Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I.
– V.
Nach derzeitiger
Prognose wird der Haushalt des Produktbereichs 51 Jugendamt im Haushaltsjahr
2016 mit einem Fehlbetrag von rund 500.000 € abschließen. Dieser Fehlbetrag
resultiert aus folgenden Entwicklungen:
Produktgruppe 51.10 Prävention und
Regelangebote
Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von
Kindern
In
dem Produkt 51.10.02 zeichnet sich eine Budgetverschlechterung in Höhe von rund
670.000 € (+ 4,12 %) ab.
In Zahlen stellt es
sich wie folgt dar:
A)
Erläuterung der
Ergebnisse im Bereich Kita
1.
Änderungen im
KiBiz
Zum Teil ergeben sich die Verschlechterungen aus der mit der 2.
KiBiz-Revision eingeführten Planungsgarantie. Nach dieser Planungsgarantie
erhalten die Kitas im zu finanzierenden Kitajahr mindestens das Budget, welches
dem fortgeschriebenen Budget auf Basis der durchschnittlichen Ist-Belegung des
vorherigen Kitajahres entspricht. Das auszuzahlende Budget der einzelnen
Einrichtungen liegt dadurch teilweise oberhalb des Budgets, welches sich durch
die tatsächlich eingeplanten Kindpauschalen des zu finanzierenden Kitajahres
ergibt. Ziel des Landes bei der Einführung der Planungsgarantie war es, den
Kitaträgern dadurch mehr Planungssicherheit für eine längerfristige
Personalplanung zu geben. Die Berücksichtigung dieser Planungsgarantie im
Rahmen der Haushaltsplanung ist jedoch mit einem hohen Unsicherheitsfaktor
verbunden, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch keine validen Basisdaten im
erforderlichen Umfang vorliegen. Das der Planungsgarantie 2016/17 zugrunde
liegende Kitajahr 2015/16 hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal begonnen.
Auf Erfahrungen der Vergangenheit kann noch nicht zurückgegriffen werden, da
die Planungsgarantie erst zum 01.08.2015 eingeführt wurde. Zum Beginn des
Kindergartenjahres 2016/17 werden viele Einrichtungen die normale Gruppengröße
anbieten können, da mehr dauerhafte Lösungen angestrebt werden und
Überbelegungen wie in der Vergangenheit nicht mehr so umfangreich erfolgen. Die
Planungsgarantie sichert gerade diese durch Überbelegung verursachten Kosten.
Der dadurch verursachte Mehraufwand liegt bei rd. 330.000 €.
2.
Anstieg der
Kinderzahlen und Veränderungen im Buchungsverhalten
Die Kosten der Kindertagesbetreuung in den Kitas hängen im Wesentlichen
an der Zahl der vorzuhaltenden Betreuungsplätze. Diese hängt ab von der Zahl
der Kinder an sich und der Quote der Kinder, die einen Betreuungsplatz
benötigen. Die Haushaltsplanung 2016 basierte für den Monatszeitraum 8-12/2016
(=anteiliges Kitajahr 2016/17) auf den EMA-Daten zum Stand 31.12.2014. Die
Kinder im Bereich U3, die ab August 2016 erstmals in die Kitas gehen werden,
waren zu diesem Zeitpunkt vielfach noch nicht einmal geboren, so dass hier sehr
stark mit Hochrechnungen gearbeitet werden muss.
Darüber hinaus kann es letztlich nie sicher vorab geschätzt werden, wie
sich die Anmeldequoten insbesondere im U3 Bereich entwickeln werden. Im Rahmen
der Haushaltsplanungen 2016 wurden daher für das Kitajahr 2016/17 die letzten
bekannten Anmeldequoten der Gemeinden aus Februar 2015 zugrunde gelegt.
Im Hinblick auf das
Kitajahr 2016/17 haben sich die Kinderzahlen wie folgt entwickelt:
Auffällig ist hierbei insbesondere der im Verhältnis starke Anstieg der
Kinderzahlen in der Gruppe der 2jährigen Kinder. Bei gleichzeitig ansteigender
Nachfragequote der 2jährigen (+ 3,24 %-Punkte) und vor allem der 1jährigen
Kinder (+ 7,09 %-Punkte) wurden in diesen Altersklassen deutlich mehr Plätze
(Typ I und Typ II) benötigt, als erwartet. Dieses ist zum einen weiterhin auf
die regulären Wanderungsgewinne der Gemeinden zurückzuführen. Zum anderen
bildet sich hier auch die steigende Geburtenrate ab, wie es nach der Presse
eine bundesweite erfreuliche Tendenz ist. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der
Haushaltsaufstellung im Herbst 2015 überhaupt nicht abzusehen, dass es zu einem
flüchtlingsbedingten Mehrbedarf kommen wird. Die tatsächlichen Anmeldezahlen
der Kitas lagen erst im Januar 2016 vor. Änderungen in der Nachfragequote
lassen sich praktisch nicht vorhersagen.
Die Platzzahlen
haben sich wie folgt entwickelt:
Es wurden im Ergebnis deutlich mehr Plätze benötigt, als noch zum
Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwartet und der Schwerpunkt dieses
Mehrbedarfes lag eindeutig im U3 Bereich, was planerisch nur durch eine
Ausweitung der Plätze des Typs II aufgefangen werden konnte, da nur dort Kinder
im Alter von unter 2 Jahren betreut werden dürfen. Dieses sind allerdings die
Betreuungsplätze mit den höchsten Kosten, wie der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden kann:
3.
Kosten der
integrativen Betreuung
In der Haushaltsplanung sind Mehrkosten für integrativ zu fördernde
Kinder nur insoweit berücksichtigt worden, wie sie für das Kitajahr 2015/16 zum
Zeitpunkt der Haushaltsplanung bereits bekannt waren. Reserven für weitere
Anerkennungen des Landesjugendamtes in 2015/16 und für das Kitajahr 2016/17
wurden in den Haushaltsansatz nicht mit aufgenommen. Dieses resultierte aus
Erfahrungen der vorhergehenden Haushaltsjahre, in denen diese Mehrausgaben
durch Einsparungen an anderer Stelle, beispielsweise durch gar nicht oder erst
später im Kitajahr umgesetzte Planungen oder durch Verbesserungen bei den Landesmitteln
aufgefangen werden konnten. Nicht zuletzt war es auch Ziel, eine in Richtung
der Kreisumlage Mehrbelastung sparsame Haushaltsplanung zu erreichen ohne
größere Überschüsse. Im laufenden Haushaltsjahr zeichnet sich aber ab, dass es
nicht gelingen wird, diese Mehrkosten von rund 570.000 € in vollem Umfang zu
kompensieren.
4.
Verbesserungen im
Bereich der Elternbeiträge und der Landeserstattung für das beitragsfreie
letzte Kindergartenjahr
Die Mehrausgaben können voraussichtlich zumindest teilweise durch
Verbesserungen im Bereich der Elternbeiträge und der Landeserstattungen des
beitragsfreien letzten Kindergartenjahres kompensiert werden. Bei steigenden
Platzzahlen im Kindergartenjahr 2016/17 ist davon auszugehen, dass auch der
Umfang der Elternbeiträge ansteigen muss. Insofern wurde der bisherige
Berechnungsschlüssel auf die zu prognostizierenden steigenden Betriebskosten
wegen zusätzlicher Betreuungsplätze unter Beibehaltung des bisherigen
Kostendeckungsgrades der Elternbeiträge fortgeschrieben.
Die geringfügig steigenden Platzzahlen auch im Ü3 Bereich führen in
geringem Umfang auch zu Steigerungen bei den Landeserstattungen für das
beitragsfreie letzte Kindergartenjahr.
B) Kindertagespflege
Basierend auf den Ausgaben der ersten vier Monate zeichnet sich bei der
Kindertagespflege ein Mehraufwand von rd. 200.000 € ab. Eine steigende
Nachfrage nach Kindertagesbetreuung führt auch in der Kindertagespflege zu
einem höheren Auslastungsgrad der Tagespflegepersonen und zu steigenden Kosten.
Bereits jetzt ist schon fast die höchste Fallzahl des letzten Jahres erreicht,
obwohl der Höchststand erfahrungsgemäß erst im Juli eines Jahres erreicht wird.
Produktgruppe 51.20
Hilfen zur Erziehung
Zum
jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich eine Budgetverbesserung in Höhe von 171.300 €
(-1,57 %) ab.
Die
im Bereich der erzieherischen Hilfen innerhalb und außerhalb des Elternhauses
eingeplanten Mittel für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen (umF) werden nach jetzigen Einschätzungen nicht in vollem Umfang
benötigt, so dass von Minderaufwendungen in Höhe von rd. 2,0 Mio. € ausgegangen
wird.
Ein
Grund für die Minderaufwendungen ist das gesetzlich vorgeschriebene
Zuweisungsverfahren. Durch dieses Verfahren wurden bislang in 2016 dem
Kreisjugendamt wesentlich langsamer und auch nicht in dem Umfang, wie erwartet
umF zugewiesen. Aktuell wird die für das Kreisjugendamt vorgesehene Quote nur
zu 56 % erfüllt. Aufgrund der bisherigen Entwicklung bei der Zuweisung und der
allgemeinen Flüchtlingssituation im Land wird deshalb davon ausgegangen, dass
dem Kreisjugendamt auch in den kommenden Monaten in ähnlicher Höhe wie bisher
in 2016 Kosten für die Betreuung und Versorgung von umF entstehen.
Zudem
wurde bei den Planungen davon ausgegangen, dass die umF relativ kurzfristig
nach ihrer Inobhutnahme in geeignete Jugendhilfeeinrichtungen verlegt werden.
Aufgrund fehlender Kapazitäten bei den freien Jugendhilfeträgern kam und kommt
es weiterhin zu Verzögerungen, so dass die umF länger als geplant in der
Brückeneinrichtung St. Josefhaus versorgt wurden bzw. werden. Die Versorgung
der umF im Rahmen einer Inobhutnahme in der Brückeneinrichtung ist dabei für
das Kreisjugendamt in der Regel kostengünstiger, als die Betreuung in einer
HzE-Anschlussmaßnahme. Letztlich ist die weitere Entwicklung bezüglich der
Betreuung von umF nur sehr schwer abzuschätzen.
Den
Minderaufwendungen stehen aufgrund des Kostenerstattungsanspruches entsprechende
Mindererträge gegenüber.
Der
Zuschussbedarf bei den erzieherischen Hilfen innerhalb und außerhalb des
Elternhauses reduziert sich um 355.500 €.
Bei
den Hilfen für junge Volljährige zeichnet sich dagegen zum jetzigen Zeitpunkt
eine Erhöhung des Zuschussbedarfes von rd. 27.000 € ab.
Bei
der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erhöht
sich der Zuschussbedarf um rd. 157.2000 €.
Der
erhöhte Zuschussbedarf resultiert aus Fallzahlensteigerungen. Sowohl im
ambulanten Bereich (Stichwort: Schulintegrationshelfer), als auch im stationären
Bereich sind die Fallzahlen ansteigend.
Die
stationären Eingliederungshilfen sind so seit Jahresbeginn um 2 Fälle (15 %)
gestiegen. Da die Maßnahmen der stationären Eingliederungshilfe sehr
kostenintensiv sind, führt in diesem Bereich bereits eine relativ geringe
Fallzahlensteigerung zu Mehraufwendungen.
In den weiteren
Produktgruppen des Produktbereichs 51 Jugendamt ist von einer planmäßigen
Haushaltsabwicklung auszugehen.
Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Prognose auf Basis der derzeit
bekannten Daten handelt, es also durchaus noch zu weiteren Abweichungen,
positiv wie negativ, kommen kann.
Der sich nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses 2016
ergebende Fehlbetrag oder die sich ergebende Verbesserung würde dann im
übernächsten Jahr, also in 2018, per Einzelbescheid mit den Städten und
Gemeinden verrechnet.