Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne vom 16. Dez. 2015 für das Projekt der aufsuchenden und begleitenden Jugendarbeit in Olfen gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
SV-9-0522
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Aufsuchende und begleitende Jugendarbeit in Olfen“ für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Dez. 2016 in Höhe von bis zu 15.280,00 EUR.

 

Begründung:

 

I. Problem

In der zweiten Jahreshälfte 2014 ist es in der Stadt Olfen vermehrt zu Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum gekommen. Lärmbelästigungen, Vandalismus (auffallende Farbschmierereien), Eigentumsdelikte, aggressives Verhalten gegen Dritte (Pöbeleien, Erpressungen) sowie insbesondere öffentlicher Alkohol- und vereinzelt Drogenkonsum kennzeichneten die unterschiedlichen Erscheinungsformen.

 

Anfänglich haben verschiedene Institutionen (Stadt, Polizei und Jugendhilfe) versucht, positive Verhaltensveränderungen durch Gespräche, individuelle Hilfsangebote sowie jugendstrafrechtliche Sanktionen zu erwirken.

Diese Erstinterventionen haben jedoch nicht zu einem nachhaltig gravierenden Wandel geführt, sodass in Abstimmung mit der Stadt Olfen und dem Kreis Coesfeld – Jugendamt eine Projektstelle der zielgerichteten aufsuchenden Jugendarbeit bei der Jugendhilfe Werne zunächst befristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten eingerichtet wurde (siehe Beschluss des JHA vom 28. Mai 2015, SV-9-0238).

 

Durch eine intensive freizeitpädagogische Angebotsgestaltung und individualisierte Betreuung sollten die Bedürfnisse und die Bedarfe dieser jungen Menschen vor Ort erkannt und versorgt werden.

 

Das Projekt wurde am 01. Juni 2015 mit einer sozialpädagogischen Fachkraft (19,5 WStd.), die gleichzeitig auch in einer Olfener Jugendeinrichtungen arbeitet, gestartet.

 

Nach einer vertiefenden Erkundung des Sozialraumes und der differenzierten Informationssammlung konnten bereits frühzeitig zwei auffällige Gruppierungen vor Ort herauskristallisiert werden.

 

Bei der ersten Gruppe handelte es sich um ca. 20 junge Menschen im Alter 12 bis 21 Jahren, die vorzugsweise spontan, zeitlich befristet und ungebunden ihre Freizeit im öffentlichen Raum verbringen. Die informellen Plätze dienten hier als Treffpunkte zum Quatschen, Chillen und für kurzweilige sportliche Aktivitäten ohne Verpflichtungsgrad und sozialer Kontrolle, nur gelegentlich für Alkoholeskapaden oder eher seltener als Ausgangspunkt für delinquente Handlungsweisen.

 

Die andere wesentlich kleinere Gruppe zeichnete sich durch scheinbar wiederkehrendes gesetzwidriges und deviantes Verhalten aus. Im Kern zählten zu Ihr fünf Jugendliche, die durch die bisherigen Hilfsangebote kaum erreicht werden konnten.

 

Über das Aufsuchen der gleichen informellen Plätze gab es immer wieder Kontakt unter den beiden Gruppen und somit auch zu Mitnahmeeffekten bzgl. abweichender Verhaltensauffälligkeiten.

 

Durch konzentrierte insbesondere sportliche Freizeitangebote in Verbindung mit dem Jugendzentrum konnte durch den Projektmitarbeiter ein guter Kontakt und Zugang zu vielen Mitgliedern der ersten Gruppe hergestellt werden. Nach anfänglicher Skepsis haben diese Jugendlichen Vertrauen aufgebaut und nutzten die Beratung und Unterstützung des Mitarbeiters auch bei persönlichen Angelegenheiten.

Resultierend aus der intensiven Beziehungsarbeit haben sich die beiden Gruppierungen räumlich und ideologisch weitgehend voneinander getrennt. Die alternativen Angebote und Möglichkeiten in der Jugendeinrichtung oder an anderen Freizeitorten genießt mehr Attraktivität, als illegale Aktionen, die Stress und Ärger mit dem Elternhaus und den Behörden mit sich bringen.

 

Die jungen Menschen der zweiten Gruppe haben die persönliche Nähe und den unterstützenden Austausch zum Projektpädagogen bislang nur sehr punktuell toleriert. Fehlende Dialogbereitschaft und das Unvermögen sich einzulassen, kennzeichneten die Situation mit dieser Gruppe.

 

Mit Schreiben vom 16. Dez. 2015 beantragt die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne die Verlängerung der Projektförderung um ein weiteres Jahr.

In diesem Zeitraum sollen die Kompetenzen der jungen Menschen durch Aufzeigen und Erproben unterschiedlicher Strategien vertiefend vermittelt und erweitert werden.

 

Die Stiftung benennt für die Fortsetzung des Projektes im einzelnen folgenden Ziele:

 

-       Einübung neuer bzw. alternativer Handlungsmuster in Konfliktsituationen,

-       Bewusstmachung von Verantwortung für die eigene Lebenssituation,

-       Selbst- und Fremdwahrnehmung verbessern,

-       Strukturen erkennen und nutzen,

-       ein eigenes sinnvolles Freizeitkonzept erarbeiten

-       Intensivierung der beginnenden Kontakte zu den durch das Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit schwerer zu erreichenden Jugendlichen und größtmögliche Zielgruppennähe und Niedrigschwelligkeit

-       weitere Vermittlung der Jugendlichen in Sozialisationsbereiche außerhalb des Hilfesystems z.B. Drogenhilfe, Berufsberatung, Schule, Arbeitsamt, sozialpädagogische Dienste, Jugendzentrum, Verein, Sport etc.

-       Aufzeigen von Alternativen, die ein minder gefährdendes Zurechtkommen im Sozialisations- und Lebensort " Öffentlicher Raum " ermöglichen

-       Kontakt- und Beratungsgespräche mit Eltern nach Abstimmung mit den Jugendlichen, um Impulse zur Förderung des Jugendlichen zu setzen

 

 

II. Lösung

Die Polizei spiegelt einen insgesamt positiven Gesamteindruck. Bis auf wenige Ausnahmen sind die straffällig gewordenen Jugendlichen mittlerweile verurteilt und scheinbar „geheilt“ worden.

Die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren bestätigt, dass die bekannten heranwachsenden Jugendlichen durch die mobile aufsuchende Jugendarbeit sinnvoll unterstützt und stabilisiert werden. Die Begleitung und Betreuung durch den pädagogischen Projektmitarbeiter wird von den Betroffenen als sehr authentisch und empathisch erlebt. Sie fühlen sich verstanden und akzeptiert.

Der zuständige allgemeine Sozialdienst reflektiert ein ähnlich erfreuliches Bild der bislang unterstützungsbedürftigen Jugendlichen, die Hilfen nach § 27 ff. SGB VIII in der Vergangenheit oder aktuell erhalten bzw. erhalten haben. Auch hier sind die Schilderungen der involvierten Klienten positiv. Eine Veränderungs- und Mitwirkungsbereitschaft ist erkennbar.

 

Im bisherigen Projektverlauf ist laut Auskunft des Trägers ein Großteil der jugendlichen Zielgruppe erreicht worden. Durch alternative Freizeitangebote und eine stringente Beziehungsarbeit konnten Verhaltensauffälligen lokalisiert und punktuell verändert werden.

Die Angebotsmischung von Einzelfallhilfe und sozialer Gruppenarbeit mit offenem Charakter hat sich bewährt.

 

Nicht alle Probanden konnte bisher über die Maßnahme erreicht werden. Im Rahmen der Projektverlängerung soll hier neben der Stabilisierung der aktiv mitwirkenden Jugendlichen noch einmal ein besonderes Augenmerk auf die schwer zugänglichen jungen Personen gerichtet werden.

 

Eine Verlängerung der Projektmaßnahme bis zum 31. Dez. 2016 erscheint daher sinnvoll und ausreichend, um die bereits erreichten Jugendlichen weiter zu stabilisieren und an bestehend Angebote und Einrichtungen zu binden. Darüber hinaus soll die Kontaktaufnahme zu den einzelnen problembelasteteren Jugendlichen noch einmal intensiviert werden. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen sind gemeinsam mit dem Jugendamt zu entwickeln und abstimmen.

 

Die Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 12. - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren, gefördert werden können.

Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist eine pauschale Bezuschussung in einem Umfang von bis 80% der anzuerkennenden Kosten möglich. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten.

 

Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne verfügt über keine Eigenmittel, die sie zur Mitfinanzierung in das Projekt miteinbringen kann. Daher beträgt der Kreisanteil 80% der Gesamtfinanzierung.

 

Die Stadt Olfen hat bereits im November 2015 der Verlängerung der Projektfinanzierung vorbehaltlich der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zugestimmt.

 

Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan für den Förderzeitraum vom 01. Juni bis zum 31. Dezember 2016:

 

AUSGABEN

 

EINNAHMEN

 

Personalkosten

15.600,00 €

Zuschuss der

Stadt Olfen

3.820,00 €

Sachkosten

3.500,00 €

Zuschuss des

Kreises Coesfeld (80%)

15.280,00 €

Gesamt

19.100,00 €

 

19.100,00 €

 

Die Zuwendung ergibt somit einen Betrag in Höhe von bis zu 15.280,00 € für das Jahr 2016.

 

 

III. Alternativen

Ablehnung des Antrages

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im laufenden Haushaltjahr sind entsprechende Haushaltsmittel im Sachkonto 531 862 (Produkt 02.51.01.02 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung / Sozialarbeit / KRZ offene Kinder- und Jugendarbeit – Bedarfsförderung) 2016 eingeplant.

 


 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.