Beschlussvorschlag:
Der Kiwo Jugendhilfe gGmbH
als anerkanntem Träger der freien Jugendhilfe wird der Bereitschaftsdienst zur
Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krisen und Notsituationen außerhalb
der allgemeinen Dienstzeiten des Kreisjugendamtes Coesfeld auf der Grundlage
der im Entwurf beigefügten geänderten öffentlich- rechtlichen Vereinbarung
weiterhin übertragen.
Begründung:
I. Problem
Seit Ende 2007 besteht eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Unterhaltung und Finanzierung eines
Bereitschaftsdienstes für die örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe im
Kreis Coesfeld. Mit dieser Vereinbarung wurde seinerzeit der
Bereitschaftsdienst außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten an die Kiwo
Jugendhilfe gGmbH übertragen.
Die Aufgaben der Kiwo
Jugendhilfe gGmbH umfassen hierbei folgende Punkte:
·
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII,
einschließlich persönlicher Inaugenscheinnahme zur Abwendung von
Kindeswohlgefährdungen von Kindern und Jugendlichen,
·
Telefonische Beratung von Behörden und – von Behörden vermittelten –
Privatpersonen,
·
Krisenintervention vor Ort in Zusammenarbeit mit Polizei und
Ordnungsamt,
·
Klärung von Abgrenzungsfragen zur Jugendhilfe und ggf. Weiterverweisung
an andere zuständige Stellen.
Der Bereitschaftsdienst der
Kiwo Jugendhilfe gGmbH stellt die durchgängige Versorgung von Kindern und
Jugendlichen in Notsituationen sicher.
Die bisherige Kooperation
zur Einrichtung des Bereitschaftsdienstes hat sich in der Vergangenheit
bewährt.
Die Finanzierung erfolgte
bisher auf Grundlage einer Pauschalfinanzierung, die jeweils im Dezember eines
jeden Jahres für das Folgejahr festgelegt worden ist. Aktuell wird für den Bereitschaftsdienst
kreisweit eine Pauschale in Höhe von 40.600 Euro gezahlt. Der Anteil des
Kreisjugendamtes Coesfeld beträgt auf Grund der Einwohnerzahl 25.435,98 Euro.
Eine Gegenüberstellung der Pauschalzahlungen der Jahre 2008 – 2015 sowie der
tatsächlich angefallenen Personalkosten zeigt, dass die Pauschalfinanzierung in
der Vergangenheit im Durchschnitt den tatsächlichen Kosten entsprochen hat.
In den vergangenen Jahren
und vor allem in den letzten Monaten haben sich die Rahmenbedingungen für die
Durchführung des Bereitschaftsdienstes verändert. Insbesondere aufgrund der
Flüchtlingsthematik erleben die Mitarbeiter/innen des Bereitschaftsdienstes
vermehrt Situationen, in denen sehr schwierige und schwer überschaubare
Fallkonstellationen aufzulösen und komplexe Entscheidungen zu treffen sind.
Hierdurch kommt es zu einer erhöhten Belastung der im Bereitschaftsdienst
tätigen Mitarbeiter/innen.
II. Lösung
Zur Sicherstellung des
Bereitschaftsdienstes soll die bisher bestehende Vereinbarung wie folgt
angepasst werden:
- Die personelle Ausstattung des
Bereitschaftsdienstes soll ab dem 01.07.2016 verdoppelt werden, sodass die
Bereitschaft durchgängig mit zwei Personen besetzt ist. Bei einem Einsatz
besteht dann je nach Fallkonstellation die Möglichkeit, eine zweite Person
kurzfristig hinzuzuziehen. Hierdurch kann den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Bereitschaft die notwendige Sicherheit gegeben werden und
die gute Qualität der getroffenen Entscheidungen gesichert werden.
Der Einsatz von zwei
Personen bei Inaugenscheinnahmen vor Ort mit evtl. anschließenden notwendigen
Inobhutnahmen entspricht dem Qualitätsstandard, der auch bei Einsätzen der drei
Jugendämter des Kreises Coesfeld angesetzt wird.
- Aufgrund der aktuellen Situation kann keine
verlässliche Aussage dazu getroffen werden, wie sich die Anzahl der
Einsätze in Zukunft entwickeln wird und in welchem Umfang Fälle auftreten,
in denen die zweite Person mit hinzugezogen werden muss. Um die ausreichende
finanzielle Ausstattung des Bereitschaftsdienstes sicherzustellen, soll
die Finanzierung daher künftig auf eine Spitzabrechnung umgestellt werden.
Die Kiwo Jugendhilfe gGmbH soll auf Grundlage einer jeweils bis zum 30.11.
eines Jahres einzureichenden Kostenkalkulation für das kommende Jahr,
Abschlagszahlungen zum 01.03. und zum 01.09. des Jahres erhalten. Die
Endabrechnung soll auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten
jeweils zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
- Zur Sicherstellung eines regelmäßigen
Austausches über die Inhalte dieser Vereinbarung soll künftig eine
jährliche Auswertung der Einsätze sowie ein zweijährlicher Qualitätsdialog
eingeführt werden.
III. Alternativen
Würde die Rufbereitschaft
außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten mit eigenem Personal sichergestellt,
ergäben sich erhebliche Mehrkosten. Für die Bereitstellung des Personals beim
Kreisjugendamt würden bei einer Doppelbesetzung Kosten in Höhe von ca. 50.000
Euro anfallen. Die tatsächlichen Einsatzzeiten sowie Fahrtkosten wären hierin
noch nicht enthalten.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die beabsichtigte Aufstockung des Personaleinsatzes entstehen
zusätzliche Kosten. Die Kosten würden auf Grundlage der Annahme, dass bei jedem
Einsatz die zweite Person mit hinzugezogen wird, maximal das doppelte der
bisherigen Pauschale betragen und somit kreisweit maximal 81.200 Euro. Bezogen
auf das Kreisjugendamt Coesfeld ergäben sich für das Haushaltsjahr 2016
anteilige Mehrkosten (01.07.2016 – 31.12.2016) in Höhe von max. 12.717,99
Euro. Es ist allerdings anzunehmen, dass
nicht bei allen Einsätzen der Rufbereitschaft der Einsatz einer zweiten Person
erforderlich werden wird, sodass die Mehrkosten geringer ausallen werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in
Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 1 ist der Jugendhilfeausschuss für die
Entscheidung zuständig.