Betreff
Beitritt des Kreises Coesfeld zum "Zukunftsnetz Mobilität NRW"
Vorlage
SV-9-0550
Aktenzeichen
01 Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld tritt dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ bei.

 

Begründung:

I.   Problem

Anfang 2015 wurde das Netzwerk „Verkehrssicheres NRW“ – in dem auch der Kreis Coesfeld Mitglied ist – in das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ überführt, welches thematisch deutlich breiter aufgestellt ist und eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in den Mitgliedskommunen befördern will. Die Umstrukturierung des Netzwerkes was bereits Thema der Vorstandssitzung des Landkreistages NRW am 25.01.2016, in deren Rahmen die Ziele des Netzwerks grundsätzlich begrüßt wurden, sofern das Land NRW die Finanzierung dauerhaft sicherstellt.

 

Die aktuellen Mitglieder des bisherigen Netzwerks „Verkehrssicheres NRW“ bleiben bis zum 31.12.2016 weiterhin Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW und können alle Angebote der Koordinierungsstellen nutzen. Über den Verbleib im Zukunftsnetz Mobilität NRW muss der Kreis Coesfeld im Laufe des Jahres 2016 eine Entscheidung treffen, um weiterhin Mitglied bleiben zu können.

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld tritt dem Zukunftsnetz Mobilität NRW bei. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW geht weit über das bisher im Fokus stehende Thema der Verkehrssicherheit hinaus. Im Sinne eines Mobilitätsmanagements wird ein prozessorientierter Ansatz zur Entwicklung, Förderung und Vermarktung von verkehrsmittelübergreifenden Angeboten und zur Beeinflussung verkehrserzeugender Faktoren verfolgt. Das Zukunftsnetz verfolgt das Ziel, die kommunalen Gebietskörperschaften darin zu unterstützen, nachhaltige Mobilitätsangebote zu entwickeln, zu vernetzen und zu bewerben und unterstützt die Kommunen bei der Initiierung eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Für die Mitgliedskommunen können hieraus aus Sicht des Zukunftsnetzes folgende Vorteile entstehen:

-        Kommunen, die ihren Einwohnerinnen und Einwohnern bezahlbare, sichere, effiziente Mobilitätsoptionen bieten, erhöhen ihre Aufenthalts- und Lebensqualität und können sich dadurch als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte vermarkten;

-        Mit einer verkehrsmittelübergreifenden Vernetzung aufeinander abgestimmter Mobilitätsangebote können Verhaltensänderungen angestoßen, Autoverkehre vermieden und Belastungen verringert werden. Lösungen, mit denen sich Bus und Bahn, Fahrrad, Wege zu Fuß, Carsharing und Fahrgemeinschaften kombinieren lassen, sparen Platz, sind schonender für die Umwelt und kostengünstiger für Kommunen und Nutzer. Kommunales Mobilitätsmanagement schafft die Grundlage für diese neuen Angebote;

-        Mitgliedskommunen erhalten beim Zukunftsnetz Mobilität NRW Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung. Sie können mit Unterstützung des Landes NRW im Rahmen der Netzwerkarbeit ihr Wissen austauschen, Projekte vernetzen und das kommunale Mobilitätsmanagement gemeinsam vorantreiben;

-        Best-Practice-Beispiele sowie der interdisziplinäre Austausch zwischen Kommunen, Land, Hochschulen und Fachleuten gewährleisten einen kontinuierlichen Wissenstransfer, die Bediensteten werden durch Fachgruppen, Fachtagungen und Workshops kostenlos weitergebildet;

-        Zudem liefert das Zukunftsnetz Mobilität NRW neue Anregungen für konkrete lokale oder kommunenübergreifende Maßnahmen, mit denen die Partnerorganisationen vor Ort unterstützt werden können.

Der Weg zur Mitgliedschaft

Die kostenlose Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist an Bedingungen geknüpft, die herausstellen sollen, dass die Mitgliedskommune bestimmte Qualitäten im Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagement verfolgt. Folgende Voraussetzungen muss der Kreis Coesfeld erfüllen, um Mitglied zu werden:

1.   Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle des Netzwerks auf Leitungsebene der Kommune (Verwaltungsvorstand);

2.   Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson (Mobilitätsmanagerin/Mobilitätsmanager), die Prozesse anstößt, zwischen den verschiedenen Fachbereichen vermittelt und bei gemeinsamen Projekten koordinierende Funktionen übernimmt;

3.   Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung durch den Landrat, in der folgende Vereinbarungen getroffen werden:

-      Teilnahme und Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Zukunftsnetzes Mobilität NRW;

-      Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle;

-      Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise;

-      Umsetzung von zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.

Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung wird zwei Jahre nach Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach vier Jahren verlängert.

 

Einschätzung aus Sicht der Kreisentwicklung

Aus Sicht der Kreisentwicklung ist die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität aus folgenden Gründen zu befürworten:

1.   Gute Erfahrungen mit dem Vorgängernetzwerk „Verkehrssicheres NRW“;

2.   Sinnvolle Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsthemen, die für den Kreis Coesfeld von hoher Bedeutung sind (Nahmobilität, Verkehrssicherheit, Mobilitätssicherung im ländlichen Raum, Verkehrsentwicklungsplanung etc.);

3.   Synergien zur angestrebten Mitgliedschaft in der AGFS (Workshops/ Arbeitskreise könnten zusammengelegt werden);

4.   Kostenlose Mitgliedschaft;

5.   Direkter Nutzen durch Wissenstransfer sowie direkte Projektunterstützung durch die Koordinierungsstelle;

6.   Vorbildwirkung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden;

7.   Zahlreiche Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Projekte sind bereits angestoßen, z.B.:

-      Neuaufstellung Nahverkehrsplan,

-      Mitgliedschaft in der AGFS,

-      Fortführung der erfolgreichen Verkehrssicherheitsarbeit des Kreises,

-      Innovative Mobilitätsprojekte im Rahmen der Regionale 2016 etc.

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld tritt dem Zukunftsnetz Mobilität NRW nicht bei.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist kostenlos. Es entsteht personeller Aufwand durch die aktive Beteiligung am Netzwerk. Die oben erwähnte Ansprechperson (Mobilitätsmanager) könnte aufgrund der querschnittsartigen Themenvielfalt und der ebenfalls hier betrauten AGFS-Mitgliedschaft sinnvollerweise in Abt. 01/Kreisentwicklung verankert werden. Über das Zukunftsnetz besteht zudem die Möglichkeit, die Ansprechperson im Rahmen eines einwöchigen Lehrgangs "Kommunales Mobilitätsmanagement“ zielgerichtet weiter zu qualifizieren.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.