Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 50 AN 2 in Havixbeck
Vorlage
SV-9-0497
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und Herstellung eines Radweges im Bereich der K 50 AN 2 in Havixbeck zu veranlassen.

Begründung:

I.  Problem / II.  Lösung

Der Abschnitt 2 der K 50 befindet sich östlich von Havixbeck und liegt zwischen der Landesstraße L 581 und der Kreisstraße K 1. Der 2,81 km lange Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 4,60 bis 4,85 m. Die Verkehrsbelastung liegt bei durchschnittlich 1.161 Kfz/Tag.

Die Kreisstraße befindet sich seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahn ist mit Einzel-, Netzrissen und Verformungen stark geschädigt. Ursache hierfür ist der stark variierende und zu geringe Schichtenaufbau der Fahrbahn. Aufgrund der örtlich vorhandenen Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von 65 cm erforderlich. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit 22 - 45 cm deutlich unter den Anforderungen. Teile der vorhandenen Befestigung sind pechhaltig belastet. Die anstehende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung im Vollausbau sowie Verbreiterung der Fahrbahn entsprechend den aktuellen Richtlinien auf 6,00 m.

Die K 50 quert zwei Bachläufe. Es ist geplant beide Brücken im Zuge der Maßnahme zu erneuern, da eine Verbreiterung konstruktionsbedingt nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der Hemkerbach wird wie bisher durch ein Wellstahlbauwerk überquert. Die Gewölbebrücke über den Schlautbach soll durch eine freitragende Stahlbetonbrücke ersetzt werden.

Gleichzeitig soll entsprechend dem Radwegebauprogramm 2007 (Rang 8 der Prioritätenliste SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015) entlang der K 50 ein Radweg angelegt werden. Durch den Neubau wird die Lücke im Radwegenetz zwischen den vorhandenen Radwegen an der L 581 und der K 1 geschlossen. Die Maßnahme trägt zur Schulwegsicherung bei. Auch wirkt sie sich günstig auf die Attraktivität und Akzeptanz des Radverkehrsnetzes Münsterland aus, da ein Teil der Route über diesen Abschnitt der K 50 verläuft.

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

Sobald der Baubeschluss vorliegt soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit der Maßnahme soll dann im Herbst 2016 begonnen werden. Als Bauzeit werden 9 Monate einkalkuliert.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten für den Ausbau der Fahrbahn und Anlage eines Radweges liegen bei ca. 2,7 Mio. €. 60 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Bund als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises für den Radweg in Höhe von ca. 300.000 € übernimmt die Gemeinde Havixbeck. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 780.000 €.

Für die Maßnahme wurden 300.000 € im Haushalt 2016 veranschlagt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 2,4 Mio. €.

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte