Betreff
Änderung/ Ergänzung des Gesellschaftzwecks bei der GFC
Vorlage
SV-9-0500
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die vorgeschlagene Erweiterung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftervertrag zu beschließen.

Begründung:

 

I./ II. Problem/ Lösung

 

Im Zusammenhang mit den Klimaschutzprojekten „Ladeinfrastruktur für Elektromobilität“ sowie „BHKW-Pictorius-Berufskolleg“ wurde die gesellschaftsvertragliche Berechtigung der GFC geprüft, da die GFC für die Projektumsetzung gesellschaftsvertraglich zur Errichtung und zum Betrieb einer Ladesäuleninfrastruktur berechtigt sein muss.

 

Die Prüfung des Gesellschaftsvertrags hat ergeben, dass die entsprechende Regelung des Vertrags zu eng gefasst ist. Die GFC ist laut Gesellschaftsvertrag nämlich lediglich zur Wahrnehmung energiewirtschaftlicher Aufgaben in Bezug auf regenerative Energien ermächtigt. Eine Ermächtigung für Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität kann daraus nicht abgeleitet werden, sodass diesbezüglich eine Vertragsänderung erforderlich ist. Im Hinblick darauf, dass die GFC aktuell auch in der Projektumsetzung des BHKW für das Pictorius-Berufskolleg ist, bei dem sehr energieeffizient durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung die Schule mit Energie versorgt werden soll, wird folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags vorgeschlagen:

 

Änderungsvorschlag zu § 2 des Gesellschaftsvertrags (Gegenstand der Gesellschaft)

 

Bisherige Regelung:

 

1.          Gegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung von Aufgaben der Energiewirtschaft mit regenerativen Energien im Kreis Coesfeld. Dazu zählen unter anderem der Erwerb und die Aufbereitung von Rohbiogas sowie die Einspeisung in das Erdgasnetz und die Vermarktung des Biogases.

2.          (…)

3.          (…)

Neue Regelung:

 

Ziffer 1 wird ersetzt durch:

1.          Die Gesellschaft verfolgt und verwirklicht die Klimaschutzziele des Kreises Coesfeld. Dabei konzentriert sie sich auf

- Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz,

- den Ausbau und die Verbreitung regenerativer Energien im Kreis Coesfeld - dazu zählen der Erwerb und die Aufbereitung von Rohbiogas sowie die Einspeisung in das Erdgasnetz und die Vermarktung des Biogases sowie die Errichtung und Bereitstellung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie - und

- den Aufbau und Betrieb einer zukunftsorientierten, dem Klimaschutz dienenden Infrastruktur für Elektromobilität.

 

Die Ziffern 2 und 3 bleiben unverändert.

 

 

Im Gesellschaftsvertrag ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der wesentlichen Änderung weiter zu ergänzen:

 

§ 17 Rechnungslegung und -prüfung

1. – 5.  (…) (unverändert)

6. (ergänzt) Dem Kreis Coesfeld wird als Gesellschafter gemäß § 118 GO das Recht eingeräumt, von der Gesellschaft Aufklärung und Nachweise zu verlangen, die die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert.

 

 

Der Aufsichtsrat der GFC hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, die vorgeschlagene Erweiterung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftervertrag zu beschließen

 

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Durch die Änderung des Gesellschaftszweckes wird der GFC ermöglicht, im Bereich der Förderung regenerativer Energien sich weiter zu engagieren und Maßnahmen aus dem Klimakonzept des Kreises Coesfeld umzusetzen..

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der Kreisordnung ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.