Betreff
Bericht zur Verwendung der erhaltenen Anzahlung aus der Schulpauschale sowie der Vermögensverwaltung und dem Schuldenmanagement der Verwaltung
Vorlage
SV-9-0544
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Verfahrensweise bei dem Umgang mit der erhaltenen Anzahlung aus der Schul- und Bildungspauschale wird zugestimmt.

 

2.    Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorgehensweise bei dem Umgang mit den Beständen der Rekultivierungsrücklage und der Pensionsrücklage wird zugestimmt.

 

3.    Der Bericht der Verwaltung zum Zins- und Darlehensmanagement wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I -  IV.

 

Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:

 

Der Kreis Coesfeld erhält zur Unterstützung seiner Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung eine Schul- und Bildungspauschale. Einzelheiten hierzu werden im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt. Nach den Regelungen des GFG 2016 können diese Finanzmittel für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden.

 

Soweit die Mittel der Schul- und Bildungspauschale in den vergangenen Haushaltsjahren bisher nicht verbraucht wurden, erfolgte eine Zuführung zu den erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite der Bilanz. Nach dem Entwurf der Schlussbilanz zum 31.12.2015 liegt der Wertansatz bei den erhaltenen Anzahlungen aus der Schul- und Bildungspauschale bei 5.112.966,34 €. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sollen die angesammelten Finanzmittel aus der Schul- und Bildungspauschale der vom Gesetzgeber vorgesehenen Zweckbestimmung zugeführt werden. Die Mittel der erhaltenen Anzahlungen werden dann in den Sonderposten für Zuwendungen umgebucht und zeitgleich entsprechend der Restnutzungsdauern der zugeordneten Vermögensgegenstände jährlich aufgelöst. Durch diese Vorgehensweise werden die Belastungen aus den Abschreibungen teilweise kompensiert. Dies führt künftig zu einer Entlastung der kreisangehörigen Kommunen bei der Kreisumlage allgemein.

 

Von den erhaltenen Anzahlungen aus der Schul- und Bildungspauschale sollen Beträge folgenden Vermögensgegenständen/Maßnahmen zugeordnet werden:


a)    Investive Sanierung des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs (OvNB-BK) in Coesfeld

 

In den vergangenen Jahren ist eine Erweiterung und investive Sanierung des OvNB-BK erfolgt. Hierfür sind bis zum 04.05.2016 Investitionsauszahlungen in Höhe von 6.504.618,03 € angefallen. Hiervon wurden 3.392.370,00 € über zinsgünstige Kredite der KfW bzw. NRW.BANK finanziert. Damit ergibt sich ein nicht kreditfinanzierter Betrag von 3.112.248,03 €.

Der letzte Verwendungsnachweis für ein Darlehen über 1.283.300 € wurde Anfang Mai 2016 der NRW.BANK zugeleitet. Für die Restabwicklung der Maßnahme erfolgte im Zuge der Jahresabschlusserstellung 2015 eine investive Finanzermächtigungsübertragung von 2015 nach 2016 in Höhe von 185.498,38 €. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 ist es daher abschließend möglich, die nicht kreditfinanzierte Investitionsauszahlungen zu ermitteln und in dieser Höhe einen Betrag von den erhaltenen Anzahlungen in den Sonderposten für Zuwendungen umzubuchen. Ausgehend von einer Restnutzungsdauer des Schulgebäudes von 48 Jahren ergeben sich dann jährlich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 65.000 €, die bisher bei den Haushaltsplanungen nicht berücksichtigt werden konnten.

 

b)    Energetische Sanierung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs (RvW-BK) in Lüdinghausen

 

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die zu 90 % aus Mitteln des KInvFöG NRW finanziert werden sollen. Die aufgrund der Gemeindefinanzierungsgesetze im Rahmen der Schulpauschale/Bildungspauschale zur Verfügung gestellten Beträge sind eigene Mittel, über die der Kreis Coesfeld im Rahmen der gesetzlichen Verwendungsmöglichkeiten selbst entscheiden kann. Es handelt sich dabei nicht um Fördermittel im Sinne des Zuwendungsrechts nach §§ 23 und 44 LHO. Insofern unterliegt der Einsatz von Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale in Verbindung mit Mitteln des KInvFG nicht dem Doppelförderungsverbot. Für die energetische Sanierung des RvW-BK ergibt sich ein Kreisanteil von 518.000 € (10 % von den Gesamtkosten von 5.180.000 €), der aus den erhaltenen Anzahlungen der Schul- und Bildungspauschale finanziert werden soll. Den sich künftig ergebenen höheren Abschreibungen aus der energetischen Sanierung des RvW-BK stehen somit Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in voller Höhe gegenüber.

 

Nach Umbuchung der vorgenannten Anzahlungen zum Sonderposten für Zuwendungen verbleibt aus den erhaltenen Anzahlungen der Schul- und Bildungspauschale noch ein Betrag in Höhe von 1.482.718,34 €, der zur Finanzierung weiterer Maßnahmen im Bereich des Schulsektors zur Verfügung steht.

 

 

Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages:

 

Der Kreis Coesfeld verfügt über Wertpapiere des Anlagevermögens, die zur Finanzierung künftiger Belastungen aus Maßnahmen der Rekultivierung der Hausmülldeponie Höven und der Deponie Flamschen sowie zur Sicherung künftiger Pensionslasten dienen.

 

Die Finanzanlagen haben grundsätzlich den Zweck, die Liquidität bei der Finanzierung zukünftiger Rekultivierungsmaßnahmen und Pensionsverpflichtungen sicherzustellen.

 

Nach dem Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ vom 11.12.2012 können Gemeinden und Gemeindeverbände für die Liquidität nicht benötigtes Kapital in den Anlageformen anlegen, die von den kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Nordrhein-Westfalen bei solchen Geschäften nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) genutzt werden dürfen. Ferner sind in der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld (in Kraft getreten zum 01.03.2013) die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Anlage des Finanzvermögens des Kreises Coesfeld definiert.

 

Die ertragswirksamen Renditen aus der „Pensionsrücklage“ sollen in späteren Jahren zu einer Begrenzung der aus den Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen entstehenden Belastungen führen. Hierzu wird ein Kapitalstock im Versorgungsfonds der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe aufgebaut, indem die durch die Kreisumlage jährlich tatsächlich erwirtschafteten liquiden Mittel in Höhe der saldierten Aufwendungen aus Zuführungen bzw. Entnahmen der Pensions- und Beihilferückstellung aufwandsneutral dieser Finanzanlage zugeführt werden. Ziel ist es, einen Kapitalstock von ca. 50 – 60 Mio. € zu erreichen, dem zurzeit eine Pensions- und Beihilferückstellung von rd. 104 Mio. € gegenübersteht.

 

Um den Rekultivierungsverpflichtungen für die Deponien des Kreises Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine Rekultivierungsrückstellung gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden Finanzierungsmittel für die erforderlichen investiven Maßnahmen eine Rekultivierungsrücklage, die bis zur Schließung der Deponie Höven aus dem Gebührenaufkommen erwirtschaftet wurde, gegenübersteht. Um das Delta zwischen Rückstellung und Rücklage weiter zu reduzieren, sowie um einem eventuellen Kursverfall der Finanzanlage vorzugreifen, sind im Haushaltsjahr 2015 Anteile aus der Finanzanlage „Deka-Kommunal Euroland Balance Fonds“ veräußert worden. Dem Veräußerungserlös von 3.387.959,50 € stand ein Buchwert von 2.956.298,06 € gegenüber. Durch den Verkauf wurden somit stille Reserven in Höhe von 431.661,44 € gehoben, die der Rekultivierungsrücklage als Kursgewinn zugeflossen sind. Zeitgleich erfolgte eine Wiederanlage in den Deka-Kommunal-Euroland-Balance in Höhe von 3.000.000,00 €. Einschließlich der Wiederanlage wurden den Finanzanlagen im Haushaltsjahr 2015 aus liquiden Mitteln der Rekultivierungsrücklage 12.500.000,00 € zugeführt, die bisher im Kassenbestand der Kreiskasse geführt wurden. Im laufenden Haushaltjahr 2016 wurden weitere Mittel aus dem Kassenbestand in Höhe von 5.997.950,50 € in das Anlagevermögen transferiert.  Die Umschichtung der liquiden Mittel in die Finanzanlagen erfolgte aus wirtschaftlichen Erwägungen. Aktuell (Stand 29.04.2016) liegt die Verzinsung von Termingeldern und Geldmarktkonten durchschnittlich bei 0,1 bis 0,001 %. Liquiditätsengpässe der Kreiskasse haben sich aus der Umschichtung der Finanzmittel nicht ergeben. Zur Bestreitung kurzfristig anfallender Auszahlungen im Rahmen der Rekultivierung stehen aktuell noch liquide Mittel in Höhe von 152.774,79 € im Kassenbestand zur Verfügung.

 

Die Erträge aus Kursgewinnen sowie die Zinserträge bleiben In der Gebührennachkalkulation solange unberücksichtigt, bis das Delta zwischen Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage geschlossen ist. Durch diese Vorgehensweise wird auch die im Jahresabschluss 2014 entstandene Belastung des allgemeinen Haushalts durch die Erhöhung der Rekultivierungsrückstellung (rd. 2,5 Mio. €) schrittweise wieder ausgeglichen.

 

Aktuell (Stand 29.04.2016) beläuft sich die Rekultivierungsrückstellung für die Nachsorge von Deponien des Kreises Coesfeld auf 27,527 Mio. €, dem ein Rücklagebestand von 25,750 Mio. € gegenübersteht. Sobald das Niveau zwischen Rekultivierungsrücklage und Rekultivierungsrückstellung ausgeglichen ist, ist im Rahmen der Jahresabschlüsse zu prüfen, ob und in welcher Höhe Erträge aus der Anlage von Finanzmitteln der Rekultivierungsrücklage dem Gebührenhaushalt ergebnisverbessernd zugeführt werden können. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls geprüft werden, ob die Rekultivierungsrückstellung auf Grund inflationärer Entwicklungen oder aus anderen Gründen neu zu bewerten ist (siehe hierzu auch SV-8-0849 vom 11.02.1013).

 

Die Entwicklung der Finanzanlagen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Da die Kursentwicklung der Wertpapiere täglichen Schwankungen unterworfen ist, handelt es sich hier um eine Momentaufnahme.

 


Bestände Rekultivierungs- und Pensionsrücklage

Finanzanlagen

Buchwert

Stichtag

Nettoinventarwert zum Stichtag

Stille Reserve

Pensionsrücklage

 

 

 

 

wvk-Versorgungsfonds

21.696.807,00 €

29.04.2016

25.465.010,57 €

3.768.203,57 €

Zugang 2016 (29.04.2016)

3.918.287,00 €

29.04.2016

3.918.286,98 €

 0,00 €

Bestand Pensionsrücklage

25.615.094,00 €

 

29.383.297,54 €

3.768.203,54 €

Rekultivierungsrücklage

 

 

 

 

Deka-Kommunal-Euroland-Balance

3.000.000,00 €

29.04.2016

3.018.905,44 €

18.905,44 €

Deka-PB Werterhalt 4y

3.050.000,00 €

29.04.2016

3.086.907,61 €

36.907,61 €

Deka-PB Wertkonzept

2.050.000,00 €

29.04.2016

1.985.968,43 €

-64.031,57 €

DZ-Privatbank

3.000.000,00 €

31.03.2016

3.115.148,05 €

115.148,05 €

DZ-Privatbank (Zugang am 29.04.2016)

2.000.000,00 €

29.04.2016

2.000.000,00 €

0,00 €

Oddo Meriten

1.997.950,50 €

29.04.2016

2.004.098,04 €

6.147,54 €

B-Einlage wvk-Versorgungsfonds

10.500.000,00 €

29.04.2016

10.656.125,82 €

156.125,82 €

Summe Finanzanlagen Rekultivierungsrücklage

25.597.950,50 €

 

25.867.153,40 €

269.202,90 €


Fest- und Termingelder,
liquide Mittel der Rekultivierungsrücklage im Kassenbestand

152.774,79 €

29.04.2016

152.774,79 €

Zinserträge werden regelmäßig realisiert und fließen der Rücklage direkt zu.

Bestand Rekultivierungsrücklage

25.750.725,29 €

 

26.019.928,19 €

269.202,90 €

Bestand Pensions- und Rekultivierungsrücklage

51.365.819,29 €

 

55.403.225,73 €

4.037.406,47 €

 

 


Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages:

 

 

 

Der Kreis Coesfeld hat zur Finanzierung seiner Investitionen Kredite aufgenommen. Die Darlehensrestbestände zum 31.03.2016 belaufen sich auf insgesamt rd. 26,986 Mio. €. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, zeigt die nachfolgende Gesamtschuldenübersicht:

 


Lfd.
Nr.

Kreditgeber

Darlehens-
bzw.
Vertrags-
Nr.

Verwendungszweck

Kredit-
auf-
nahme

Ursprungs-
betrag


T€

Darlehensrest am


31.03.2016

Zinssatz



v. H.

Laufzeit
der Zins-
bindungs-
frist
bis

Ablauf-
datum

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1

Landesbank NRW

351 338 0216

Finanzierung Vermögenshaushalt 1983

1984

895

144.052

4,22

2020

31.12.2020

2

Landesbank NRW

351 338 0224

Finanzierung Vermögenshaushalt 1986  / Umschuldung
2001

1986

1.943

74.444

5,39

2016

30.10.2016

3

Landesbank NRW

351 338 0190

Finanzierung Vermögenshaushalt 1992/1993

1993

4.090

2.315.483

5,39

2028

30.06.2028

4

Landesbank NRW

351 338 0208

Umschuldung

1997

7.958

3.837.092

5,59

2024

30.12.2024

5

Landesbank NRW

351 338 0232

Finanzierung Vermögenshaushalt 2002

2003

2.600

1.304.418

4,76

2023

01.12.2023

6

KfW-Bankengruppe

436 0 481

Infrastruktur-
maßnahmen

2003

650

324.995

4,3

2023

15.08.2023

7

Sparkasse Westmünsterland

659 304 026

Umschuldung

2003

1.790

399.408

5,29

2019

30.12.2019

8

KfW-Bankengruppe

850 0 471

Sonderfonds "Wachstums-
impulse"

2005

700

518.000

3,75

2024

15.05.2034

9

Sparkasse Westmünsterland

635 140 601

Umschuldung

2005

3.087

1.648.461

5,16

2016

30.12.2027

3,03 ab 30.03.2016

30.12.2027

10

DG Hyp

321 572 570 0

Realisierung Haushaltseinnahmerest

2005

1.000

486.866

3,94

2023

30.07.2023

11

Sparkasse Westmünsterland

635 140 643

Umschuldung

2005

1.344

426.695

4,85

2015

30.06.2021

2,24 % ab 30.06.2015

30.06.2021

12

KfW-Bankengruppe

22 333 0

Investitionskredit

2006

1.690

944.395

4,00

2025

15.08.2025

13

Helaba
(vorher: WestLB)

1241272/
800076334

Finanzierung
Vermögenshaushalt
2005/2006  langfristige Investitionen

2006

2.800

2.522.500

4,76

2036

30.12.2036

14

KfW-Bankengruppe

252 222

Finanzierung Vermögenshaushalt 2006

2007

738

456.005

3,7

2026

15.08.2026

15

Sparkasse Westmünsterland

635 552 490

Umschuldung

2007

977

425.052

4,76

2021

30.03.2021

16

Sparkasse Westmünsterland

635 552 532

Umschuldung

2007

1.438

443.832

5,07

2019

30.03.2019

17

Sparkasse Westmünsterland

635 552 581

Umschuldung

2007

639

116.132

4,76

2017

30.07.2017

18

Sparkasse Westmünsterland

635 552 599

Umschuldung

2007

3.958

2.695.679

5,15

2017

30.12.2032

3,53 % ab 01.08.2017

19

Sparkasse Westmünsterland

635 552 607

Umschuldung

2008

1.282

780.576

4,76

2024

30.06.2024

20

KfW-Bankengruppe

4778554

Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im HJ 2013
(u. a. OvNB-BK)

2013

1.341

1.173.372

0,84

15.02.2023

15.02.2023

21

KfW-Bankengruppe

9961705

Energetische Sanierung Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg Coesfeld (OvNB-BK) - Südflügel

2013

540

540.000

0,1

15.05.2023

15.02.2033

22

KfW-Bankengruppe

8944486

Investitionen im Schulbereich / energetische Sanierung OvNB-BK Coesfeld (Restbetrag 695.000 € - 540.000 €)

2013

155

135.624

0,77

15.02.2023

15.02.2023

23

KfW-Bankengruppe

994810

Energetische Sanierung OvNB-BK - Ostflügel

2014

600

600.000

0,10

15.05.2024

15.02.2034

24

NRW.BANK

4201415223

Um- und Ausbau Ostflügel OvNB-BK Coesfeld

2014

1.283

1.283.300

0,19

15.11.2024

15.08.2034

25

NRW.BANK

4201638584

Investive Sanierung
Pictorius-Berufskolleg Coesfeld

2015

872

871.715

0,00

15.05.2025

15.02.2035

26

KfW-Bankengruppe

4975879

Energetische Sanierung
Pictorius-Berufskolleg Coesfeld (Schulgebäude / Lernwerkstatt)

2016

1.867

1.866.584

0,05

15.11.2024

15.08.2034

27

KfW-Bankengruppe

7085022

Energetische Sanierung Pictorius-Berufskolleg Coesfeld (Schulsporthalle)

2016

651

651.485

0,05

15.11.2024

15.08.2034

Summe

 

44.960

26.986.166

Ø  3,47

 

 

 

Seitens des Kreises Coesfeld wird grundsätzlich weiterhin das Ziel des Schuldenabbaus verfolgt. In den Jahren 2013 bis 2016 hat der Kreis Coesfeld jedoch für die energetische bzw. investive Sanierung des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs Coesfeld und für das Pictorius-Berufskolleg Coesfeld zinsgünstige Förderkredite der KfW bzw. der NRW.BANK mit Zinssätzen zwischen 0,00 % und 0,84 % aufgenommen. Mit der Aufnahme dieser Kredite erfolgte jeweils eine Zinsbindung für 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist ist bei den einzelnen Kreditgeschäften eine vollständige Tilgung des Darlehensrestbetrages möglich, ohne dass Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Es ist vorgesehen, die Darlehensrestbestände nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfrist vollständig zu tilgen, soweit die Darlehen zu diesem Zeitpunkt nicht bereits getilgt sind. Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen hierfür (insgesamt rd. 3,3 Mio. €) müssen dann für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 in die Finanzpläne des Kreises Coesfeld eingestellt werden, damit die Ablösung der Darlehen aus den liquiden Mitteln erfolgen kann.

 

Hierbei handelt es sich um die nachstehend aufgeführten Kredite (Lfd. Nr. 20-27 der Gesamtschuldenübersicht):

 

Kreditgeber
(Förderprogramm)

Darlehens-
bzw.
Vertrags-
Nr.

Verwendungszweck

Kredtibetrag

Zahlungs-
eingang

Lauf-
zeit

Jahre

Zins-
satz

Zinsbindung
für
(Zinsbindung bis)

Darlehens-
rest nach Auslauf
der Zins-
bindungsfrist

 

 

 

am

p.a.

 

 

KfW-Bankengruppe
(218-IKK-ES- Energieeffizient Sanieren)

9961705

Energetische Sanierung
OvNB-BK - Südflügel

540.000,00

22.05.2013

20

0,10%

10 Jahre
(15.05.2023)

309.682,00

KfW-Bankengruppe
(208-IKK- Investitionskredit Kommunen)

8944486

Restbetrag für Finanzierung der energetischen Sanierung des OvNB-BK – Südflügel
(695.000,00 € - 540.00,00 €)

155.000,00

24.04.2013

10

0,77%

10 Jahre
(15.02.2023)

0,00

KfW-Bankengruppe
(208-IKK- Investitionskredit Kommunen)

4778554

Investitionen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Schulen sowie Sonstiges im Haushaltsjahr 2013
(lt. Verwendungs-nachweis für Um- und Ausbau Südflügel des  OvNB-BK 814.070,00 €)

1.341.000,00

09.04.2013

10

0,84%

10 Jahre
(15.02.2023)

0,00

KfW-Bankengruppe
(218-IKK-ES-Energieeffizient Sanieren)

994810

Energetische Sanierung OvNB-BK (Ostflügel)

600.000,00

14.10.2014

20

0,10%

10 Jahre
(15.05.2024)

344.104,00

NRW.BANK
(Moderne Schule)

4201415223

Um- und Ausbau OvNB-BK (Ostflügel)

1.283.300,00

10.11.2014

20

0,19%

10 Jahre
(15.11.2024)

735.780,00

NRW.BANK
(Moderne Schule)

4201638584

Investive Sanierung P-BK

871.715,00

15.05.2015

20

0,00%

10 Jahre
(15.05.2025)

499.935,00

KfW-Bankengruppe
(218-IKK-ES-Energieeffizient Sanieren)

4975879

Energetische Sanierung P-BK (Schulgebäude / Lernwerkstatt)

1.866.584,00

16.03.2016

20

0,05%

10 Jahre
(15.11.2024)

1.070.505,00

KfW-Bankengruppe
(218-IKK-ES-Energieeffizient Sanieren)

7085022

Energetische Sanierung P-BK (Schulsporthalle)

651.485,00

16.03.2016

20

0,05%

10 Jahre
(15.11.2024)

373.607,00

Summe

 

 

7.309.084,00

 

 

 

 

3.333.613,00

 

 

Im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagements werden von der Verwaltung die laufenden Kreditgeschäfte regelmäßig auf mögliche Zinsanpassungen oder außerplanmäßige Tilgungen hin überprüft. So wurden beispielsweise in 2013 bei drei Darlehen der Sparkasse Westmünsterland (Lfd. Nr. 9, 11 und 18 der Gesamtschuldenübersicht) Anschlussvereinbarungen für zukünftige Jahre geschlossen.

 

Ferner hat der Kreis Coesfeld in den Jahren 2004 bis 2008 mehrere Kredite mit Blick auf eine langfristige Zinssicherheit über sogenannte Doppelswap-Zinsvereinbarungen angepasst, um zu einem kontinuierlichen sowie insgesamt wirtschaftlichen und sparsamen Portfolio zu gelangen. In der ersten Phase dieser Zinsswap-Vereinbarungen wurden dabei de facto Zinseinsparungen von rd. 175.000 € erzielt. Aktuell beträgt der durchschnittliche Zinssatz des Schuldenportfolios 3,47 %. Im Haushaltsjahr 2015 betrug der Anteil des Zinsaufwandes an den ordentlichen Aufwendungen mit 1.099.278 € lediglich 0,4 %.

 

Die im Haushaltsjahr 2016 noch laufenden Zinsswap-Vereinbarungen des Kreises Coesfeld (Grundgeschäfte hierzu Lfd. Nr. 13 und 16-19 der Gesamtschuldenübersicht) sind nachfolgend aufgeführt:

 

Lfd. Nr.

Darlehensgeber
Grundgeschäft

Ursprungsbetrag
(teilweise nach Umfinanzierung)

Zinssatz Grundgeschäft

Marge

Sicherungs-
geschäft /
Zinsswap-Vertragspartner

Swapfest-zinssatz

Anfangs-
datum

der Zins-

swap-

verein-

barung

End-
datum

 

%-P.

 

%

 

1

Sparkasse Westmünsterland

977.289,78

3-M-Euribor

0,06

Erste Abwicklungs- anstalt

4,76

30.03.2007

30.03.2021

Konto: 635 552 490

Ref.-Nr. 4318806AD
(vorher WestLB AG)

2

Sparkasse Westmünsterland

1.437.648,77

6-M-Euribor

0,06

Erste Abwicklungs-anstalt

5,07

15.01.2005

30.03.2019

Konto: 635 552 532

 

Ref.-Nr. 4333931AD
(vorher WestLB AG)

3

Sparkasse Westmünsterland

3.957.928,38

3-M-Euribor

0,06

Erste Abwicklungs-anstalt

5,15  *1)

30.09.2004

30.07.2017

Konto: 635 552 599

 

Ref.-Nr. 4333963AD
(vorher WestLB AG)

4

Sparkasse Westmünsterland

638.962,36

3-M-Euribor

0,06

Erste Abwicklungs-anstalt

4,76  *2)

30.07.2007

30.07.2017

Konto: 635 552 581

 

Ref.-Nr. 4318750AD
(vorher WestLB AG)

5

Sparkasse Westmünsterland

1.282.382,80

3-M-Euribor

0,06

Erste Abwicklungs-anstalt

4,76

30.06.2008

30.06.2024

Konto: 635 552 607

 

Ref.-Nr. 4318784AD

 

(vorher WestLB AG)

6

Landesbank Hessen-Thüringen

2.800.000,00

3-M-Euribor

0,06

Erste Abwicklungs-anstalt

4,76

29.12.2006

29.12.2036

(vorher WestLB AG /

Ref.-Nr. 4318713AD

Konto: 800076334)

(vorher WestLB AG)

*1) Am 03./10.07.2013 wurde ein Forwardzinsswap abgeschlossen. Hiernach ergibt sich ab dem 01.08.2017 ein Festzinssatz von 3,53 % p.a.. Bei den Regelungen betreffend der variablen Beträge wurde als Basis-Satz der 3-Monats-Euribor und einer Marge von Plus 0,55 % p. a. vereinbart.

*2) Mit Auslauf der Zinsswap-Vereinbarung am 30.07.2017 wird das Darlehen vollständig getilgt sein.

 

Bei den Zinsswap-Vereinbarungen besteht eine sogenannte Durchhalteabsicht, d. h. die Vertragsverhältnisse sollen nicht vor Ende der Ablauffrist aufgelöst werden. Eine Bewertung und Bilanzierung der Zinsswap-Vereinbarungen auf der Basis des aktuellen Marktwertes ist in den Schlussbilanzen daher nicht erforderlich.

 

Bei den Zinsswap-Vereinbarungen wurde zwischen dem Darlehensgeber und dem Kreis Coesfeld vereinbart, die Zinszahlungen für die Grundgeschäfte an den jeweils festgestellten Referenzzins „EURIBOR“ zu knüpfen. Dieser Referenzzins ist inzwischen in den Negativbereich gerutscht (Werte am 19.04.2016: 3-Monats-Euribor = - 0,250 % und 6-Monats-Euribor = - 0,139 %). Die Frage des Umgangs mit negativen Zinsen wird kontrovers diskutiert und gehandhabt. Die Darlehensgeber des Kreises Coesfeld sind bisher nicht bereit, den negativen Referenzzinssatz an den Kreis Coesfeld auszuzahlen.

 

Bisher erfolgte die Schuldenverwaltung ohne wesentliche externe Beratung. Die Magral AG wurde daher gebeten, eine Beurteilung des aktuellen Schuldenportfolios aus unabhängiger Sicht eines Dritten vorzunehmen. Das Fazit der Magral AG zu einer Kurzanalyse des Schuldenportfolios ist dieser SV als Anlage beigefügt.

 

Einen Überblick über die Entwicklung der unmittelbaren Verschuldung des Kreises Coesfeld ab dem Haushaltsjahr 2008 gibt die folgende Darstellung:


 

 

Stand
am 01.01. des Jahres

Insgesamt

Betrag
je Einwohner

2008

35.248.507

159,22

2009

33.742.409

152,91

2010

32.025.239

145,40

2011

30.189.982

137,36

2012

28.290.963

129,26

2013

26.324.916

122,39

2014

26.324.404

122,28

2015

26.283.367

121,68

31.03.2016

26.986.166

124,93

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ist gem. § 26 Abs.1 KrO NRW gegeben.