Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Vereins Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. vom 12. Mai 2016 für das Projekt „Jetzt kommen wir!“ Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
SV-9-0541
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Jetzt kommen wir!“ - Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien - für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Aug. 2016 in Höhe von bis zu 7.240,00 EUR.

Eine Bezuschussung wird hinfällig, wenn Drittmittel durch das Land NRW oder das BAMF zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:

 

I. Problem

Der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. führt bereits seit dem 01. Juli 2015 das Projekt „Jetzt kommen wir!“ - Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien – (gefördert mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen / KJFP NRW) in Senden durch. Der Förderzeitraum nach einjähriger Laufzeit endet am 30. Juni 2016 (siehe Anlage 1).

Ein vom Verein an Landschaftsverband Westfalen-Lippe  – Landesjugendamt - gestellter Antrag auf fortgesetzte Förderung des o.g. Projektes gemäß KJFP NRW wird laut Auskunft des Vereins voraussichtlich nicht berücksichtigt, da die vorhandenen Fördermittel des KJFP für 2016 bereits überzeichnet sind und vorrangig neue Projektanträge berücksichtigt werden sollen.

 

Vorausschauend hat der Verein parallel Ende 2015 auch einen Antrag auf Förderung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt.

Ob hier eine Zuwendung erfolgt, wird allerdings erst im Juli bzw. August 2016 durch das BAMF entschieden.

 

Der Verein beantragt daher eine Übergangsfinanzierung von zwei Monaten, um den Betreuungs- und Unterstützungsbedarf für die zurzeit betreuten jungen Flüchtlinge in den Sommerferien noch sicherzustellen.

Soweit es möglich ist, sollen darüber hinaus die einzelnen Projektangebote ggfls. in bestehende Maßnahmen überführt und Betreuungsalternativen organisiert werden.

 

 

II. Lösung

Der Bedarf von fachlich nachhaltigen Integrationsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien im Kreis Coesfeld ist nach wie vor gegeben.

Mit der frühzeitigen Einrichtung des Projektes „Jetzt kommen wir!“ hat der Ökumenische Jugendtreff Senden e.V. vorausschauend gehandelt und ein sinnvolles Angebot speziell für junge Migranten und Flüchtlinge entwickelt und eingerichtet. In Kooperation mit den verschiedenen lokalen Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Sportvereinen, der Flüchtlingsinitiative und der Gemeinde Senden ist ein Netzwerk zur Integration der Geflüchteten unter Federführung des Vereins entstanden.

 

Die Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 12. - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und Bedürfnissituationen von jungen Menschen reagieren, gefördert werden können.

Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist eine pauschale Bezuschussung in einem Umfang von bis 80% der anzuerkennenden Kosten möglich. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B. Personal- und Sachkosten.

 

Zur Mitfinanzierung des Projektes übernimmt der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. 20% der Gesamtkosten. Daher beträgt der Kreisanteil 80% der Gesamtfinanzierung.

 

Daraus ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan für den Förderzeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August 2016:

 

AUSGABEN

EINNAHMEN

Personalkosten

         7.300,00 €

Eigenmittel (20%)

       1.810,00 €

Sachkosten

         1.750,00 €

Kreiszuschuss (80%)

       7.240,00 €

Gesamt

         9.050,00 €

       9.050,00 €

 

Die Zuwendung ergibt somit einen Betrag in Höhe von bis zu 7.240,00 EUR für das Jahr 2016.

Eine Bezuschussung erfolgt nur, sofern keine Drittmittel für den entsprechenden Zeitraum durch das Land NRW oder das BAMF zur Verfügung gestellt werden.

 

III. Alternativen

Ablehnung des Antrages

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im laufenden Haushaltjahr sind entsprechende Haushaltsmittel im Sachkonto 531 862 (Produkt 02.51.01.02 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung / Sozialarbeit / KRZ offene Kinder- und Jugendarbeit – Bedarfsförderung) für besondere Bedarfe eingeplant.

 

 


V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.