Beschlussvorschlag:
Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden
e.V. erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und
Jugendförderplans (hier Pos. 12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Jetzt kommen wir!“ -
Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien - für den
Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Aug. 2016 in Höhe von bis zu 7.240,00 EUR.
Eine Bezuschussung wird hinfällig, wenn
Drittmittel durch das Land NRW oder das BAMF zur Verfügung gestellt werden.
I. Problem
Der
Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. führt bereits seit dem 01. Juli
2015 das Projekt „Jetzt kommen wir!“ - Integration von Kindern und Jugendlichen
aus Flüchtlingsfamilien – (gefördert mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen /
KJFP NRW) in Senden durch. Der Förderzeitraum nach einjähriger
Laufzeit endet am 30. Juni 2016 (siehe Anlage 1).
Ein vom Verein an
Landschaftsverband Westfalen-Lippe –
Landesjugendamt - gestellter Antrag auf fortgesetzte Förderung des o.g.
Projektes gemäß KJFP NRW wird laut Auskunft des Vereins voraussichtlich nicht
berücksichtigt, da die vorhandenen Fördermittel des KJFP für 2016 bereits überzeichnet sind und vorrangig neue
Projektanträge berücksichtigt werden sollen.
Vorausschauend hat der
Verein parallel Ende 2015 auch einen Antrag auf Förderung beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt.
Ob hier eine Zuwendung
erfolgt, wird allerdings erst im Juli bzw. August 2016 durch das BAMF
entschieden.
Der Verein beantragt daher
eine Übergangsfinanzierung von zwei Monaten, um den Betreuungs- und
Unterstützungsbedarf für die zurzeit betreuten jungen Flüchtlinge in den
Sommerferien noch sicherzustellen.
Soweit es möglich ist,
sollen darüber hinaus die einzelnen Projektangebote ggfls. in bestehende
Maßnahmen überführt und Betreuungsalternativen organisiert werden.
II. Lösung
Der
Bedarf von fachlich nachhaltigen Integrationsangeboten für Kinder, Jugendliche
und Familien im Kreis Coesfeld ist nach wie vor gegeben.
Mit
der frühzeitigen Einrichtung des Projektes „Jetzt kommen wir!“ hat der
Ökumenische Jugendtreff Senden e.V. vorausschauend gehandelt und ein sinnvolles
Angebot speziell für junge Migranten und Flüchtlinge entwickelt und
eingerichtet. In Kooperation mit den verschiedenen lokalen Institutionen wie
Kindergärten, Schulen, Sportvereinen, der Flüchtlingsinitiative und der
Gemeinde Senden ist ein Netzwerk zur Integration der Geflüchteten unter
Federführung des Vereins entstanden.
Die
Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 12. -
Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor,
dass zeitlich befristete Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und
Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren, gefördert werden können.
Der
Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt.
Bei
Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist eine pauschale Bezuschussung in einem
Umfang von bis 80% der anzuerkennenden Kosten möglich. Anerkennungsfähige
Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten.
Zur
Mitfinanzierung des Projektes übernimmt der Verein Ökumenischer Jugendtreff
Senden e.V. 20% der Gesamtkosten. Daher beträgt der Kreisanteil 80% der
Gesamtfinanzierung.
Daraus
ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan für den Förderzeitraum vom
01. Juni bis zum 31. August 2016:
AUSGABEN |
EINNAHMEN |
||
Personalkosten |
7.300,00 € |
Eigenmittel
(20%) |
1.810,00 € |
Sachkosten |
1.750,00 € |
Kreiszuschuss
(80%) |
7.240,00 € |
Gesamt |
9.050,00 € |
9.050,00 € |
Die
Zuwendung ergibt somit einen Betrag in Höhe von bis zu 7.240,00 EUR für das
Jahr 2016.
Eine
Bezuschussung erfolgt nur, sofern keine Drittmittel für den entsprechenden
Zeitraum durch das Land NRW oder das BAMF zur Verfügung gestellt werden.
III. Alternativen
Ablehnung
des Antrages
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im
laufenden Haushaltjahr sind entsprechende Haushaltsmittel im Sachkonto 531 862
(Produkt 02.51.01.02 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung / Sozialarbeit /
KRZ offene Kinder- und Jugendarbeit – Bedarfsförderung) für besondere Bedarfe
eingeplant.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Gemäß
§ 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises
Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der
Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.