportvereine im Kreis Coesfeld.
Der Betrag in Höhe von 35.000 € ist im
Entwurf des Haushalts 2016 noch nicht berücksichtigt und wäre je nach
Entscheidung über die Änderungsliste einzuarbeiten.
In der Produktgruppe 40.04 werden die
Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld erfasst. Hier
ist eine Verbesserung aufgrund von
Minderaufwendungen für Personal zu verzeichnen.
Im Weiteren wird
auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2016
verwiesen.
Produktbereich 41:
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 41 – Kultur |
|
|
|
|
41.01 Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
-519.179 |
-626.727 |
-754.626 |
-127.899 |
Summe Produktbereich 41 |
-519.179 |
-626.727 |
-754.626 |
-127.899 |
In der Produktgruppe 41.01 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.
Auf der Ertragsseite ist auf Grund der Umbaumaßnahmen und der damit einhergehenden Schließung der Hauptburg der Burg Vischering mit einem Rückgang der privatrechtlichen Leistungsentgelte zu rechnen. Der Ansatz wurde hier – wie im Vorjahr – auf 40.000 Euro herabgesetzt.
Im Haushaltsplan abgebildet werden zudem die sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Hierunter fallen u.a. die Aufwendungen für die Durchführung von Konzerten und Ausstellungen, die ca. 75 % der gesamten sonstigen Aufwendungen ausmachen.
Im Rahmen der Transferaufwendungen werden weitere Kooperationsprojekte wie z.B. „summerwinds“ oder „Trompetenbaum & Geigenfeige“ durch den Kreis Coesfeld unterstützt.
Das Produkt 41.01.03 beinhaltet außerdem die Förderung von Einrichtungen, die Aufgaben der überörtlichen Kulturarbeit wahrnehmen, wie z.B. das Sandsteinmuseum in Havixbeck, welches mit 13.425 Euro finanziell unterstützt wird.
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 41.01 des Haushaltsentwurfs 2015 verwiesen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelung (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.