Beschlussvorschlag:
Der als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) zwischen dem Kreis Steinfurt, dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld, dem Kreis Warendorf sowie den Städten Hamm und Münster wird zugestimmt.
Begründung:
I./II. Problem/Lösung
Das Gesetz zur
Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2016
(EA-Gesetz NRW) wurde am 13.05.2016 (GV.NRW. S. 234) bekannt gemacht. Es ist am
01.01.2016 in Kraft getreten. Gem. § 2 Abs. 1 EA-Gesetz NRW wird die Funktion
des Einheitlichen Ansprechpartners durch die Bezirksregierung Detmold
wahrgenommen. Damit wurde die dezentrale Struktur mit 21 Einheitlichen Ansprechpartnern
in NRW aufgelöst und durch einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner,
verortet bei der Bezirksregierung Detmold, ersetzt.
Die
Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Städte Hamm und
Münster hatten die Aufgabe zwecks Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung
im Rahmen einer Delegation zunächst auf den Kreis Warendorf übertragen. Durch
die Änderungsvereinbarung vom 29.12.2014 übernahm der Kreis Steinfurt die
Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners für die Beteiligten.
Aufgrund der
Gesetzesänderung ist die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung
hinfällig geworden und muss aufgehoben werden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
sowie die zusätzliche Vereinbarung von 2009 sind der Sitzungsvorlage SV-8-0030
als Anlagen beigefügt. Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von
2014 ist der Sitzungsvorlage SV-9-0106 beigefügt.
III. Alternativen
Entfällt.
III. Auswirkungen/Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der
jährliche Anteil an den Aufwendungen von zuletzt 574,95 EUR entfällt.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Zuständig
für die Entscheidung über öffentlich – rechtliche Vereinbarungen ist nach § 26
Abs. 1 Kreisordnung NW der Kreistag.
Anlage:
- Anlage zur SV-9-0558