Betreff
Regionale 2016-Projekt WasserBurgenWelt: Beauftragung der Baumaßnahmen
Vorlage
SV-9-0537
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, Vergaben im Rahmen des Regionale 2016-Projektes WasserBurgenWelt durchzuführen und Aufträge für die Umsetzung der geplanten Maß­nahmen zu beauftragen, soweit diese sich im Rahmen der Kostenberechnungen bewegen. Soweit dieser Rahmen überschritten wird, muss sichergestellt sein, dass eine Deckung im Rahmen des Gesamtbudgets des Projektes in Höhe von 9.560.171 € gesichert ist.

 

2.  Über den Sachstand zu den Ausschreibungen und Vergaben und den Gesamtfinanzstatus des Projektes wird regelmäßig in den Sitzungen der Fachausschüsse und des Kreisausschusses berichtet.

 

 

Begründung:

 

Für das Projekt WasserBurgenWelt laufen aktuell die ersten europaweiten Ausschreibungen für die geplanten Baumaßnahmen. Die Vergabe der ersten Aufträge ist für Juni 2016 vorgesehen. Weitere Ausschreibungen und Auftragsvergaben folgen fortlaufend bis zur geplanten Baufertigstellung im Herbst 2017.

 

Um im Rahmen des straffen Zeitplanes bleiben zu können, ist es nötig, die anstehenden Baumaßnahmen exakt entsprechend des Vergabe- und Bauzeitenplans vergeben zu können. Die Auftragswerte der Arbeiten sind je nach Ausschreibung, Arbeiten und Gewerk recht unterschiedlich, bewegen sich jedoch oftmals über einem Wert von 150.000 €. Ab diesem Wert ist gem. § 13 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld für die Vergabe von Aufträgen der Kreisausschuss zuständig. Der Sitzungsturnus der politischen Gremien des Kreises Coesfeld ermöglicht es leider nicht, die Baubeschlüsse im Einzelnen in den wenigen terminierten Sitzungen einzuholen.

 

Deshalb soll vor der ersten Vergabe eines Bauauftrages ein politischer Grundsatzbeschluss für die zur Umsetzung des Projektes „WasserBurgenWelt“ nötigen Auftragsvergaben eingeholt werden, so dass die Verwaltung im Rahmen des Vergabe- und Bauzeitenplanes selbständig agieren kann.

 

Das in der Kreistagssitzung vom 03.02.2016 wiederholt beschlossene einzuhaltende Maximal­budget in Höhe von 9.560.171 € bleibt von diesem ergänzenden Beschluss natürlich unberührt und gilt nach wie vor.