Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld tritt dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ bei.
Begründung:
I. Problem
Anfang 2015 wurde das Netzwerk „Verkehrssicheres NRW“ – in dem auch der Kreis Coesfeld Mitglied ist – in das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ überführt, welches thematisch deutlich breiter aufgestellt ist und eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in den Mitgliedskommunen befördern will. Die Umstrukturierung des Netzwerkes was bereits Thema der Vorstandssitzung des Landkreistages NRW am 25.01.2016, in deren Rahmen die Ziele des Netzwerks grundsätzlich begrüßt wurden, sofern das Land NRW die Finanzierung dauerhaft sicherstellt.
Die aktuellen Mitglieder des bisherigen Netzwerks „Verkehrssicheres NRW“ bleiben bis zum 31.12.2016 weiterhin Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW und können alle Angebote der Koordinierungsstellen nutzen. Über den Verbleib im Zukunftsnetz Mobilität NRW muss der Kreis Coesfeld im Laufe des Jahres 2016 eine Entscheidung treffen, um weiterhin Mitglied bleiben zu können.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld tritt dem Zukunftsnetz Mobilität NRW bei. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW geht weit über das bisher im Fokus stehende Thema der Verkehrssicherheit hinaus. Im Sinne eines Mobilitätsmanagements wird ein prozessorientierter Ansatz zur Entwicklung, Förderung und Vermarktung von verkehrsmittelübergreifenden Angeboten und zur Beeinflussung verkehrserzeugender Faktoren verfolgt. Das Zukunftsnetz verfolgt das Ziel, die kommunalen Gebietskörperschaften darin zu unterstützen, nachhaltige Mobilitätsangebote zu entwickeln, zu vernetzen und zu bewerben und unterstützt die Kommunen bei der Initiierung eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Für die Mitgliedskommunen können hieraus aus Sicht des Zukunftsnetzes folgende Vorteile entstehen:
-
Kommunen, die ihren Einwohnerinnen und Einwohnern bezahlbare, sichere,
effiziente Mobilitätsoptionen bieten, erhöhen ihre Aufenthalts- und Lebensqualität
und können sich dadurch als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte
vermarkten;
-
Mit einer verkehrsmittelübergreifenden Vernetzung aufeinander
abgestimmter Mobilitätsangebote können Verhaltensänderungen angestoßen,
Autoverkehre vermieden und Belastungen verringert werden. Lösungen, mit denen
sich Bus und Bahn, Fahrrad, Wege zu Fuß, Carsharing und Fahrgemeinschaften
kombinieren lassen, sparen Platz, sind schonender für die Umwelt und
kostengünstiger für Kommunen und Nutzer. Kommunales Mobilitätsmanagement
schafft die Grundlage für diese neuen Angebote;
-
Mitgliedskommunen erhalten beim Zukunftsnetz Mobilität NRW
Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung. Sie können mit Unterstützung des
Landes NRW im Rahmen der Netzwerkarbeit ihr Wissen austauschen, Projekte
vernetzen und das kommunale Mobilitätsmanagement gemeinsam vorantreiben;
-
Best-Practice-Beispiele sowie der interdisziplinäre Austausch zwischen
Kommunen, Land, Hochschulen und Fachleuten gewährleisten einen kontinuierlichen
Wissenstransfer, die Bediensteten werden durch Fachgruppen, Fachtagungen und
Workshops kostenlos weitergebildet;
-
Zudem liefert das Zukunftsnetz Mobilität NRW neue Anregungen für
konkrete lokale oder kommunenübergreifende Maßnahmen, mit denen die
Partnerorganisationen vor Ort unterstützt werden können.
Der Weg zur Mitgliedschaft
Die kostenlose Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist an
Bedingungen geknüpft, die herausstellen sollen, dass die Mitgliedskommune
bestimmte Qualitäten im Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagement verfolgt.
Folgende Voraussetzungen muss der Kreis Coesfeld erfüllen, um Mitglied zu
werden:
1.
Vorstellung des
Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der
Koordinierungsstelle des Netzwerks auf Leitungsebene der Kommune
(Verwaltungsvorstand);
2.
Benennung einer
verantwortlichen Ansprechperson (Mobilitätsmanagerin/Mobilitätsmanager), die
Prozesse anstößt, zwischen den verschiedenen Fachbereichen vermittelt und bei
gemeinsamen Projekten koordinierende Funktionen übernimmt;
3.
Unterzeichnung
einer Kooperationsvereinbarung durch den Landrat, in der folgende
Vereinbarungen getroffen werden:
- Teilnahme und Beteiligung am Erfahrungs- und
Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des
Zukunftsnetzes Mobilität NRW;
- Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum
Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen
Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle;
- Einrichtung eines verwaltungsinternen
fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige
Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise;
-
Umsetzung von
zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der
Verkehrssicherheit.
Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung wird zwei Jahre nach
Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene
beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft
nach vier Jahren verlängert.
Einschätzung aus Sicht der Kreisentwicklung
Aus
Sicht der Kreisentwicklung ist die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität aus
folgenden Gründen zu befürworten:
1.
Gute Erfahrungen
mit dem Vorgängernetzwerk „Verkehrssicheres NRW“;
2.
Sinnvolle
Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsthemen, die für den Kreis Coesfeld von
hoher Bedeutung sind (Nahmobilität, Verkehrssicherheit, Mobilitätssicherung im
ländlichen Raum, Verkehrsentwicklungsplanung etc.);
3.
Synergien zur
angestrebten Mitgliedschaft in der AGFS (Workshops/ Arbeitskreise könnten
zusammengelegt werden);
4.
Kostenlose
Mitgliedschaft;
5.
Direkter Nutzen
durch Wissenstransfer sowie direkte Projektunterstützung durch die
Koordinierungsstelle;
6.
Vorbildwirkung
für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden;
7.
Zahlreiche
Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Projekte sind bereits angestoßen, z.B.:
- Neuaufstellung Nahverkehrsplan,
- Mitgliedschaft in der AGFS,
- Fortführung der erfolgreichen
Verkehrssicherheitsarbeit des Kreises,
-
Innovative
Mobilitätsprojekte im Rahmen der Regionale 2016 etc.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld tritt dem Zukunftsnetz Mobilität NRW nicht bei.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist kostenlos. Es entsteht personeller Aufwand durch die aktive Beteiligung am Netzwerk. Die oben erwähnte Ansprechperson (Mobilitätsmanager) könnte aufgrund der querschnittsartigen Themenvielfalt und der ebenfalls hier betrauten AGFS-Mitgliedschaft sinnvollerweise in Abt. 01/Kreisentwicklung verankert werden. Über das Zukunftsnetz besteht zudem die Möglichkeit, die Ansprechperson im Rahmen eines einwöchigen Lehrgangs "Kommunales Mobilitätsmanagement“ zielgerichtet weiter zu qualifizieren.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.