Beschlussvorschlag:
Das Bauverbot des Landschaftsschutzgebietes Baumberge des Landschaftsplanes Baumberge-Nord im Bereich der geplanten Windkonzentrationszone Poppenbeck des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck bleibt bestehen.
Begründung:
I. – IV. Problem / Lösung
/ Alternativen / Auswirkungen
Die
Gemeinde Havixbeck plant zur Errichtung von Windkraftanlagen die Ausweisung von
drei Windkraft-Konzentrationszonen im Rahmen der 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Für die beiden
Bereiche „Natrup“ und „Herkentrup“ (vgl. Lageplan in der Anlage) hatte
die untere Landschaftsbehörde auch gegenüber der Regionalplanungs-Behörde der
Bezirksregierung vorbehaltlich weiterer Untersuchungen und
Verträglichkeitsprüfungen keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.
Im
Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Münsterland / Sachlicher Teilplan
Energie hatte die untere Landschaftsbehörde allerdings Bedenken gegen die
Ausweisung des Bereichs „Poppenbeck“ als Windvorranggebiet geäußert, woraufhin
die Ausweisung im Regionalplan unterblieb. Mit Schreiben vom 14.08.2013 hat die
untere Landschaftsbehörde der Gemeinde die wesentlichen Gründe für diese
kritische Position mitgeteilt. Grund war vor allem der besondere ästhetische
Reiz der Parklandschaft im Weichbild der Baumberge. Die besondere Eigenart und
Schönheit der Landschaft war bereits 1972 Grund für die Ausweisung des
Landschaftsschutzgebietes Baumberge durch die Bezirksregierung. Bereits die
Altverordnung enthielt ein Bauverbot mit Ausnahme landwirtschaftlicher Gebäude.
Der seit dem 15.10.2015 rechtskräftige Landschaftsplan Baumberge-Nord setzt
diese Tradition fort.
Im
Rahmen der Behörden-Beteiligung zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
hatte die untere Landschaftsbehörde ihre kritische Position zur Ausweisung des
Gebietes „Poppenbeck“ als Konzentrationszone wiederholt. Soweit die Planung
aufrecht erhalten bliebe, wäre eine Artenschutzprüfung (Stufe 2) sowie wegen
der möglichen Betroffenheit der FFH-Gebiete „Baumberge“, „Brunnen Meyer“ und
„Bombecker Aa“ auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, die hier
insbesondere auf die Fledermausvorkommen in den umliegenden Waldgebieten
eingehen müsse. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor.
Mit
Schreiben vom 29.03.2016 bittet die Gemeinde Havixbeck, das allgemeine
Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet Baumberge des Landschaftsplans
Baumberge-Nord für die Ausweisung der Windkonzentrationszone Poppenbeck
aufzuheben, bzw. der Ausweisung im Bauleitplanverfahren nicht zu widersprechen.
Die
untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, den Widerspruch aufrecht zu erhalten.
Am
21.04.2016 bittet die Gemeinde Havixbeck, auch der Planungsabsicht im Bereich
„Herkentrup“ zuzustimmen, obwohl die Abgrenzung der Windvorrangzone im
FNP-Entwurf über die Abgrenzung der Konzentrationszone im Regionalplan
hinausgeht (vgl. Anlage).
Die
untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, den im FNP-Entwurf geplanten Bereichen
„Herkentrup“ und „Natrup“ vorbehaltlich der artenschutzrechtlichen
Unbedenklichkeit zuzustimmen.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Zuständig
für die Entscheidung ist nach § 26 Abs. 1 der Kreisordnung der Kreistag.
Anlagen:
Schreiben der Gemeinde Havixbeck vom 29.03.2016 mit 2 Lageplänen
Schreiben der Gemeinde Havixbeck vom 21.04.2016 mit 1 Lageplan