Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die aus dem Ü3-Förderprogramm zur Verfügung gestellten Fördermittel nach folgenden Kriterien zu verteilen:
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Schritt 1:
Vergleich Ü3-Kinder zum 01.08.2016 (EMA-Daten vom 31.12.2015) mit gesicherten
Ü3-Plätzen aus dem Ausbaustand und Verteilung nach Ü3-Quoten bis maximal
Erreichung 100 % Ü3-Versorgung.
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Schritt 2:
Sofern aus Schritt 1 nicht alle Fördermittel verteilt werden können, erfolgt
eine weitere Verteilung nach Vergleich der Ü3-Kinder zum 01.08.2017 (EMA-Daten
vom 31.12.2015) mit gesicherten Ü3-Plätzen aus dem Ausbaustand, wie Schritt 1
bis die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verteilt sind.
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Schritt 3:
Nicht versorgte Maßnahmen werden entsprechend der weiteren Rangfolge
nachrichtlich benannt für den Fall des Abgreifens weiterer Mittel.
Innerhalb eines Ortes sind Maßnahmen vorrangig zu bedienen, die in der
Planung bereits weiter fortgeschritten sind und mehr Sicherheit in Bezug auf
die Förderfähigkeit vorweisen.
Neue Kindertageseinrichtungen, für die ein Gebäude im Rahmen eines
Neubaus errichtet wird, werden maximal durch eine Ausstattungsförderung
gefördert.
Begründung:
I. Problem
Mit ministeriellem Erlass vom 24.03.2016 werden 100 Millionen EUR Landesmittel für den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Rahmen von Budgets auf die einzelnen Jugendämter verteilt. Maßgeblich für die Berechnung der Budgets ist die Bevölkerungszahl der Kinder U6 im jeweiligen Jugendamtsbezirk zum Stichtag 31.12.2014. Dabei wird jedem Jugendamt mindestens ein Sockelbetrag von 180.000 EUR reserviert. Das Budget für das Kreisjugendamt Coesfeld beträgt 744.466,20 EUR.
Gegenstand der Förderung sind neue Ü3-Plätze in Kindertageseinrichtungen des Landes NRW (keine Sanierungs- oder Ersatzbaumaßnahmen).
Das Förderprogramm sieht eine Förderung mit 90 % der förderfähigen Kosten vor, maximal jedoch
- bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung: max. 90 % von 20.000 EUR je Ü3-Platz,
- bei Umbaumaßnahmen: max. 90 % von 8.500 EUR je Ü3-Platz,
- bei Ausstattungsmaßnahmen: max. 90 % von 3.500 EUR je Ü3-Platz.
Dies entspricht den Fördersätzen der bisherigen U3-Bundesprogramme.
Das Förderprogramm sieht einen Bewilligungs- und Durchführungszeitraum bis 30. Juni 2019 vor, wobei ein vorzeitiger Maßnahmebeginn im Gegensatz zu den bisherigen U3-Förderprogrammen nicht vorgesehen ist. Diese Regelung führt dazu, dass Maßnahmen, die bereits zum 01.08.2016 in Betrieb gehen müssen und mit deren Aufträgen aufgrund von Lieferzeiten nicht weiter gewartet werden kann, nicht über das Ü3-Förderprogramm gefördert werden können.
Die Jugendämter sind nun aufgefordert bis zum 30. August 2016 entscheidungsreife Förderanträge beim zuständigen Landesjugendamt vorzulegen. Anträge, die später gestellt werden, werden nur nachrangig berücksichtigt.
Mit Rundschreiben vom 07.04.2016 wurden alle Träger im Kreisjugendamtsbezirk über das Ü3-Förderprogramm informiert und aufgefordert bis zum 30. Juni 2016 entscheidungsreife Förderanträge beim Kreisjugendamt einzureichen.
Sofern das Antragsvolumen das zur Verfügung gestellte Budget übersteigt, ist eine Reihenfolge nach Priorität vorzunehmen. Um eine sachgerechte Zuteilung der Mittel vornehmen zu können, sind Auswahlkriterien festzulegen.
II. Lösung
Um möglichst in allen Orten die angestrebte Ü3-Versorgungsquote von 100 % durch Angebote in Kindertageseinrichtungen erreichen zu können, sollen die in Anlage 1 defizitären Orte nach Möglichkeit auf 100 % gebracht werden.
Vorschlag:
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Schritt 1:
Vergleich Ü3-Kinder zum 01.08.2016 (EMA-Daten vom 31.12.2015) mit gesicherten
Ü3-Plätzen aus dem Ausbaustand und Verteilung nach Ü3-Quoten bis maximal
Erreichung 100 % Ü3-Versorgung.
Danach wären laut Anlage 1 zunächst die Orte Senden, Lüdinghausen, Rosendahl
und Nottuln zu bedienen.
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Schritt 2:
Sofern aus Schritt 2 nicht alle Mittel verteilt werden können, erfolgt eine
weitere Verteilung nach Vergleich der Ü3-Kinder zum 01.08.2017 (EMA-Daten vom
31.12.2015) mit gesicherten Ü3-Plätzen aus dem Ausbaustand, wie Schritt 1 bis
die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verteilt sind.
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Schritt 3:
Nicht versorgte Maßnahmen werden entsprechend der weiteren Rangfolge
nachrichtlich benannt für den Fall des Abgreifens weiterer Mittel.
Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden
Fördermittel wird vorgeschlagen, dass neu zu bauende Kindertageseinrichtungen
nicht über eine Neubauförderung (bis 90 % von 20.000 EUR Fördermittel je Platz)
gefördert werden, sondern diese nur im Rahmen von Investorenmodellen mit einer
Ausstattungsförderung (bis 90 % von 3.500 EUR je Platz) und als Mietmodell mit
Mietkostenförderung gefördert werden.
Sofern aus einzelnen Orten
mehrere Anträge vorgelegt werden, wird vorgeschlagen, Maßnahmen vorrangig zu bedienen, die in der
Planung bereits weiter fortgeschritten sind und mehr Sicherheit in Bezug auf
die Förderfähigkeit vorweisen.
Dies betrifft
voraussichtlich die Orte Senden und Lüdinghausen.
Senden:
1.
Anbau einer Typ I
– Gruppe am Kath. Kindergarten St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt (Antrag liegt
vor für 10 Plätze Ü3 x 18.000 EUR, gleichzeitig ist eine Bewilligung für 5
Plätze U3 x 18.000 EUR aus dem U3-Förderprogramm vorgesehen – der
Bewilligungsbescheid wird kurzfristig erwartet)
2.
Ausstattungsförderung
für die Einrichtung einer neuen DRK-Kindertageseinrichtung im Ortsteil Senden
für 15 bis 40 Ü3-Plätze.
Es wird vorgeschlagen, den
Antrag für den Kath. Kindergarten St. Urban vorrangig zu bedienen, da diese
Maßnahme bereits in 2015 als reine U3-Maßnahme (10 Plätze Typ II) für eine
Förderung aus dem U3-Förderprogramm vorgesehen war. Aufgrund der Kinderzahlen
wurde eine Umplanung in eine U3/Ü3-Maßnahme (Typ I) geändert, folglich wurde der
U3-Förderantrag auf 5 U3-Plätze geändert und gleichzeitig ein Ü3-Förderantrag
für 10 Ü3-Plätze gestellt. Es handelt sich dabei um eine Kombinationsmaßnahme
aus verschiedenen Förderprogrammen mit unterschiedlichen Durchführungsfristen,
so dass Verzögerungen in der Umsetzung zu Finanzierungs- und
Umsetzungsproblemen führen können.
Darüber hinaus ist für die
Maßnahme der neuen DRK-Kita im OT Senden noch nicht sicher ob diese tatsächlich
förderfähig ist, da die Erfüllung der Zweckbindung noch nicht geklärt ist.
Lüdinghausen:
1.
Ausstattungsförderung
für die DRK-Kita „Höckenkamp“
2.
Ausstattungsförderung
für die DRK-Kita „Am Feldbrand“
Es wird vorgeschlagen, den
Antrag für die DRK-Kita „Höckenkamp“ vorrangig zu bedienen, da diese Maßnahme
in der Planung bereits weiter fortgeschritten ist.
Für beide Einrichtungen sind
Neubauten im Rahmen des Investorenmodells geplant, mit dem Ziel der
Fertigstellung zum 01.08.2017. Die Maßnahme DRK-Kita „Höckenkamp“ ist jedoch
bereits länger in Planung, so dass hierzu bereits Investor und Architekt
feststehen. Ein Grundrissplan liegt bereits vor und ein Bauantrag ist
kurzfristig geplant. Dagegen muss für die DRK-Kita „Am Feldbrand“ noch eine
Ausschreibung zwecks Suche nach einem Investor erfolgen und ein Grundrissplan
erstellt werden.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bei den Ü3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden.
Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.