Betreff
Entwurf Haushaltsplan 2016
Vorlage
SV-9-0451/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2016 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 539) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.     Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2016) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2016 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag an den Kreistag:

                                                                                                  

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Haushaltplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung  der Änderungsliste 2016 und der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit den §§ 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweiligen, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 13.01.2016 – 26.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 03.02.2016 vorgesehen.

 

 Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2016 und den Haushaltsplan 2016 hat der Kreisausschuss auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den Produktgruppen des Haushaltsplanes zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2016) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 26.01.2016 erstellt werden. Diese Änderungsliste wird daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2016 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (§ 21 GemHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Auszahlungen, die Verwendung von Mehrerträgen und Mehreinzahlungen sowie die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung 2016 beschlossen werden.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Ziffer g) KrO NRW.