Betreff
Sachstandsbericht zur Bedarfserhebung "Flexible Kita-Öffnungszeiten"
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 18.04.2016
Vorlage
SV-9-0502
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I.      – V.

 

In seiner Sitzung am 10.12.2014 hat der Kreisausschuss auf Antrag der FDP - Kreistagsfraktion beschlossen, die Verwaltung möge zum Start des Kindergartenjahres 2015/16 bis zu zwei Pilotprojekte vorbereiten, bei denen Kindertagesstätten Öffnungszeiten zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr anbieten sollten. Langfristiges Ziel solle es sein, dass in jeder Kommune innerhalb der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes mindestens eine Kindertagesstätte mit diesen Öffnungszeiten vorgehalten werden solle.

Zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2015 zu TOP 2: Kindergartenbedarfsplanung – SV-9-0378 hat die Verwaltung zu diesem Auftrag mündlich berichtet. Nachdem aufgrund der Ergebnisse der Betreuungsbedarfe U3 durch die TU Dortmund davon auszugehen war, dass am ehesten im Bereich der Gemeinde Senden ein erhöhter Betreuungsbedarf in den Randzeiten gegeben sein könnte, wurden dort in einer Kita, die bereits jetzt schon im Vergleich zu anderen Kitas ausgeweitete Öffnungszeiten anbietet, alle Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2014/15 dort betreut wurden und im laufenden Kindergartenjahr 2015/16 dort weiter betreut werden, nach ihrem Bedarf befragt. Das Ergebnis dieser Befragung war, dass kein ausreichender Bedarf für eine Ausweitung der Öffnungszeiten entsprechend dem Antrag der FDP Kreistagsfraktion bestand, nachdem es hätte sinnvoll sein können, in dieser Kita Konzepte für eine Ausweitung der Öffnungszeiten zu erarbeiten. Da dieses aber nur eine Kita war und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass eine Befragung über den gesamten Kreisjugendamtsbezirk zu einem anderen Ergebnis führen könnte, war geplant, eine Vollbefragung aller Eltern als Projektarbeit im Rahmen der Bachelor Ausbildung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Münster, durchzuführen. Eine entsprechende Projektbeschreibung wurde seitens der Verwaltung bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eingereicht, ist allerdings nicht zum Zuge gekommen.

 

In seiner Sitzung am 26.01.2016 wiederum hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen,

 

  • die Betreuungsbedarfe der Familien im Kreis Coesfeld anhand einer umfassenden Befragung unter Zuhilfenahme externer Dienstleister zu ermitteln sowie
  • auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Befragung, in Zusammenarbeit mit potentiellen Trägern, ein modellhaftes Betriebskonzept zu skizzieren.

 

Für die Durchführung der Elternbefragung wurde im Budget 51 im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag von 50.000 € eingestellt.

 

Stand Ende April 2016 wird die Ausschreibung zur Vergabe der Elternbefragung an einen externen Dienstleister vorbereitet und die Ausschreibung soll in Kürze veröffentlicht werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Vollbefragung der Eltern aller Kinder im Alter von 0 – 7 Jahren durchzuführen. Dadurch werden sowohl die Eltern aller aktuellen Kinder im Vorschulalter berücksichtigt, als auch die Eltern der Kinder in der Nachschau, die aktuell das erste Schuljahr besuchen. Diesen Eltern dürften die Betreuungsbedarfe während der Vorschulzeit ihrer Kinder noch konkret in Erinnerung sein, während bei den noch älteren Kindern die Erinnerungen der Eltern schon etwas verblasst sein könnten und der Umfang des Teilnehmerkreises würde noch größer werden. Bereits bei der Abfrage der Eltern der Kinder im Alter von 0 – 7 Jahren wird von den Erziehungsberechtigten von rd. 8.300 Kindern ausgegangen.

 

Beabsichtigt ist, bei den Eltern folgende Fragenkomplexe anonym zu erheben:

 

  • Allgemeine persönliche Daten zu Alter, Herkunft, Familien- und Erwerbsstatus
  • Alter und Betreuungsbeginn der Kinder in der Kita
  • Betreuungsbedarf während der Öffnungszeiten zwecks Feststellung der gewünschten Öffnungszeiten der Kitas
  • Grundsätzlicher Betreuungsbedarf morgens und abends außerhalb der Kita Öffnungszeiten
  • Bisherige Organisation der Betreuungsbedarfe außerhalb der Kita Öffnungszeiten
  • Bedarfe für eine Betreuung während der Ferienzeiten
  • Einverständnis der Eltern, dass ihr Kind außerhalb der Öffnungszeiten der eigenen Kita in Räumen und durch Personal einer anderen, zentralen Kita betreut wird
  • Bereitschaft, sich an den Kosten finanziell zu beteiligen (dem Grunde und der Höhe nach).