Beschlussvorschlag:
1.
Das
Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld und
dessen Umsetzung sowie der Aufbau eines Klimaschutzcontrollings werden
beschlossen.
2.
Zur
Erreichung der definierten Ziele werden die konkreten Maßnahmen unter der
Begleitung der AG Klimaschutz als Lenkungsgruppe umgesetzt.
3.
Alle
Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im jährlichen
Kreishaushalt, wobei davon ausgegangen wird, dass dies unter maximaler
Ausschöpfung von Förderprogrammen von Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln oder
anderer Programme geschieht.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf eine Förderung eines
Klimaschutzmanagers/einer Klimaschutzmanagerin zu stellen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag hat am 18.12.2013
die Verwaltung beauftragt, zur planmäßigen Optimierung der Energieeinsparung,
der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien ein integriertes
Klimaschutzkonzept zu erstellen und als Voraussetzung dazu eine 65-%-Förderung
aus Bundesmitteln zu beantragen.
Der Förderantrag vom April 2014 wurde im Oktober 2014 bewilligt. Nach entsprechender
Vorbereitung der Ausschreibung wurde im März 2014 das Büro Infas enermetric,
Greven, beauftragt, das Klimaschutzkonzept innerhalb des Bewilligungszeitraumes
zu entwickeln und ein Konzept bis zum 31.12.2015 vorzulegen.
Der Prozess der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes belief sich auf den Zeitraum von April bis Dezember 2015. Als Grundlage für weitere Analysen im Bereich Klimaschutz wurden dabei die Energie- und CO2-Bilanz ermittelt bzw. fortgeschrieben.
Verschiedene
Abfragen beim Kreis Coesfeld und weiteren Akteuren aus dem Kreisgebiet
lieferten Grundlagen für den Status Quo der Bestandsprojekte und bereits
geplanten Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Steigerung der
Energieeffizienz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien.
Im Bilanzjahr 2013
sind auf dem Kreisgebiet Coesfeld 5.577.622 MWh Endenergie verbraucht worden. Dem
Sektor Verkehr ist mit 45 % der größte Anteil am Endenergieverbrauch im Jahr
2013 zuzuordnen. An zweiter Stelle folgt der Sektor Haushalte mit 31 %. Der
Sektor Wirtschaft liegt mit knapp 24% an dritter Stelle des
Endenergieverbrauchs. Aus dem Endenergieverbrauch resultieren Emissionen von
1.789.581 t CO2-Aquivalenten. Mit einem CO2-Ausstos pro Einwohner von 8,3 t/a liegt
der Kreis Coesfeld unterhalb des bundesweiten Durchschnitts mit knapp 10 t/a,
und deutlich unterhalb des NRW-Schnitts mit ca. 17 t/a. Der Anteil des auf dem
Kreisgebiet regenerativ erzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch beträgt 42 %
in 2013. Der Hauptanteil entfällt hier auf die Photovoltaik, gefolgt von
Biomasse und Windenergie (siehe Kapitel 4 des Konzepts).
Auf diesen
Grundlagen konnten Potenziale und Szenarien für Energie- und CO2-Einsparungen
bis zum Jahr 2050 abgeleitet werden. Die wichtigsten Potenziale zur
Verringerung des Endenergieverbrauches liegen in den Bereichen Wirtschaft,
Mobilität und Sanierung von Gebäuden (siehe Kapitel 5 des Konzepts). Für die
Entwicklung von Klimaschutzzielen und darauf aufbauenden Strategien wurde das
„Klimaschutzszenario unter Verwendung von Erdgas“ (KS1, Kap 6.2.2) ausgewählt
und daraus qualitative und quantitative Ziele für die Klimaschutzpolitik des
Kreises Coesfeld in den nächsten Jahren hergeleitet. Als Ziele werden Reduktion
des End-Energiebedarfes um 15 % bis 2030 und 49 % bis 2050 sowie die Reduktion
der CO2-Emissionen um 30 % bis 2030 und 75 % bis 2050 genannt. Damit erreicht
der Kreis Coesfeld das globale 2 t-Ziel zur Minimierung der Auswirkungen des
Klimawandels (siehe Kapitel 7).
Über insgesamt
acht Workshops sowie mehrere Akteursgespräche und interne Abstimmungen mit der
lokalen Steuerungsrunde sowie der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz
wurden Maßnahmen-Ideen entwickelt und unter Berücksichtigung der Potenziale
weiter konkretisiert.
Die entwickelten
Maßnahmen sind in den Maßnahmenkatalog eingeflossen. Insgesamt wurden
40 Maßnahmen
entwickelt, die sich auf die Handlungsfelder Energiemanagement kommunaler
Gebäude, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz in Unternehmen,
Abfallwirtschaft, klimafreundliche Mobilität, Tourismus und Kreisentwicklung,
Bauen und Sanieren sowie Öffentlichkeitsarbeit und Bildung verteilen (siehe
Kapitel 8 des Konzepts).
Bei Umsetzung der
Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes ist eine Reihe volkswirtschaftlicher Effekte zu
erwarten. Durch die Umsetzung der energiesparenden Maßnahmen wird die regionale
Wertschöpfung gesteigert, in dem die zu erwartenden Investitionen und
Energiekosteneinsparungen zu einer Produktivitätssteigerung in Unternehmen
führen. Frei werdende Finanzmittel, die andernfalls in die Energieförderländer
fließen würden, werden regional investiert. Bei steigenden Energiepreisen
werden diese Effekte noch positiver ausfallen. (siehe Kapitel 9.3 des Konzepts).
II. Lösung
Die AG Klimaschutz hat sich in vier Sitzungen (23.03.2015, 21.09.2016, 23.11.2015 und 11.01.2016 mit dem jeweiligen Planungsstand des Klimaschutzkonzeptes befasst und den Prozess eng begleitet. Zuletzt wurde am 11.01.2016 über das vorliegende Konzept mit den Handlungsfeldern und Maßnahmen intensiv beraten.
Dabei wurde deutlich herausgestellt, dass es sich bei der
bevorstehenden Entscheidung um einen Beschluss über ein Konzept mit einem
Handlungsrahmen handelt. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus diesem
Konzept in den verschiedenen
Handlungsfeldern wird dabei von den noch zu treffenden Entscheidungen der
Akteure abhängen. In vielen Fällen werden in gesonderten Entscheidungsprozessen
abschließende Festlegungen zu treffen sein, insbesondere bei Fragen der
Ressourcen-Bereitstellung. Daher sind die in dem Klimaschutzkonzept
aufgeführten Maßnahmen auch nach der Verabschiedung nicht „in Stein gemeißelt“.
Hier wird besonders auf Ziffer 3 des Beschlussvorschlages hingewiesen. Zur
Erreichung der gesetzten Ziele sind auch später Ergänzungen und
Fortschreibungen möglich.
Die beigefügte Informationen (Anlage 1) geben die wesentlichen Informationen
des umfangreichen Entwurfes des Klimaschutzkonzeptes wieder und enthalten nach
Auffassung der AG Klimaschutz die Eckpunkte für die Verabschiedung des
Konzeptes. Zusätzlich werden die kompletten Seiten zum Controlling-Konzept und
zum Klimaschutzfahrplan beigefügt (Anlage 2) Die komplette Fassung des Klimaschutzkonzeptes
mit über 200 Seiten steht im Beratungsverfahren im öffentlichen Teil der
Gremiensitzungen bis zur Beschlussfassung im Internet zur Verfügung. Das
beschlossene Konzept wird – ggf. auch mit Ergänzungen und Fortschreibungen in
der Folge – auf der Homepage des Kreises präsent sein.
III. Alternativen
Eine Ablehnung des Klimaschutzkonzepts würde die gesamte Konzeption der Klimaschutzidee des Kreises Coesfeld in Frage stellen und den bisherigen Weg zu einem effektiven Klimaschutz ad absurdum führen. Auch die geplante Einrichtung einer (geförderten) Stelle des Klimaschutzmanagers bzw. der Klimaschutzmanagerin wäre hinfällig.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Verabschiedung des Konzeptes wird – bis auf die Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung und die Beratung in den Gremien – keine unmittelbaren Folgekosten verursachen. Die Erstellung des Konzeptes ist bereits durch die Zuwendung aus Bundesmitteln (65 % der Kosten) und die Bereitstellung der restlichen Mittel im Haushalt 2015 finanziert. Die sich aus dem Klimaschutzkonzept ergebenden Umsetzungen von einzelnen Maßnahmen im Jahr 2016 sind weitestgehend mit den Einzelmaßnahmen dargestellten Kosten im Entwurf des Haushalts 2016 eingeplant. Für weitere Maßnahmen in 2016 und Maßnahmen in den Folgejahren wird auf die Festlegungen im Beschlussvorschlag hingewiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW