Betreff
Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0449
Aktenzeichen
01.00.11
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld und  dessen Umsetzung sowie der Aufbau eines Klimaschutzcontrollings werden beschlossen.

2.    Zur Erreichung der definierten Ziele werden die konkreten Maßnahmen unter der Begleitung der AG Klimaschutz als Lenkungsgruppe umgesetzt.

3.    Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im jährlichen Kreishaushalt, wobei davon ausgegangen wird, dass dies unter maximaler Ausschöpfung von Förderprogrammen von Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln oder anderer Programme geschieht.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf eine Förderung eines Klimaschutzmanagers/einer Klimaschutzmanagerin zu stellen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag hat am 18.12.2013 die Verwaltung beauftragt, zur planmäßigen Optimierung der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien ein integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen und als Voraussetzung dazu eine 65-%-Förderung aus Bundesmitteln zu beantragen.

Der Förderantrag vom April 2014 wurde im Oktober 2014 bewilligt. Nach entsprechender Vorbereitung der Ausschreibung wurde im März 2014 das Büro Infas enermetric, Greven, beauftragt, das Klimaschutzkonzept innerhalb des Bewilligungszeitraumes zu entwickeln und ein Konzept bis zum 31.12.2015 vorzulegen.

 

Der Prozess der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes belief sich auf den Zeitraum von April bis Dezember 2015. Als Grundlage für weitere Analysen im Bereich Klimaschutz wurden dabei die Energie- und CO2-Bilanz ermittelt bzw. fortgeschrieben.

 

Verschiedene Abfragen beim Kreis Coesfeld und weiteren Akteuren aus dem Kreisgebiet lieferten Grundlagen für den Status Quo der Bestandsprojekte und bereits geplanten Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien.

 

Im Bilanzjahr 2013 sind auf dem Kreisgebiet Coesfeld 5.577.622 MWh Endenergie verbraucht worden. Dem Sektor Verkehr ist mit 45 % der größte Anteil am Endenergieverbrauch im Jahr 2013 zuzuordnen. An zweiter Stelle folgt der Sektor Haushalte mit 31 %. Der Sektor Wirtschaft liegt mit knapp 24% an dritter Stelle des Endenergieverbrauchs. Aus dem Endenergieverbrauch resultieren Emissionen von 1.789.581 t CO2-Aquivalenten. Mit einem CO2-Ausstos pro Einwohner von 8,3 t/a liegt der Kreis Coesfeld unterhalb des bundesweiten Durchschnitts mit knapp 10 t/a, und deutlich unterhalb des NRW-Schnitts mit ca. 17 t/a. Der Anteil des auf dem Kreisgebiet regenerativ erzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch beträgt 42 % in 2013. Der Hauptanteil entfällt hier auf die Photovoltaik, gefolgt von Biomasse und Windenergie (siehe Kapitel 4 des Konzepts).

 

Auf diesen Grundlagen konnten Potenziale und Szenarien für Energie- und CO2-Einsparungen bis zum Jahr 2050 abgeleitet werden. Die wichtigsten Potenziale zur Verringerung des Endenergieverbrauches liegen in den Bereichen Wirtschaft, Mobilität und Sanierung von Gebäuden (siehe Kapitel 5 des Konzepts). Für die Entwicklung von Klimaschutzzielen und darauf aufbauenden Strategien wurde das „Klimaschutzszenario unter Verwendung von Erdgas“ (KS1, Kap 6.2.2) ausgewählt und daraus qualitative und quantitative Ziele für die Klimaschutzpolitik des Kreises Coesfeld in den nächsten Jahren hergeleitet. Als Ziele werden Reduktion des End-Energiebedarfes um 15 % bis 2030 und 49 % bis 2050 sowie die Reduktion der CO2-Emissionen um 30 % bis 2030 und 75 % bis 2050 genannt. Damit erreicht der Kreis Coesfeld das globale 2 t-Ziel zur Minimierung der Auswirkungen des Klimawandels (siehe Kapitel 7).

 

Über insgesamt acht Workshops sowie mehrere Akteursgespräche und interne Abstimmungen mit der lokalen Steuerungsrunde sowie der interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz wurden Maßnahmen-Ideen entwickelt und unter Berücksichtigung der Potenziale weiter konkretisiert.

 

Die entwickelten Maßnahmen sind in den Maßnahmenkatalog eingeflossen. Insgesamt wurden

40 Maßnahmen entwickelt, die sich auf die Handlungsfelder Energiemanagement kommunaler Gebäude, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz in Unternehmen, Abfallwirtschaft, klimafreundliche Mobilität, Tourismus und Kreisentwicklung, Bauen und Sanieren sowie Öffentlichkeitsarbeit und Bildung verteilen (siehe Kapitel 8 des Konzepts).

 

Bei Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes ist eine Reihe volkswirtschaftlicher Effekte zu erwarten. Durch die Umsetzung der energiesparenden Maßnahmen wird die regionale Wertschöpfung gesteigert, in dem die zu erwartenden Investitionen und Energiekosteneinsparungen zu einer Produktivitätssteigerung in Unternehmen führen. Frei werdende Finanzmittel, die andernfalls in die Energieförderländer fließen würden, werden regional investiert. Bei steigenden Energiepreisen werden diese Effekte noch positiver ausfallen. (siehe Kapitel 9.3 des Konzepts).

 

II.  Lösung

Die AG Klimaschutz hat sich in vier Sitzungen (23.03.2015, 21.09.2016, 23.11.2015 und 11.01.2016 mit dem jeweiligen Planungsstand des Klimaschutzkonzeptes befasst und den Prozess eng begleitet. Zuletzt wurde am 11.01.2016 über das vorliegende Konzept mit den Handlungsfeldern und Maßnahmen intensiv beraten.

 

Dabei wurde deutlich herausgestellt, dass es sich bei der bevorstehenden Entscheidung um einen Beschluss über ein Konzept mit einem Handlungsrahmen handelt. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus diesem Konzept  in den verschiedenen Handlungsfeldern wird dabei von den noch zu treffenden Entscheidungen der Akteure abhängen. In vielen Fällen werden in gesonderten Entscheidungsprozessen abschließende Festlegungen zu treffen sein, insbesondere bei Fragen der Ressourcen-Bereitstellung. Daher sind die in dem Klimaschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen auch nach der Verabschiedung nicht „in Stein gemeißelt“. Hier wird besonders auf Ziffer 3 des Beschlussvorschlages hingewiesen. Zur Erreichung der gesetzten Ziele sind auch später Ergänzungen und Fortschreibungen möglich.
Die beigefügte Informationen (Anlage 1) geben die wesentlichen Informationen des umfangreichen Entwurfes des Klimaschutzkonzeptes wieder und enthalten nach Auffassung der AG Klimaschutz die Eckpunkte für die Verabschiedung des Konzeptes. Zusätzlich werden die kompletten Seiten zum Controlling-Konzept und zum Klimaschutzfahrplan beigefügt (Anlage 2)  Die komplette Fassung des Klimaschutzkonzeptes mit über 200 Seiten steht im Beratungsverfahren im öffentlichen Teil der Gremiensitzungen bis zur Beschlussfassung im Internet zur Verfügung. Das beschlossene Konzept wird – ggf. auch mit Ergänzungen und Fortschreibungen in der Folge – auf der Homepage des Kreises präsent sein.

 

III. Alternativen

Eine Ablehnung des Klimaschutzkonzepts würde die gesamte Konzeption der Klimaschutzidee des Kreises Coesfeld in Frage stellen und den bisherigen Weg zu einem effektiven Klimaschutz ad absurdum führen. Auch die geplante Einrichtung einer (geförderten) Stelle des Klimaschutzmanagers bzw. der Klimaschutzmanagerin wäre hinfällig.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Verabschiedung des Konzeptes wird – bis auf die Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung und die Beratung in den Gremien – keine unmittelbaren Folgekosten verursachen. Die Erstellung des Konzeptes ist bereits durch die Zuwendung aus Bundesmitteln (65 % der Kosten) und die Bereitstellung der restlichen Mittel im Haushalt 2015 finanziert. Die sich aus dem Klimaschutzkonzept ergebenden Umsetzungen von einzelnen Maßnahmen im Jahr 2016 sind weitestgehend mit den Einzelmaßnahmen dargestellten Kosten im Entwurf des Haushalts 2016 eingeplant. Für weitere Maßnahmen in 2016 und Maßnahmen in den Folgejahren wird auf die Festlegungen im Beschlussvorschlag hingewiesen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW