Beschlussvorschlag:
1.
Der
in der Sitzungsvorlage dargestellten Verfahrensweise bei dem Umgang mit der
erhaltenen Anzahlung aus der Schul- und Bildungspauschale wird zugestimmt.
2.
Der
in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorgehensweise bei dem Umgang mit den Beständen
der Rekultivierungsrücklage und der Pensionsrücklage wird zugestimmt.
3.
Der
Bericht der Verwaltung zum Zins- und Darlehensmanagement wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I - IV.
Zu Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages:
Der Kreis Coesfeld erhält zur Unterstützung seiner Aufgabenerfüllung im
Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der
frühkindlichen Bildung eine Schul- und Bildungspauschale. Einzelheiten hierzu
werden im jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt. Nach den Regelungen
des GFG 2016 können diese Finanzmittel für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau,
den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die
Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen
eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können
darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten
für Schulgebäude finanziert werden.
Soweit die Mittel der Schul- und Bildungspauschale in den vergangenen
Haushaltsjahren bisher nicht verbraucht wurden, erfolgte eine Zuführung zu den
erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite der Bilanz. Nach dem Entwurf der
Schlussbilanz zum 31.12.2015 liegt der
Wertansatz bei den erhaltenen Anzahlungen aus der Schul- und Bildungspauschale bei
5.112.966,34 €. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sollen die angesammelten Finanzmittel
aus der Schul- und Bildungspauschale der vom Gesetzgeber vorgesehenen
Zweckbestimmung zugeführt werden. Die Mittel der erhaltenen Anzahlungen werden
dann in den Sonderposten für Zuwendungen umgebucht und zeitgleich entsprechend
der Restnutzungsdauern der zugeordneten Vermögensgegenstände jährlich
aufgelöst. Durch diese Vorgehensweise werden die Belastungen aus den Abschreibungen
teilweise kompensiert. Dies führt künftig zu einer Entlastung der
kreisangehörigen Kommunen bei der Kreisumlage allgemein.
Von den erhaltenen Anzahlungen aus der Schul-
und Bildungspauschale sollen Beträge folgenden Vermögensgegenständen/Maßnahmen
zugeordnet werden:
a) Investive
Sanierung des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs (OvNB-BK) in Coesfeld
In den vergangenen Jahren ist eine Erweiterung und
investive Sanierung des OvNB-BK erfolgt. Hierfür sind bis zum 04.05.2016
Investitionsauszahlungen in Höhe von 6.504.618,03 € angefallen. Hiervon wurden
3.392.370,00 € über zinsgünstige Kredite der KfW bzw. NRW.BANK finanziert.
Damit ergibt sich ein nicht kreditfinanzierter Betrag von 3.112.248,03 €.
Der letzte Verwendungsnachweis für ein Darlehen über
1.283.300 € wurde Anfang Mai 2016 der NRW.BANK zugeleitet. Für die
Restabwicklung der Maßnahme erfolgte im Zuge der Jahresabschlusserstellung 2015
eine investive Finanzermächtigungsübertragung von 2015 nach 2016 in Höhe von
185.498,38 €. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 ist es daher abschließend
möglich, die nicht kreditfinanzierte Investitionsauszahlungen zu ermitteln und
in dieser Höhe einen Betrag von den erhaltenen Anzahlungen in den Sonderposten
für Zuwendungen umzubuchen. Ausgehend von einer Restnutzungsdauer des
Schulgebäudes von 48 Jahren ergeben sich dann jährlich Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 65.000 €, die bisher bei den Haushaltsplanungen
nicht berücksichtigt werden konnten.
b) Energetische
Sanierung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs (RvW-BK) in Lüdinghausen
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die zu 90 %
aus Mitteln des KInvFöG NRW finanziert werden sollen. Die aufgrund der
Gemeindefinanzierungsgesetze im Rahmen der Schulpauschale/Bildungspauschale zur
Verfügung gestellten Beträge sind eigene Mittel, über die der Kreis Coesfeld im
Rahmen der gesetzlichen Verwendungsmöglichkeiten selbst entscheiden kann. Es
handelt sich dabei nicht um Fördermittel im Sinne des Zuwendungsrechts nach §§
23 und 44 LHO. Insofern unterliegt der Einsatz von Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale
in Verbindung mit Mitteln des KInvFG nicht dem Doppelförderungsverbot. Für die
energetische Sanierung des RvW-BK ergibt sich ein Kreisanteil von 518.000 € (10
% von den Gesamtkosten von 5.180.000 €), der aus den erhaltenen Anzahlungen der
Schul- und Bildungspauschale finanziert werden soll. Den sich künftig ergebenen
höheren Abschreibungen aus der energetischen Sanierung des RvW-BK stehen somit
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in voller Höhe gegenüber.
Nach Umbuchung der vorgenannten Anzahlungen zum Sonderposten für
Zuwendungen verbleibt aus den erhaltenen Anzahlungen der Schul- und
Bildungspauschale noch ein Betrag in Höhe von 1.482.718,34 €, der zur Finanzierung
weiterer Maßnahmen im Bereich des Schulsektors zur Verfügung steht.
Zu Ziffer 2 des
Beschlussvorschlages:
Der Kreis Coesfeld verfügt über Wertpapiere des Anlagevermögens, die zur
Finanzierung künftiger Belastungen aus Maßnahmen der Rekultivierung der
Hausmülldeponie Höven und der Deponie Flamschen sowie zur Sicherung künftiger
Pensionslasten dienen.
Die Finanzanlagen haben grundsätzlich den Zweck, die Liquidität bei der
Finanzierung zukünftiger Rekultivierungsmaßnahmen und Pensionsverpflichtungen
sicherzustellen.
Nach dem Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ vom 11.12.2012 können
Gemeinden und Gemeindeverbände für die Liquidität nicht benötigtes Kapital in
den Anlageformen anlegen, die von den kommunalen Versorgungskassen und
Zusatzversorgungskassen in Nordrhein-Westfalen bei solchen Geschäften nach § 16
Absatz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und
Zusatzversorgungskassen in Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) genutzt werden dürfen.
Ferner sind in der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld (in Kraft
getreten zum 01.03.2013) die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Anlage des
Finanzvermögens des Kreises Coesfeld definiert.
Die ertragswirksamen Renditen aus der „Pensionsrücklage“ sollen in
späteren Jahren zu einer Begrenzung der aus den Aufwendungen aus
Pensionsverpflichtungen entstehenden Belastungen führen. Hierzu wird ein
Kapitalstock im Versorgungsfonds der Kommunalen Versorgungskasse
Westfalen-Lippe aufgebaut, indem die durch die Kreisumlage jährlich tatsächlich
erwirtschafteten liquiden Mittel in Höhe der saldierten Aufwendungen aus
Zuführungen bzw. Entnahmen der Pensions- und Beihilferückstellung
aufwandsneutral dieser Finanzanlage zugeführt werden. Ziel ist es, einen
Kapitalstock von ca. 50 – 60 Mio. € zu erreichen, dem zurzeit eine Pensions-
und Beihilferückstellung von rd. 104 Mio. € gegenübersteht.
Um den Rekultivierungsverpflichtungen für die
Deponien des Kreises Coesfeld nachzukommen, hat der Kreis Coesfeld eine
Rekultivierungsrückstellung gebildet, der zur Sicherstellung der liquiden
Finanzierungsmittel für die erforderlichen investiven Maßnahmen eine
Rekultivierungsrücklage, die bis zur Schließung der Deponie Höven aus dem
Gebührenaufkommen erwirtschaftet wurde, gegenübersteht. Um das Delta zwischen
Rückstellung und Rücklage weiter zu reduzieren, sowie um einem eventuellen
Kursverfall der Finanzanlage vorzugreifen, sind im Haushaltsjahr 2015 Anteile
aus der Finanzanlage „Deka-Kommunal Euroland Balance Fonds“ veräußert worden.
Dem Veräußerungserlös von 3.387.959,50 € stand ein Buchwert von 2.956.298,06 €
gegenüber. Durch den Verkauf wurden somit stille Reserven in Höhe von
431.661,44 € gehoben, die der Rekultivierungsrücklage als Kursgewinn zugeflossen
sind. Zeitgleich erfolgte eine Wiederanlage in den
Deka-Kommunal-Euroland-Balance in Höhe von 3.000.000,00 €. Einschließlich der
Wiederanlage wurden den Finanzanlagen im Haushaltsjahr 2015 aus liquiden Mitteln
der Rekultivierungsrücklage 12.500.000,00 € zugeführt, die bisher im
Kassenbestand der Kreiskasse geführt wurden. Im laufenden Haushaltjahr 2016
wurden weitere Mittel aus dem Kassenbestand in Höhe von 5.997.950,50 € in das
Anlagevermögen transferiert. Die Umschichtung
der liquiden Mittel in die Finanzanlagen erfolgte aus wirtschaftlichen
Erwägungen. Aktuell (Stand 29.04.2016) liegt die Verzinsung von Termingeldern
und Geldmarktkonten durchschnittlich bei 0,1 bis 0,001 %. Liquiditätsengpässe
der Kreiskasse haben sich aus der Umschichtung der Finanzmittel nicht ergeben.
Zur Bestreitung kurzfristig anfallender Auszahlungen im Rahmen der
Rekultivierung stehen aktuell noch liquide Mittel in Höhe von 152.774,79 € im
Kassenbestand zur Verfügung.
Die Erträge aus Kursgewinnen sowie die
Zinserträge bleiben In der Gebührennachkalkulation solange unberücksichtigt,
bis das Delta zwischen Rekultivierungsrückstellung und Rekultivierungsrücklage
geschlossen ist. Durch diese Vorgehensweise wird auch die im Jahresabschluss
2014 entstandene Belastung des allgemeinen Haushalts durch die Erhöhung der
Rekultivierungsrückstellung (rd. 2,5 Mio. €) schrittweise wieder ausgeglichen.
Aktuell (Stand 29.04.2016) beläuft sich die
Rekultivierungsrückstellung für die Nachsorge von Deponien des Kreises Coesfeld
auf 27,527 Mio. €, dem ein Rücklagebestand von 25,750 Mio. € gegenübersteht.
Sobald das Niveau zwischen Rekultivierungsrücklage und Rekultivierungsrückstellung
ausgeglichen ist, ist im Rahmen der Jahresabschlüsse zu prüfen, ob und in
welcher Höhe Erträge aus der Anlage von Finanzmitteln der
Rekultivierungsrücklage dem Gebührenhaushalt ergebnisverbessernd zugeführt
werden können. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls geprüft werden, ob die
Rekultivierungsrückstellung auf Grund inflationärer Entwicklungen oder aus
anderen Gründen neu zu bewerten ist (siehe hierzu auch SV-8-0849 vom
11.02.1013).
Die Entwicklung der Finanzanlagen ergibt sich aus der nachfolgenden
Übersicht. Da die Kursentwicklung der Wertpapiere täglichen Schwankungen unterworfen
ist, handelt es sich hier um eine Momentaufnahme.
Bestände
Rekultivierungs- und Pensionsrücklage |
||||
Finanzanlagen |
Buchwert |
Stichtag |
Nettoinventarwert
zum Stichtag |
Stille Reserve |
Pensionsrücklage |
|
|
|
|
wvk-Versorgungsfonds |
21.696.807,00
€ |
29.04.2016 |
25.465.010,57
€ |
3.768.203,57 € |
Zugang 2016 (29.04.2016) |
3.918.287,00 € |
29.04.2016 |
3.918.286,98 € |
0,00 € |
Bestand Pensionsrücklage |
25.615.094,00
€ |
|
29.383.297,54
€ |
3.768.203,54 € |
Rekultivierungsrücklage |
|
|
|
|
Deka-Kommunal-Euroland-Balance |
3.000.000,00 € |
29.04.2016 |
3.018.905,44 € |
18.905,44 € |
Deka-PB Werterhalt 4y |
3.050.000,00 € |
29.04.2016 |
3.086.907,61 € |
36.907,61 € |
Deka-PB Wertkonzept |
2.050.000,00 € |
29.04.2016 |
1.985.968,43 € |
-64.031,57 € |
DZ-Privatbank |
3.000.000,00 € |
31.03.2016 |
3.115.148,05 € |
115.148,05 € |
DZ-Privatbank (Zugang am 29.04.2016) |
2.000.000,00 € |
29.04.2016 |
2.000.000,00 € |
0,00 € |
Oddo Meriten |
1.997.950,50 € |
29.04.2016 |
2.004.098,04 € |
6.147,54 € |
B-Einlage wvk-Versorgungsfonds |
10.500.000,00
€ |
29.04.2016 |
10.656.125,82
€ |
156.125,82 € |
Summe Finanzanlagen Rekultivierungsrücklage |
25.597.950,50
€ |
|
25.867.153,40
€ |
269.202,90 € |
|
152.774,79 € |
29.04.2016 |
152.774,79 € |
Zinserträge werden
regelmäßig realisiert und fließen der Rücklage direkt zu. |
Bestand Rekultivierungsrücklage |
25.750.725,29
€ |
|
26.019.928,19
€ |
269.202,90 € |
Bestand Pensions- und Rekultivierungsrücklage |
51.365.819,29
€ |
|
55.403.225,73
€ |
4.037.406,47 € |
Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages:
Der Kreis Coesfeld hat zur Finanzierung seiner Investitionen Kredite
aufgenommen. Die Darlehensrestbestände zum 31.03.2016 belaufen sich auf
insgesamt rd. 26,986 Mio. €. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, zeigt die
nachfolgende Gesamtschuldenübersicht:
Lfd. |
Kreditgeber |
Darlehens- |
Verwendungszweck |
Kredit- |
Ursprungs- |
Darlehensrest
am
|
Zinssatz |
Laufzeit |
Ablauf- |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
1 |
Landesbank NRW |
351 338 0216 |
Finanzierung Vermögenshaushalt 1983 |
1984 |
895 |
144.052 |
4,22 |
2020 |
31.12.2020 |
2 |
Landesbank NRW |
351 338 0224 |
Finanzierung Vermögenshaushalt 1986 / Umschuldung |
1986 |
1.943 |
74.444 |
5,39 |
2016 |
30.10.2016 |
3 |
Landesbank NRW |
351 338 0190 |
Finanzierung Vermögenshaushalt 1992/1993 |
1993 |
4.090 |
2.315.483 |
5,39 |
2028 |
30.06.2028 |
4 |
Landesbank NRW |
351 338 0208 |
Umschuldung |
1997 |
7.958 |
3.837.092 |
5,59 |
2024 |
30.12.2024 |
5 |
Landesbank NRW |
351 338 0232 |
Finanzierung Vermögenshaushalt 2002 |
2003 |
2.600 |
1.304.418 |
4,76 |
2023 |
01.12.2023 |
6 |
KfW-Bankengruppe |
436 0 481 |
Infrastruktur- |
2003 |
650 |
324.995 |
4,3 |
2023 |
15.08.2023 |
7 |
Sparkasse Westmünsterland |
659 304 026 |
Umschuldung |
2003 |
1.790 |
399.408 |
5,29 |
2019 |
30.12.2019 |
8 |
KfW-Bankengruppe |
850 0 471 |
Sonderfonds "Wachstums- |
2005 |
700 |
518.000 |
3,75 |
2024 |
15.05.2034 |
9 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 140 601 |
Umschuldung |
2005 |
3.087 |
1.648.461 |
5,16 |
2016 |
30.12.2027 |
3,03 ab
30.03.2016 |
30.12.2027 |
||||||||
10 |
DG Hyp |
321 572 570 0 |
Realisierung Haushaltseinnahmerest |
2005 |
1.000 |
486.866 |
3,94 |
2023 |
30.07.2023 |
11 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 140 643 |
Umschuldung |
2005 |
1.344 |
426.695 |
4,85 |
2015 |
30.06.2021 |
2,24 % ab
30.06.2015 |
30.06.2021 |
||||||||
12 |
KfW-Bankengruppe |
22 333 0 |
Investitionskredit |
2006 |
1.690 |
944.395 |
4,00 |
2025 |
15.08.2025 |
13 |
Helaba |
1241272/ |
Finanzierung |
2006 |
2.800 |
2.522.500 |
4,76 |
2036 |
30.12.2036 |
14 |
KfW-Bankengruppe |
252 222 |
Finanzierung Vermögenshaushalt 2006 |
2007 |
738 |
456.005 |
3,7 |
2026 |
15.08.2026 |
15 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 552 490 |
Umschuldung |
2007 |
977 |
425.052 |
4,76 |
2021 |
30.03.2021 |
16 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 552 532 |
Umschuldung |
2007 |
1.438 |
443.832 |
5,07 |
2019 |
30.03.2019 |
17 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 552 581 |
Umschuldung |
2007 |
639 |
116.132 |
4,76 |
2017 |
30.07.2017 |
18 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 552 599 |
Umschuldung |
2007 |
3.958 |
2.695.679 |
5,15 |
2017 |
30.12.2032 |
3,53 % ab
01.08.2017 |
|||||||||
19 |
Sparkasse Westmünsterland |
635 552 607 |
Umschuldung |
2008 |
1.282 |
780.576 |
4,76 |
2024 |
30.06.2024 |
20 |
KfW-Bankengruppe |
4778554 |
Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im HJ
2013 |
2013 |
1.341 |
1.173.372 |
0,84 |
15.02.2023 |
15.02.2023 |
21 |
KfW-Bankengruppe |
9961705 |
Energetische Sanierung Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
Coesfeld (OvNB-BK) - Südflügel |
2013 |
540 |
540.000 |
0,1 |
15.05.2023 |
15.02.2033 |
22 |
KfW-Bankengruppe |
8944486 |
Investitionen im Schulbereich / energetische Sanierung OvNB-BK
Coesfeld (Restbetrag 695.000 € - 540.000 €) |
2013 |
155 |
135.624 |
0,77 |
15.02.2023 |
15.02.2023 |
23 |
KfW-Bankengruppe |
994810 |
Energetische Sanierung OvNB-BK - Ostflügel |
2014 |
600 |
600.000 |
0,10 |
15.05.2024 |
15.02.2034 |
24 |
NRW.BANK |
4201415223 |
Um- und Ausbau Ostflügel OvNB-BK Coesfeld |
2014 |
1.283 |
1.283.300 |
0,19 |
15.11.2024 |
15.08.2034 |
25 |
NRW.BANK |
4201638584 |
Investive Sanierung |
2015 |
872 |
871.715 |
0,00 |
15.05.2025 |
15.02.2035 |
26 |
KfW-Bankengruppe |
4975879 |
Energetische Sanierung |
2016 |
1.867 |
1.866.584 |
0,05 |
15.11.2024 |
15.08.2034 |
27 |
KfW-Bankengruppe |
7085022 |
Energetische Sanierung Pictorius-Berufskolleg Coesfeld
(Schulsporthalle) |
2016 |
651 |
651.485 |
0,05 |
15.11.2024 |
15.08.2034 |
Summe |
|
44.960 |
26.986.166 |
Ø 3,47 |
|
Seitens des Kreises Coesfeld wird grundsätzlich weiterhin das Ziel des
Schuldenabbaus verfolgt. In den Jahren 2013 bis 2016 hat der Kreis Coesfeld
jedoch für die energetische bzw. investive Sanierung des
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs Coesfeld und für das
Pictorius-Berufskolleg Coesfeld zinsgünstige Förderkredite der KfW bzw. der
NRW.BANK mit Zinssätzen zwischen 0,00 % und 0,84 % aufgenommen. Mit der
Aufnahme dieser Kredite erfolgte jeweils eine Zinsbindung für 10 Jahre. Nach
Ablauf dieser Zinsbindungsfrist ist bei den einzelnen Kreditgeschäften eine
vollständige Tilgung des Darlehensrestbetrages möglich, ohne dass Vorfälligkeitsentschädigungen
anfallen. Es ist vorgesehen, die Darlehensrestbestände nach Ablauf der
jeweiligen Zinsbindungsfrist vollständig zu tilgen, soweit die Darlehen zu
diesem Zeitpunkt nicht bereits getilgt sind. Die entsprechenden
Auszahlungsermächtigungen hierfür (insgesamt rd. 3,3 Mio. €) müssen dann für die
Haushaltsjahre 2023 bis 2025 in die Finanzpläne des Kreises Coesfeld
eingestellt werden, damit die Ablösung der Darlehen aus den liquiden Mitteln
erfolgen kann.
Hierbei handelt es sich um die nachstehend aufgeführten Kredite (Lfd.
Nr. 20-27 der Gesamtschuldenübersicht):
Kreditgeber |
Darlehens- |
Verwendungszweck |
Kredtibetrag |
Zahlungs- |
Lauf- |
Zins- |
Zinsbindung |
Darlehens- |
|
|
|
€ |
am |
p.a. |
|
|
|
KfW-Bankengruppe |
9961705 |
Energetische Sanierung |
540.000,00 |
22.05.2013 |
20 |
0,10% |
10 Jahre |
309.682,00 |
KfW-Bankengruppe |
8944486 |
Restbetrag für Finanzierung der energetischen Sanierung des
OvNB-BK – Südflügel |
155.000,00 |
24.04.2013 |
10 |
0,77% |
10 Jahre |
0,00 |
KfW-Bankengruppe |
4778554 |
Investitionen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Schulen
sowie Sonstiges im Haushaltsjahr 2013 |
1.341.000,00 |
09.04.2013 |
10 |
0,84% |
10 Jahre |
0,00 |
KfW-Bankengruppe |
994810 |
Energetische Sanierung OvNB-BK (Ostflügel) |
600.000,00 |
14.10.2014 |
20 |
0,10% |
10 Jahre |
344.104,00 |
NRW.BANK |
4201415223 |
Um- und Ausbau OvNB-BK (Ostflügel) |
1.283.300,00 |
10.11.2014 |
20 |
0,19% |
10 Jahre |
735.780,00 |
NRW.BANK |
4201638584 |
Investive Sanierung P-BK |
871.715,00 |
15.05.2015 |
20 |
0,00% |
10 Jahre |
499.935,00 |
KfW-Bankengruppe |
4975879 |
Energetische Sanierung P-BK (Schulgebäude / Lernwerkstatt) |
1.866.584,00 |
16.03.2016 |
20 |
0,05% |
10 Jahre |
1.070.505,00 |
KfW-Bankengruppe |
7085022 |
Energetische Sanierung P-BK (Schulsporthalle) |
651.485,00 |
16.03.2016 |
20 |
0,05% |
10 Jahre |
373.607,00 |
Summe |
|
|
7.309.084,00 |
|
|
|
|
3.333.613,00 |
Im Rahmen des aktiven Zins- und Schuldenmanagements werden von der Verwaltung die laufenden Kreditgeschäfte regelmäßig auf mögliche Zinsanpassungen oder außerplanmäßige Tilgungen hin überprüft. So wurden beispielsweise in 2013 bei drei Darlehen der Sparkasse Westmünsterland (Lfd. Nr. 9, 11 und 18 der Gesamtschuldenübersicht) Anschlussvereinbarungen für zukünftige Jahre geschlossen.
Ferner hat der Kreis Coesfeld in den Jahren 2004 bis 2008 mehrere Kredite mit Blick auf eine langfristige Zinssicherheit über sogenannte Doppelswap-Zinsvereinbarungen angepasst, um zu einem kontinuierlichen sowie insgesamt wirtschaftlichen und sparsamen Portfolio zu gelangen. In der ersten Phase dieser Zinsswap-Vereinbarungen wurden dabei de facto Zinseinsparungen von rd. 175.000 € erzielt. Aktuell beträgt der durchschnittliche Zinssatz des Schuldenportfolios 3,47 %. Im Haushaltsjahr 2015 betrug der Anteil des Zinsaufwandes an den ordentlichen Aufwendungen mit 1.099.278 € lediglich 0,4 %.
Die im Haushaltsjahr 2016 noch laufenden Zinsswap-Vereinbarungen des Kreises Coesfeld (Grundgeschäfte hierzu Lfd. Nr. 13 und 16-19 der Gesamtschuldenübersicht) sind nachfolgend aufgeführt:
Lfd. Nr. |
Darlehensgeber |
Ursprungsbetrag |
Zinssatz
Grundgeschäft |
Marge |
Sicherungs- |
Swapfest-zinssatz |
Anfangs- der Zins- swap- verein- barung |
End- |
|
€ |
%-P. |
|
% |
|
|||
1 |
Sparkasse Westmünsterland |
977.289,78 |
3-M-Euribor |
0,06 |
Erste Abwicklungs- anstalt |
4,76 |
30.03.2007 |
30.03.2021 |
Konto: 635 552 490 |
Ref.-Nr. 4318806AD |
|||||||
2 |
Sparkasse Westmünsterland |
1.437.648,77 |
6-M-Euribor |
0,06 |
Erste Abwicklungs-anstalt |
5,07 |
15.01.2005 |
30.03.2019 |
Konto: 635 552 532 |
|
Ref.-Nr. 4333931AD |
||||||
3 |
Sparkasse Westmünsterland |
3.957.928,38 |
3-M-Euribor |
0,06 |
Erste Abwicklungs-anstalt |
5,15 *1) |
30.09.2004 |
30.07.2017 |
Konto: 635 552 599 |
|
Ref.-Nr. 4333963AD |
||||||
4 |
Sparkasse Westmünsterland |
638.962,36 |
3-M-Euribor |
0,06 |
Erste Abwicklungs-anstalt |
4,76 *2) |
30.07.2007 |
30.07.2017 |
Konto: 635 552 581 |
|
Ref.-Nr. 4318750AD |
||||||
5 |
Sparkasse Westmünsterland |
1.282.382,80 |
3-M-Euribor |
0,06 |
Erste Abwicklungs-anstalt |
4,76 |
30.06.2008 |
30.06.2024 |
Konto: 635 552 607 |
|
Ref.-Nr. 4318784AD |
||||||
|
(vorher WestLB AG) |
|||||||
6 |
Landesbank Hessen-Thüringen |
2.800.000,00 |
3-M-Euribor |
0,06 |
Erste Abwicklungs-anstalt |
4,76 |
29.12.2006 |
29.12.2036 |
(vorher WestLB AG / |
Ref.-Nr. 4318713AD |
|||||||
Konto: 800076334) |
(vorher WestLB AG) |
|||||||
*1) Am 03./10.07.2013 wurde ein Forwardzinsswap abgeschlossen.
Hiernach ergibt sich ab dem 01.08.2017 ein Festzinssatz von 3,53 % p.a.. Bei
den Regelungen betreffend der variablen Beträge wurde als Basis-Satz der
3-Monats-Euribor und einer Marge von Plus 0,55 % p. a. vereinbart. |
||||||||
*2) Mit Auslauf der Zinsswap-Vereinbarung am 30.07.2017 wird das
Darlehen vollständig getilgt sein. |
Bei den Zinsswap-Vereinbarungen besteht eine sogenannte Durchhalteabsicht, d. h. die Vertragsverhältnisse sollen nicht vor Ende der Ablauffrist aufgelöst werden. Eine Bewertung und Bilanzierung der Zinsswap-Vereinbarungen auf der Basis des aktuellen Marktwertes ist in den Schlussbilanzen daher nicht erforderlich.
Bei den Zinsswap-Vereinbarungen wurde zwischen dem Darlehensgeber und
dem Kreis Coesfeld vereinbart, die Zinszahlungen für die Grundgeschäfte an den
jeweils festgestellten Referenzzins „EURIBOR“ zu knüpfen. Dieser Referenzzins
ist inzwischen in den Negativbereich gerutscht (Werte am 19.04.2016:
3-Monats-Euribor = - 0,250 % und 6-Monats-Euribor = - 0,139 %). Die Frage des
Umgangs mit negativen Zinsen wird kontrovers diskutiert und gehandhabt. Die
Darlehensgeber des Kreises Coesfeld sind bisher nicht bereit, den negativen
Referenzzinssatz an den Kreis Coesfeld auszuzahlen.
Bisher erfolgte die Schuldenverwaltung ohne wesentliche externe
Beratung. Die Magral AG wurde daher gebeten, eine Beurteilung des aktuellen
Schuldenportfolios aus unabhängiger Sicht eines Dritten vorzunehmen. Das Fazit
der Magral AG zu einer Kurzanalyse des Schuldenportfolios ist dieser SV als
Anlage beigefügt.
Einen Überblick über die Entwicklung der unmittelbaren Verschuldung des
Kreises Coesfeld ab dem Haushaltsjahr 2008 gibt die folgende Darstellung:
Stand |
Insgesamt |
Betrag |
2008 |
35.248.507 |
159,22 |
2009 |
33.742.409 |
152,91 |
2010 |
32.025.239 |
145,40 |
2011 |
30.189.982 |
137,36 |
2012 |
28.290.963 |
129,26 |
2013 |
26.324.916 |
122,39 |
2014 |
26.324.404 |
122,28 |
2015 |
26.283.367 |
121,68 |
31.03.2016 |
26.986.166 |
124,93 |
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ist gem. § 26 Abs.1 KrO NRW gegeben.