Betreff
Finanzbericht 1/2016 zum Produktbereich 51 Jugendamt
Vorlage
SV-9-0536
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I.      – V.

 

Nach derzeitiger Prognose wird der Haushalt des Produktbereichs 51 Jugendamt im Haushaltsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag von rund 500.000 € abschließen. Dieser Fehlbetrag resultiert aus folgenden Entwicklungen:

 

Produktgruppe 51.10 Prävention und Regelangebote

Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

 

In dem Produkt 51.10.02 zeichnet sich eine Budgetverschlechterung in Höhe von rund 670.000 € (+ 4,12 %) ab.

 

In Zahlen stellt es sich wie folgt dar:

 

 

A)   Erläuterung der Ergebnisse im Bereich Kita

 

1.    Änderungen im KiBiz

 

Zum Teil ergeben sich die Verschlechterungen aus der mit der 2. KiBiz-Revision eingeführten Planungsgarantie. Nach dieser Planungsgarantie erhalten die Kitas im zu finanzierenden Kitajahr mindestens das Budget, welches dem fortgeschriebenen Budget auf Basis der durchschnittlichen Ist-Belegung des vorherigen Kitajahres entspricht. Das auszuzahlende Budget der einzelnen Einrichtungen liegt dadurch teilweise oberhalb des Budgets, welches sich durch die tatsächlich eingeplanten Kindpauschalen des zu finanzierenden Kitajahres ergibt. Ziel des Landes bei der Einführung der Planungsgarantie war es, den Kitaträgern dadurch mehr Planungssicherheit für eine längerfristige Personalplanung zu geben. Die Berücksichtigung dieser Planungsgarantie im Rahmen der Haushaltsplanung ist jedoch mit einem hohen Unsicherheitsfaktor verbunden, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch keine validen Basisdaten im erforderlichen Umfang vorliegen. Das der Planungsgarantie 2016/17 zugrunde liegende Kitajahr 2015/16 hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal begonnen. Auf Erfahrungen der Vergangenheit kann noch nicht zurückgegriffen werden, da die Planungsgarantie erst zum 01.08.2015 eingeführt wurde. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 werden viele Einrichtungen die normale Gruppengröße anbieten können, da mehr dauerhafte Lösungen angestrebt werden und Überbelegungen wie in der Vergangenheit nicht mehr so umfangreich erfolgen. Die Planungsgarantie sichert gerade diese durch Überbelegung verursachten Kosten. Der dadurch verursachte Mehraufwand liegt bei rd. 330.000 €.

 

2.    Anstieg der Kinderzahlen und Veränderungen im Buchungsverhalten

 

Die Kosten der Kindertagesbetreuung in den Kitas hängen im Wesentlichen an der Zahl der vorzuhaltenden Betreuungsplätze. Diese hängt ab von der Zahl der Kinder an sich und der Quote der Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. Die Haushaltsplanung 2016 basierte für den Monatszeitraum 8-12/2016 (=anteiliges Kitajahr 2016/17) auf den EMA-Daten zum Stand 31.12.2014. Die Kinder im Bereich U3, die ab August 2016 erstmals in die Kitas gehen werden, waren zu diesem Zeitpunkt vielfach noch nicht einmal geboren, so dass hier sehr stark mit Hochrechnungen gearbeitet werden muss.

 

Darüber hinaus kann es letztlich nie sicher vorab geschätzt werden, wie sich die Anmeldequoten insbesondere im U3 Bereich entwickeln werden. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2016 wurden daher für das Kitajahr 2016/17 die letzten bekannten Anmeldequoten der Gemeinden aus Februar 2015 zugrunde gelegt.

 

Im Hinblick auf das Kitajahr 2016/17 haben sich die Kinderzahlen wie folgt entwickelt:

 

 

Auffällig ist hierbei insbesondere der im Verhältnis starke Anstieg der Kinderzahlen in der Gruppe der 2jährigen Kinder. Bei gleichzeitig ansteigender Nachfragequote der 2jährigen (+ 3,24 %-Punkte) und vor allem der 1jährigen Kinder (+ 7,09 %-Punkte) wurden in diesen Altersklassen deutlich mehr Plätze (Typ I und Typ II) benötigt, als erwartet. Dieses ist zum einen weiterhin auf die regulären Wanderungsgewinne der Gemeinden zurückzuführen. Zum anderen bildet sich hier auch die steigende Geburtenrate ab, wie es nach der Presse eine bundesweite erfreuliche Tendenz ist. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung im Herbst 2015 überhaupt nicht abzusehen, dass es zu einem flüchtlingsbedingten Mehrbedarf kommen wird. Die tatsächlichen Anmeldezahlen der Kitas lagen erst im Januar 2016 vor. Änderungen in der Nachfragequote lassen sich praktisch nicht vorhersagen.

 

Die Platzzahlen haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

Es wurden im Ergebnis deutlich mehr Plätze benötigt, als noch zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwartet und der Schwerpunkt dieses Mehrbedarfes lag eindeutig im U3 Bereich, was planerisch nur durch eine Ausweitung der Plätze des Typs II aufgefangen werden konnte, da nur dort Kinder im Alter von unter 2 Jahren betreut werden dürfen. Dieses sind allerdings die Betreuungsplätze mit den höchsten Kosten, wie der nachfolgenden Übersicht entnommen werden kann:

 

 

3.    Kosten der integrativen Betreuung

 

In der Haushaltsplanung sind Mehrkosten für integrativ zu fördernde Kinder nur insoweit berücksichtigt worden, wie sie für das Kitajahr 2015/16 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bereits bekannt waren. Reserven für weitere Anerkennungen des Landesjugendamtes in 2015/16 und für das Kitajahr 2016/17 wurden in den Haushaltsansatz nicht mit aufgenommen. Dieses resultierte aus Erfahrungen der vorhergehenden Haushaltsjahre, in denen diese Mehrausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle, beispielsweise durch gar nicht oder erst später im Kitajahr umgesetzte Planungen oder durch Verbesserungen bei den Landesmitteln aufgefangen werden konnten. Nicht zuletzt war es auch Ziel, eine in Richtung der Kreisumlage Mehrbelastung sparsame Haushaltsplanung zu erreichen ohne größere Überschüsse. Im laufenden Haushaltsjahr zeichnet sich aber ab, dass es nicht gelingen wird, diese Mehrkosten von rund 570.000 € in vollem Umfang zu kompensieren.

 

4.    Verbesserungen im Bereich der Elternbeiträge und der Landeserstattung für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr

 

Die Mehrausgaben können voraussichtlich zumindest teilweise durch Verbesserungen im Bereich der Elternbeiträge und der Landeserstattungen des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres kompensiert werden. Bei steigenden Platzzahlen im Kindergartenjahr 2016/17 ist davon auszugehen, dass auch der Umfang der Elternbeiträge ansteigen muss. Insofern wurde der bisherige Berechnungsschlüssel auf die zu prognostizierenden steigenden Betriebskosten wegen zusätzlicher Betreuungsplätze unter Beibehaltung des bisherigen Kostendeckungsgrades der Elternbeiträge fortgeschrieben.

Die geringfügig steigenden Platzzahlen auch im Ü3 Bereich führen in geringem Umfang auch zu Steigerungen bei den Landeserstattungen für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr.

 

B) Kindertagespflege

 

Basierend auf den Ausgaben der ersten vier Monate zeichnet sich bei der Kindertagespflege ein Mehraufwand von rd. 200.000 € ab. Eine steigende Nachfrage nach Kindertagesbetreuung führt auch in der Kindertagespflege zu einem höheren Auslastungsgrad der Tagespflegepersonen und zu steigenden Kosten. Bereits jetzt ist schon fast die höchste Fallzahl des letzten Jahres erreicht, obwohl der Höchststand erfahrungsgemäß erst im Juli eines Jahres erreicht wird.

 

 

Produktgruppe 51.20 Hilfen zur Erziehung

 

Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich eine Budgetverbesserung in Höhe von 171.300 € (-1,57 %) ab.

 

Die im Bereich der erzieherischen Hilfen innerhalb und außerhalb des Elternhauses eingeplanten Mittel für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) werden nach jetzigen Einschätzungen nicht in vollem Umfang benötigt, so dass von Minderaufwendungen in Höhe von rd. 2,0 Mio. € ausgegangen wird.

Ein Grund für die Minderaufwendungen ist das gesetzlich vorgeschriebene Zuweisungsverfahren. Durch dieses Verfahren wurden bislang in 2016 dem Kreisjugendamt wesentlich langsamer und auch nicht in dem Umfang, wie erwartet umF zugewiesen. Aktuell wird die für das Kreisjugendamt vorgesehene Quote nur zu 56 % erfüllt. Aufgrund der bisherigen Entwicklung bei der Zuweisung und der allgemeinen Flüchtlingssituation im Land wird deshalb davon ausgegangen, dass dem Kreisjugendamt auch in den kommenden Monaten in ähnlicher Höhe wie bisher in 2016 Kosten für die Betreuung und Versorgung von umF entstehen.

Zudem wurde bei den Planungen davon ausgegangen, dass die umF relativ kurzfristig nach ihrer Inobhutnahme in geeignete Jugendhilfeeinrichtungen verlegt werden. Aufgrund fehlender Kapazitäten bei den freien Jugendhilfeträgern kam und kommt es weiterhin zu Verzögerungen, so dass die umF länger als geplant in der Brückeneinrichtung St. Josefhaus versorgt wurden bzw. werden. Die Versorgung der umF im Rahmen einer Inobhutnahme in der Brückeneinrichtung ist dabei für das Kreisjugendamt in der Regel kostengünstiger, als die Betreuung in einer HzE-Anschlussmaßnahme. Letztlich ist die weitere Entwicklung bezüglich der Betreuung von umF nur sehr schwer abzuschätzen.

Den Minderaufwendungen stehen aufgrund des Kostenerstattungsanspruches entsprechende Mindererträge gegenüber.

 

Der Zuschussbedarf bei den erzieherischen Hilfen innerhalb und außerhalb des Elternhauses reduziert sich um 355.500 €.

Bei den Hilfen für junge Volljährige zeichnet sich dagegen zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung des Zuschussbedarfes von rd. 27.000 € ab.

Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erhöht sich der Zuschussbedarf um rd. 157.2000 €.

Der erhöhte Zuschussbedarf resultiert aus Fallzahlensteigerungen. Sowohl im ambulanten Bereich (Stichwort: Schulintegrationshelfer), als auch im stationären Bereich sind die Fallzahlen ansteigend.

Die stationären Eingliederungshilfen sind so seit Jahresbeginn um 2 Fälle (15 %) gestiegen. Da die Maßnahmen der stationären Eingliederungshilfe sehr kostenintensiv sind, führt in diesem Bereich bereits eine relativ geringe Fallzahlensteigerung zu Mehraufwendungen.

 

In den weiteren Produktgruppen des Produktbereichs 51 Jugendamt ist von einer planmäßigen Haushaltsabwicklung auszugehen.

 

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Prognose auf Basis der derzeit bekannten Daten handelt, es also durchaus noch zu weiteren Abweichungen, positiv wie negativ, kommen kann.

 

Der sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ergebende Fehlbetrag oder die sich ergebende Verbesserung würde dann im übernächsten Jahr, also in 2018, per Einzelbescheid mit den Städten und Gemeinden verrechnet.