Beschlussvorschlag:
Die Stiftung
St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne erhält auf der
Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos.
12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss
zum Projekt „Aufsuchende und
begleitende Jugendarbeit in Olfen“ für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31.
Dez. 2016 in Höhe von bis zu 15.280,00 EUR.
Begründung:
I.
Problem
In der zweiten Jahreshälfte 2014 ist es in der
Stadt Olfen vermehrt zu Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im öffentlichen Raum gekommen. Lärmbelästigungen, Vandalismus (auffallende Farbschmierereien),
Eigentumsdelikte, aggressives Verhalten gegen Dritte (Pöbeleien, Erpressungen)
sowie insbesondere öffentlicher Alkohol- und vereinzelt Drogenkonsum kennzeichneten
die unterschiedlichen Erscheinungsformen.
Anfänglich haben verschiedene Institutionen (Stadt,
Polizei und Jugendhilfe) versucht, positive Verhaltensveränderungen durch Gespräche,
individuelle Hilfsangebote sowie jugendstrafrechtliche Sanktionen zu erwirken.
Diese Erstinterventionen haben jedoch nicht
zu einem nachhaltig gravierenden Wandel geführt, sodass in Abstimmung mit der
Stadt Olfen und dem Kreis Coesfeld – Jugendamt eine Projektstelle der
zielgerichteten aufsuchenden Jugendarbeit bei der Jugendhilfe Werne zunächst
befristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten eingerichtet wurde (siehe
Beschluss des JHA vom 28. Mai 2015, SV-9-0238).
Durch eine intensive freizeitpädagogische
Angebotsgestaltung und individualisierte Betreuung sollten die Bedürfnisse und
die Bedarfe dieser jungen Menschen vor Ort erkannt und versorgt werden.
Das Projekt wurde am 01. Juni 2015 mit einer
sozialpädagogischen Fachkraft (19,5 WStd.), die gleichzeitig auch in einer
Olfener Jugendeinrichtungen arbeitet, gestartet.
Nach einer vertiefenden Erkundung des
Sozialraumes und der differenzierten Informationssammlung konnten bereits
frühzeitig zwei auffällige Gruppierungen vor Ort herauskristallisiert werden.
Bei der ersten Gruppe handelte es sich um
ca. 20 junge Menschen im Alter 12 bis 21 Jahren, die vorzugsweise spontan,
zeitlich befristet und ungebunden ihre Freizeit im öffentlichen Raum verbringen.
Die informellen Plätze dienten hier als Treffpunkte zum Quatschen, Chillen und
für kurzweilige sportliche Aktivitäten ohne Verpflichtungsgrad und sozialer
Kontrolle, nur gelegentlich für Alkoholeskapaden oder eher seltener als
Ausgangspunkt für delinquente Handlungsweisen.
Die andere wesentlich kleinere Gruppe
zeichnete sich durch scheinbar wiederkehrendes gesetzwidriges und deviantes
Verhalten aus. Im Kern zählten zu Ihr fünf Jugendliche, die durch die
bisherigen Hilfsangebote kaum erreicht werden konnten.
Über das Aufsuchen der gleichen informellen Plätze
gab es immer wieder Kontakt unter den beiden Gruppen und somit auch zu
Mitnahmeeffekten bzgl. abweichender Verhaltensauffälligkeiten.
Durch konzentrierte insbesondere sportliche
Freizeitangebote in Verbindung mit dem Jugendzentrum konnte durch den Projektmitarbeiter
ein guter Kontakt und Zugang zu vielen Mitgliedern der ersten Gruppe
hergestellt werden. Nach anfänglicher Skepsis haben diese Jugendlichen
Vertrauen aufgebaut und nutzten die Beratung und Unterstützung des Mitarbeiters
auch bei persönlichen Angelegenheiten.
Resultierend aus der intensiven
Beziehungsarbeit haben sich die beiden Gruppierungen räumlich und ideologisch
weitgehend voneinander getrennt. Die alternativen Angebote und Möglichkeiten in
der Jugendeinrichtung oder an anderen Freizeitorten genießt mehr Attraktivität,
als illegale Aktionen, die Stress und Ärger mit dem Elternhaus und den Behörden
mit sich bringen.
Die jungen Menschen der zweiten Gruppe haben
die persönliche Nähe und den unterstützenden Austausch zum Projektpädagogen bislang
nur sehr punktuell toleriert. Fehlende Dialogbereitschaft und das Unvermögen
sich einzulassen, kennzeichneten die Situation mit dieser Gruppe.
Mit Schreiben vom 16. Dez. 2015 beantragt
die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne die
Verlängerung der Projektförderung um ein weiteres Jahr.
In diesem Zeitraum sollen die Kompetenzen
der jungen Menschen durch Aufzeigen und Erproben unterschiedlicher Strategien
vertiefend vermittelt und erweitert werden.
Die Stiftung benennt für die Fortsetzung des
Projektes im einzelnen folgenden Ziele:
-
Einübung neuer bzw. alternativer Handlungsmuster in
Konfliktsituationen,
-
Bewusstmachung von Verantwortung für die eigene
Lebenssituation,
-
Selbst- und Fremdwahrnehmung verbessern,
-
Strukturen erkennen und nutzen,
-
ein eigenes sinnvolles Freizeitkonzept erarbeiten
-
Intensivierung der beginnenden Kontakte zu den
durch das Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit schwerer zu erreichenden
Jugendlichen und größtmögliche Zielgruppennähe und Niedrigschwelligkeit
-
weitere Vermittlung der Jugendlichen in
Sozialisationsbereiche außerhalb des Hilfesystems z.B. Drogenhilfe,
Berufsberatung, Schule, Arbeitsamt, sozialpädagogische Dienste, Jugendzentrum,
Verein, Sport etc.
-
Aufzeigen von Alternativen, die ein minder
gefährdendes Zurechtkommen im Sozialisations- und Lebensort " Öffentlicher
Raum " ermöglichen
-
Kontakt- und Beratungsgespräche mit Eltern nach
Abstimmung mit den Jugendlichen, um Impulse zur Förderung des Jugendlichen zu
setzen
II.
Lösung
Die Polizei spiegelt einen insgesamt
positiven Gesamteindruck. Bis auf wenige Ausnahmen sind die straffällig
gewordenen Jugendlichen mittlerweile verurteilt und scheinbar „geheilt“ worden.
Die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren
bestätigt, dass die bekannten heranwachsenden Jugendlichen durch die mobile
aufsuchende Jugendarbeit sinnvoll unterstützt und stabilisiert werden. Die
Begleitung und Betreuung durch den pädagogischen Projektmitarbeiter wird von
den Betroffenen als sehr authentisch und empathisch erlebt. Sie fühlen sich
verstanden und akzeptiert.
Der zuständige allgemeine Sozialdienst
reflektiert ein ähnlich erfreuliches Bild der bislang unterstützungsbedürftigen
Jugendlichen, die Hilfen nach § 27 ff. SGB VIII in der Vergangenheit oder
aktuell erhalten bzw. erhalten haben. Auch hier sind die Schilderungen der
involvierten Klienten positiv. Eine Veränderungs- und Mitwirkungsbereitschaft
ist erkennbar.
Im bisherigen Projektverlauf ist laut
Auskunft des Trägers ein Großteil der jugendlichen Zielgruppe erreicht worden.
Durch alternative Freizeitangebote und eine stringente Beziehungsarbeit konnten
Verhaltensauffälligen lokalisiert und punktuell verändert werden.
Die Angebotsmischung von Einzelfallhilfe und
sozialer Gruppenarbeit mit offenem Charakter hat sich bewährt.
Nicht alle Probanden konnte bisher über die
Maßnahme erreicht werden. Im Rahmen der Projektverlängerung soll hier neben der
Stabilisierung der aktiv mitwirkenden Jugendlichen noch einmal ein besonderes
Augenmerk auf die schwer zugänglichen jungen Personen gerichtet werden.
Eine Verlängerung der Projektmaßnahme bis
zum 31. Dez. 2016 erscheint daher sinnvoll und ausreichend, um die bereits
erreichten Jugendlichen weiter zu stabilisieren und an bestehend Angebote und
Einrichtungen zu binden. Darüber hinaus soll die Kontaktaufnahme zu den
einzelnen problembelasteteren Jugendlichen noch einmal intensiviert werden.
Individuelle Unterstützungsmaßnahmen sind gemeinsam mit dem Jugendamt zu
entwickeln und abstimmen.
Die Förderbestimmungen des Kinder- und
Jugendförderplans (hier: Pos. 12. - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete Projekte, die auf
aktuelle Bedarfs- und Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren,
gefördert werden können.
Der Kreiszuschuss wird vom
Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt.
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist
eine pauschale Bezuschussung in einem Umfang von bis 80% der anzuerkennenden
Kosten möglich. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten.
Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus
Werne - Jugendhilfe Werne verfügt über keine Eigenmittel, die sie zur
Mitfinanzierung in das Projekt miteinbringen kann. Daher beträgt der
Kreisanteil 80% der Gesamtfinanzierung.
Die Stadt Olfen hat bereits im November 2015
der Verlängerung der Projektfinanzierung vorbehaltlich der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses zugestimmt.
Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung ergibt
sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan für den Förderzeitraum vom 01.
Juni bis zum 31. Dezember 2016:
AUSGABEN |
|
EINNAHMEN |
|
Personalkosten |
15.600,00 € |
Zuschuss der Stadt Olfen |
3.820,00 € |
Sachkosten |
3.500,00 € |
Zuschuss des Kreises Coesfeld (80%) |
15.280,00 € |
Gesamt |
19.100,00 € |
|
19.100,00 € |
Die Zuwendung ergibt somit einen Betrag in
Höhe von bis zu 15.280,00 € für das Jahr 2016.
III.
Alternativen
Ablehnung des Antrages
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im laufenden Haushaltjahr sind entsprechende
Haushaltsmittel im Sachkonto 531 862 (Produkt 02.51.01.02 - Kinder-, Jugend-
und Familienförderung / Sozialarbeit / KRZ offene Kinder- und Jugendarbeit –
Bedarfsförderung) 2016 eingeplant.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5
der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.