Betreff
Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet "Baumberge" / Schreiben der Gemeinde Havixbeck vom 29.03.2016
Vorlage
SV-9-0512
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Bauverbot des Landschaftsschutzgebietes Baumberge des Landschaftsplanes Baumberge-Nord im Bereich der geplanten Windkonzentrationszone Poppenbeck des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck bleibt bestehen.

Begründung:

 

I. – IV. Problem / Lösung / Alternativen / Auswirkungen

 

Die Gemeinde Havixbeck plant zur Errichtung von Windkraftanlagen die Ausweisung von drei Windkraft-Konzentrationszonen im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die beiden  Bereiche „Natrup“ und „Herkentrup“ (vgl. Lageplan in der Anlage) hatte die untere Landschaftsbehörde auch gegenüber der Regionalplanungs-Behörde der Bezirksregierung vorbehaltlich weiterer Untersuchungen und Verträglichkeitsprüfungen keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.

 

Im Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Münsterland / Sachlicher Teilplan Energie hatte die untere Landschaftsbehörde allerdings Bedenken gegen die Ausweisung des Bereichs „Poppenbeck“ als Windvorranggebiet geäußert, woraufhin die Ausweisung im Regionalplan unterblieb. Mit Schreiben vom 14.08.2013 hat die untere Landschaftsbehörde der Gemeinde die wesentlichen Gründe für diese kritische Position mitgeteilt. Grund war vor allem der besondere ästhetische Reiz der Parklandschaft im Weichbild der Baumberge. Die besondere Eigenart und Schönheit der Landschaft war bereits 1972 Grund für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Baumberge durch die Bezirksregierung. Bereits die Altverordnung enthielt ein Bauverbot mit Ausnahme landwirtschaftlicher Gebäude. Der seit dem 15.10.2015 rechtskräftige Landschaftsplan Baumberge-Nord setzt diese Tradition fort.

 

Im Rahmen der Behörden-Beteiligung zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren hatte die untere Landschaftsbehörde ihre kritische Position zur Ausweisung des Gebietes „Poppenbeck“ als Konzentrationszone wiederholt. Soweit die Planung aufrecht erhalten bliebe, wäre eine Artenschutzprüfung (Stufe 2) sowie wegen der möglichen Betroffenheit der FFH-Gebiete „Baumberge“, „Brunnen Meyer“ und „Bombecker Aa“ auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, die hier insbesondere auf die Fledermausvorkommen in den umliegenden Waldgebieten eingehen müsse. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor.

 

Mit Schreiben vom 29.03.2016 bittet die Gemeinde Havixbeck, das allgemeine Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet Baumberge des Landschaftsplans Baumberge-Nord für die Ausweisung der Windkonzentrationszone Poppenbeck aufzuheben, bzw. der Ausweisung im Bauleitplanverfahren nicht zu widersprechen.

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, den Widerspruch aufrecht zu erhalten.

 

 

Am 21.04.2016 bittet die Gemeinde Havixbeck, auch der Planungsabsicht im Bereich „Herkentrup“ zuzustimmen, obwohl die Abgrenzung der Windvorrangzone im FNP-Entwurf über die Abgrenzung der Konzentrationszone im Regionalplan hinausgeht (vgl. Anlage).

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, den im FNP-Entwurf geplanten Bereichen „Herkentrup“ und „Natrup“ vorbehaltlich der artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit zuzustimmen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist nach § 26 Abs. 1 der Kreisordnung der Kreistag.

 

 

 

Anlagen:

 

Schreiben der Gemeinde Havixbeck vom 29.03.2016 mit 2 Lageplänen

Schreiben der Gemeinde Havixbeck vom 21.04.2016 mit 1 Lageplan