Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für die
Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers einzuleiten und nach den Regeln des
Vergaberechts zu vollziehen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für den Kauf des Geräteträgers bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem
/ II.
Lösung
Die Geräteträger am Bauhof stehen ganzjährig im permanenten Einsatz. Neben dem Winterdienst werden die Geräteträger hauptsächlich in der Grünpflege eingesetzt. Weitere Einsatzgebiete sind Abfuhr von Grabenräumgut, Transport von Schotter oder Splitt, Lichtraumprofil herstellen, Leitpfosten/Entwässerungseinrichtungen reinigen oder Verkehrsflächen fegen. Fahrzeuge, die derart intensiv beansprucht werden, nutzen sich auch entsprechend schneller ab. Um einer Überalterung des Fuhr- und Maschinenparks vorzubeugen, sind rechtzeitig Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Dies entspricht auch der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Rahmen einer Effizienzprüfung der Fahrzeuge und Geräte am Kreisbauhof.
Der zu ersetzende Geräteträger (Baujahr 2003)
weist aktuell 13.100 Betriebsstunden auf. Aufgrund des Alters und der
Beanspruchung sind insbesondere die größeren Verschleißteile (u.a. Motor,
Getriebe, Achsaufhängung und Hydraulikkreislauf) reparaturanfällig. Damit
besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug plötzlich ganz ausfällt, da eine
Reparatur oft unwirtschaftlich ist. Für eine Ersatzbeschaffung sind 4 – 6
Monate einzurechnen. Ein Ausfall des Fahrzeuges würde den Arbeitsablauf
erheblich beeinträchtigen. Auf ein anderes Fahrzeug des Bauhofs kann weder
betrieblich noch zeitlich ausgewichen werden. Insbesondere im Winterdienst sind
reparaturbedingte Standzeiten kaum kompensierbar. Ein rechtzeitiger Abschluss
des Winterdienstes vor dem Berufsverkehr ist ohne den Einsatz aller
Geräteträger ausgeschlossen. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist
kurzfristig nicht möglich.
Als Ersatzbeschaffung ist ein Geräteträger
vorgesehen, mit dem auch beim Einsatz der Frontanbaugeräte das gesetzlich
vorgeschriebene Vorbaumaß von 3,50 m unterschritten wird. Für die
Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit des Gerätträgers ist ein Zeitraum von
insgesamt 4 bis 6 Monate einzuplanen.
III. Alternativen
Der Geräteträger wird weiter betrieben und die erforderlichen
Reparaturen ausgeführt. Einschränkungen im Winterdienst werden bei
Ausfallzeiten in Kauf genommen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines neuen Geräteträgers.
Alternativ soll im Rahmen der Ausschreibung auch der Gebrauchtmarkt sondiert
werden. Im Haushalt 2016 ist für die Ersatzbeschaffung einschl. Mähgerät
245.000 € eingeplant. Im ersten Schritt soll zu-nächst der Geräteträger
beschafft werden und in der 2. Jahreshälfte das Mähgerät. Der alte Geräteträger
ist vollständig abgeschrieben. Durch den Verkauf wird eine Einnahme von rd.
5.000 € erwartet.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung ein Beschluss zur Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) der Hauptsatzung.
In analoger Anwendung des Baubeschlusses für Baumaßnahmen soll auch für die Anschaffung des Geräteträgers ein entsprechender Beschluss gefasst werden.