Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bau eines Radwegs
an der K 36 AN 4 in Billerbeck
Die K 36 AN 4
befindet sich nördlich von Billerbeck und liegt zwischen der L 577 (Billerbeck
– Osterwick) und der L 555 (Darfeld). Die Kreisstraße hat eine
Verkehrsbelastung von 1.037 Kfz/24h.
Die Bauarbeiten
für den ca. 200 m langen und 2,50 m breiten Radweg an der K 36 AN 4 wurden im
Januar 2016 öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Nach einer Bauzeit von
ungefähr 4 Wochen können seit Mitte Mai 2016 die Fußgänger und Radfahrer den Radweg
nutzen Der Radweg wurde in Asphaltbauweise östlichen der Kreisstraße hinter dem
Straßenseitengraben angelegt.
Der Radweg an der
K 36 vervollständigt den Bürgerradweg an der L 577 von Billerbeck nach
Osterwick. Ein tödlicher Unfall auf der L 577 veranlassten die Gemeinden
Rosendahl und Billerbeck den Bau eines Radweges an der Landesstraße
voranzutreiben. Von Billerbeck bis zur Siedlung Hamern besteht bereits an der
Landesstraße eine Radwegverbindung. Als Bürgerradweg soll dieser dann bis
Osterwick fortgesetzt werden. Im September 2015 wurde mit den Arbeiten für den
Bürgerradweg begonnen.
Wie dem
beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, wird der Fußgänger und Radfahrer
im Einmündungsbereich K 36 AN 4 ca. 200 m über die Kreisstraße bis zur RadBahn
geführt. Mit einem Anschluss der RadBahn an den Bürgerradweg in Richtung Osterwick
kann so der unübersichtliche Streckenabschnitt sowie die vorhandene Engstelle
im Brückenbereich der Landesstraße umgangen werden.
Da bislang kein
Radweg an der K 36 vorhanden war, waren Fußgänger und Radfahrer gezwungen die
5,80 m breite Fahrbahn der K 36 zu benutzen. Durch den Radweg an der K 36 wird
die Lücke zwischen der RadBahn Münsterland und dem geplanten Bürgerradweg an
der L 577 geschlossen Der Radweg ist Bestandteil des Radwegebauprogramms 2015 (Rang
1 der Prioritätenliste - SV-9-0258 vom 28.04.2015).
Die Gesamtkosten
für den Radwegneubau einschl. Grunderwerb liegen bei ca. 80.000 €. Zum
Zeitpunkt der Ansatzplanung für den Haushalt 2016 wurde seitens der Bezirksregierung
signalisiert, dass aufgrund einer Überzeichnung des Programmes „Nahmobilität“ eine
Förderung frühestens ab 2018 möglich sei. Um den Lückenschluss zeitnah mit dem
Bürgerradweg herzustellen, sollte mittels Antrag auf vorzeitigen
förderunschädlichen Baubeginn die Maßnahme in 2016 vorgezogen werden. Wie in
der Sitzung am 19.11.2015 (MV-9-0417) bereits angedeutet, ergab sich zum
Jahresende 2015 aber die Möglichkeit durch freiwerdende bzw. zurückfließende Finanzmittel
mit der Maßnahme noch ins Förderprogramm nachzurücken. Der Bewilligungsbescheid
liegt seit dem 08.12.2015 vor.
Der Neubau wird
mit 70 % aus Landesmittel nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
bezuschusst. Die Stadt Billerbeck hat sich bereit erklärt, den verbleibenden
Eigenanteil zu übernehmen.