Betreff
Anpassung des Bereitschaftsdienstes im Jugendamt
Vorlage
SV-9-0543
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kiwo Jugendhilfe gGmbH als anerkanntem Träger der freien Jugendhilfe wird der Bereitschaftsdienst zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krisen und Notsituationen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten des Kreisjugendamtes Coesfeld auf der Grundlage der im Entwurf beigefügten geänderten öffentlich- rechtlichen Vereinbarung weiterhin übertragen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Seit Ende 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Unterhaltung und Finanzierung eines Bereitschaftsdienstes für die örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld. Mit dieser Vereinbarung wurde seinerzeit der Bereitschaftsdienst außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten an die Kiwo Jugendhilfe   gGmbH übertragen.

 

Die Aufgaben der Kiwo Jugendhilfe gGmbH umfassen hierbei folgende Punkte:

 

·       Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII, einschließlich persönlicher Inaugenscheinnahme zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen von Kindern und Jugendlichen,

·       Telefonische Beratung von Behörden und – von Behörden vermittelten – Privatpersonen,

·       Krisenintervention vor Ort in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt,

·       Klärung von Abgrenzungsfragen zur Jugendhilfe und ggf. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen.

 

Der Bereitschaftsdienst der Kiwo Jugendhilfe gGmbH stellt die durchgängige Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen sicher.

 

Die bisherige Kooperation zur Einrichtung des Bereitschaftsdienstes hat sich in der Vergangenheit bewährt.

 

Die Finanzierung erfolgte bisher auf Grundlage einer Pauschalfinanzierung, die jeweils im Dezember eines jeden Jahres für das Folgejahr festgelegt worden ist. Aktuell wird für den Bereitschaftsdienst kreisweit eine Pauschale in Höhe von 40.600 Euro gezahlt. Der Anteil des Kreisjugendamtes Coesfeld beträgt auf Grund der Einwohnerzahl 25.435,98 Euro. Eine Gegenüberstellung der Pauschalzahlungen der Jahre 2008 – 2015 sowie der tatsächlich angefallenen Personalkosten zeigt, dass die Pauschalfinanzierung in der Vergangenheit im Durchschnitt den tatsächlichen Kosten entsprochen hat.

 

In den vergangenen Jahren und vor allem in den letzten Monaten haben sich die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Bereitschaftsdienstes verändert. Insbesondere aufgrund der Flüchtlingsthematik erleben die Mitarbeiter/innen des Bereitschaftsdienstes vermehrt Situationen, in denen sehr schwierige und schwer überschaubare Fallkonstellationen aufzulösen und komplexe Entscheidungen zu treffen sind. Hierdurch kommt es zu einer erhöhten Belastung der im Bereitschaftsdienst tätigen Mitarbeiter/innen.

 

 

II.  Lösung

Zur Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes soll die bisher bestehende Vereinbarung wie folgt angepasst werden:

 

  • Die personelle Ausstattung des Bereitschaftsdienstes soll ab dem 01.07.2016 verdoppelt werden, sodass die Bereitschaft durchgängig mit zwei Personen besetzt ist. Bei einem Einsatz besteht dann je nach Fallkonstellation die Möglichkeit, eine zweite Person kurzfristig hinzuzuziehen. Hierdurch kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bereitschaft die notwendige Sicherheit gegeben werden und die gute Qualität der getroffenen Entscheidungen gesichert werden.

Der Einsatz von zwei Personen bei Inaugenscheinnahmen vor Ort mit evtl. anschließenden notwendigen Inobhutnahmen entspricht dem Qualitätsstandard, der auch bei Einsätzen der drei Jugendämter des Kreises Coesfeld angesetzt wird.

 

  • Aufgrund der aktuellen Situation kann keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, wie sich die Anzahl der Einsätze in Zukunft entwickeln wird und in welchem Umfang Fälle auftreten, in denen die zweite Person mit hinzugezogen werden muss. Um die ausreichende finanzielle Ausstattung des Bereitschaftsdienstes sicherzustellen, soll die Finanzierung daher künftig auf eine Spitzabrechnung umgestellt werden. Die Kiwo Jugendhilfe gGmbH soll auf Grundlage einer jeweils bis zum 30.11. eines Jahres einzureichenden Kostenkalkulation für das kommende Jahr, Abschlagszahlungen zum 01.03. und zum 01.09. des Jahres erhalten. Die Endabrechnung soll auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten jeweils zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.

 

  • Zur Sicherstellung eines regelmäßigen Austausches über die Inhalte dieser Vereinbarung soll künftig eine jährliche Auswertung der Einsätze sowie ein zweijährlicher Qualitätsdialog eingeführt werden.

 

 

III. Alternativen

Würde die Rufbereitschaft außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten mit eigenem Personal sichergestellt, ergäben sich erhebliche Mehrkosten. Für die Bereitstellung des Personals beim Kreisjugendamt würden bei einer Doppelbesetzung Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro anfallen. Die tatsächlichen Einsatzzeiten sowie Fahrtkosten wären hierin noch nicht enthalten.

 

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die beabsichtigte Aufstockung des Personaleinsatzes entstehen zusätzliche Kosten. Die Kosten würden auf Grundlage der Annahme, dass bei jedem Einsatz die zweite Person mit hinzugezogen wird, maximal das doppelte der bisherigen Pauschale betragen und somit kreisweit maximal 81.200 Euro. Bezogen auf das Kreisjugendamt Coesfeld ergäben sich für das Haushaltsjahr 2016 anteilige Mehrkosten (01.07.2016 – 31.12.2016) in Höhe von max. 12.717,99 Euro.  Es ist allerdings anzunehmen, dass nicht bei allen Einsätzen der Rufbereitschaft der Einsatz einer zweiten Person erforderlich werden wird, sodass die Mehrkosten geringer ausallen werden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 1 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.