Beschlussvorschlag:
Der Kreistag empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die vorgeschlagene Erweiterung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftervertrag zu beschließen.
Begründung:
I./ II. Problem/ Lösung
Im Zusammenhang mit den Klimaschutzprojekten
„Ladeinfrastruktur für Elektromobilität“ sowie „BHKW-Pictorius-Berufskolleg“
wurde die gesellschaftsvertragliche Berechtigung der GFC geprüft, da die GFC
für die Projektumsetzung gesellschaftsvertraglich zur Errichtung und zum
Betrieb einer Ladesäuleninfrastruktur berechtigt sein muss.
Die Prüfung des Gesellschaftsvertrags hat ergeben,
dass die entsprechende Regelung des Vertrags zu eng gefasst ist. Die GFC ist
laut Gesellschaftsvertrag nämlich lediglich zur Wahrnehmung
energiewirtschaftlicher Aufgaben in Bezug auf regenerative Energien ermächtigt.
Eine Ermächtigung für Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität kann daraus nicht abgeleitet werden, sodass diesbezüglich eine
Vertragsänderung erforderlich ist. Im Hinblick darauf, dass die GFC aktuell
auch in der Projektumsetzung des BHKW für das Pictorius-Berufskolleg ist, bei
dem sehr energieeffizient durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung die Schule mit
Energie versorgt werden soll, wird folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags
vorgeschlagen:
Änderungsvorschlag zu § 2 des Gesellschaftsvertrags
(Gegenstand der Gesellschaft)
Bisherige Regelung:
1. Gegenstand
der Gesellschaft ist die Wahrnehmung von Aufgaben der Energiewirtschaft mit
regenerativen Energien im Kreis Coesfeld. Dazu zählen unter anderem der Erwerb
und die Aufbereitung von Rohbiogas sowie die Einspeisung in das Erdgasnetz und
die Vermarktung des Biogases.
2. (…)
3. (…)
Neue Regelung:
Ziffer 1 wird ersetzt durch:
1. Die
Gesellschaft verfolgt und verwirklicht die Klimaschutzziele des Kreises
Coesfeld. Dabei konzentriert sie sich auf
- Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz,
- den Ausbau und die Verbreitung regenerativer
Energien im Kreis Coesfeld - dazu zählen der Erwerb und die Aufbereitung von
Rohbiogas sowie die Einspeisung in das Erdgasnetz und die Vermarktung des
Biogases sowie die Errichtung und Bereitstellung von Anlagen zur Erzeugung
regenerativer Energie - und
- den Aufbau und Betrieb einer
zukunftsorientierten, dem Klimaschutz dienenden Infrastruktur für
Elektromobilität.
Die Ziffern 2 und 3 bleiben unverändert.
Im Gesellschaftsvertrag ist nach Rücksprache mit
der Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der
wesentlichen Änderung weiter zu ergänzen:
§ 17 Rechnungslegung und -prüfung
1. – 5. (…)
(unverändert)
6. (ergänzt) Dem Kreis Coesfeld wird als
Gesellschafter gemäß § 118 GO das Recht eingeräumt, von der Gesellschaft
Aufklärung und Nachweise zu verlangen, die die Aufstellung des
Gesamtabschlusses erfordert.
Der Aufsichtsrat der GFC hat in seiner Sitzung am 19.04.2016
beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, die vorgeschlagene
Erweiterung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftervertrag zu beschließen
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Änderung des Gesellschaftszweckes wird der
GFC ermöglicht, im Bereich der Förderung regenerativer Energien sich weiter zu
engagieren und Maßnahmen aus dem Klimakonzept des Kreises Coesfeld umzusetzen..
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach
der Kreisordnung ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.