Betreff
Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagemtns (NKF) beim Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0123
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-ohne-

 

Der Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) beim Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung am 28.06.2004 hat die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage SV-6-0912 bereits zur Thematik berichtet. Auf den Inhalt der vg. Sitzungsvorlage sowie die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.

 

Wie seinerzeit mitgeteilt, ist nach Durchführung eines Modellprojekts durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) unter Beteiligung von 7 Modellkommunen (Städte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers, Münster sowie die Gemeinde Hiddenhausen und der Kreis Gütersloh) Anfang 2004 ein Gesetzgebungsverfahren zur Ablösung des derzeitigen kameralen Rechnungsstils eingeleitet worden.

 

Der Landtag NRW hat am 10.11.2004 das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement" (NKFG NRW) beschlossen. Das Gesetz ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Sämtliche Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW und damit auch der Kreis Coesfeld sind danach gesetzlich verpflichtet, das Rechnungswesen innerhalb des gesetzlich festgelegten Übergangszeitraums von vier Jahren spätestens bis zum 01.01.2009 von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung umzustellen.

 

Die durch das NKFG NRW vorgeschriebenen Neuerungen im Vergleich zum heute gültigen Haushaltsrecht lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Ø      Die Pflicht zur Erstellung einer sog. „Kommunalen Bilanz“ ist nunmehr normiert. Der Aufbau der Bilanz orientiert sich dabei weitgehend an den Vorgaben des Handelsgesetzbuches und berücksichtigt daneben kommunalspezifische Besonderheiten.

 

Ø      Die Rechnungsgrößen „Aufwand“ und „Ertrag“ sind in einer sog. „Ergebnisrechnung“ auszuweisen. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Der Haushaltsausgleich bemisst sich zukünftig auf der Basis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).

 

Ø      Zusätzlich sind weiterhin die heutigen kameralen Rechnungsgrößen „Einzahlung“ und „Auszahlung“ in einer sog. Finanzrechnung (sog. Cash Flow) abzubilden.

 

Ø      Die Doppik in Form der „Ergebnisrechnung“ ist im Verhältnis zur „Finanzrechnung“ das führende Buchungssystem.

 

Ø      Die kamerale Haushaltsstellensystematik wird ersetzt durch einen sog. „NKF-Kontenplan“.

 

Ø      Der Ausweis von mindestens 17 Produktbereichen ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei ein freiwilliger Ausweis darunter liegender Ebenen (Produktgruppen und Produkte) möglich ist.

                                                                                 

II.  Lösung

 

Wegen des umfangreichen Umstellungsaufwands wurde beim Kreis Coesfeld bereits im Jahr 2003 mit den erforderlichen Vorarbeiten begonnen. Die gegründete Projektgruppe NKF befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Aufgabenstellungen:

 

Ø      Erfassung und Bewertung des vorhandenen Vermögens

Ø      Erstellung einer Eröffnungsbilanz bis zum Umstellungszeitpunkt

Ø      Softwareauswahl sowie Einführung und Organisation des zukünftigen Buchungsgeschäfts

Ø      Qualifizierung von Mitarbeiterschaft und Kreistagsabgeordneten

 

Ø      Anpassung der Haushaltsstellen an den NKF-Kontenplan

Ø      Anpassung des derzeitigen Produktkataloges an die NKF-Rahmenbedingungen (soweit erforderlich, inklusive strategischer und redaktioneller Überarbeitung der heute vorhandenen Produkte)

Ø      Anpassung und Überarbeitung des vorhandenen Kennzahlensystems im Rahmen des Berichtswesens.

 

Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die endgültige Umstellung auf NKF zum 01.01.2008 zu vollziehen. Der Sitzungsvorlage SV-6-0912 war ein von der Projektgruppe NKF aufgestellter vorläufiger Projektplan beigefügt, der jedoch in Teilpunkten möglicherweise noch Veränderungen erfahren kann. Wesentliche Abweichungen sind zum heutigen Zeitpunkt zwar nicht eingetreten und auch zukünftig nicht beabsichtigt. Als Anlage 1 ist dennoch ein im Vergleich zur Sitzungsvorlage SV-6-0912 in Detailpunkten aktualisierter Projektplan beigefügt.

 

Hier nun einige Ausführungen zu einzelnen Teilprojekten, deren Abwicklung schwerpunktmäßig in 2005 vorgesehen ist:

 

Softwareauswahl sowie Einführung und Organisation des zukünftigen Buchungsgeschäfts:

Das Verfahren zur Softwareauswahl ist fast abgeschlossen. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens inklusive Vergabevorschlag sind in der Sitzungsvorlage SV-7-0119 dargestellt, deren Beratung im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Ausschusssitzung erfolgt. Die endgültige Vergabeentscheidung soll der Kreisausschuss am 23.02.2005 treffen.

Nach erfolgter Auftragsvergabe wird die Software (zunächst auf kameraler Basis) kurzfristig installiert werden. Da die Software bereits für die Aufstellung des Produkthaushalts 2006 genutzt werden soll, müssen die für das Aufstellungsverfahren erforderlichen Schulungen bis zum Sommer 2005 und die für Haushaltsabwicklung erforderlichen Schulungen im Spätherbst 2005 erfolgen. Es ist unter Kostengesichtspunkten beabsichtigt, die Schulungen von Kreisbediensteten vorbereiten und durchführen zu lassen, soweit sie nicht durch die Vergabe abgedeckt sind.

 

Qualifizierung von Mitarbeiterschaft und Kreistagsabgeordneten:

Bereits im Jahr 2002 haben 4 Kreisbedienstete im Rahmen eines 13tägigen NKF-Zertifikatslehrganges (inklusive Abschlussklausur sowie methodisch-didaktischem Lehranteil) beim Studieninstitut Westfalen-Lippe die notwendigen Fachkenntnisse erworben, um als Moderatoren im Rahmen von Inhouse-Schulungen ihr Fachwissen weiterzugegeben.

Von September 2004 bis Januar 2005 hat das Studieninstitut Westfalen-Lippe unter organisatorischer Leitung des Kreises im Kreishaus für 24 Bedienstete (hiervon waren 19 Bedienstete der kreisangehörigen Städten und Gemeinden und 5 Kreisbedienstete) im Rahmen eines Inhouse-Lehrgangs einen weiteren NKF-Zertifikatslehrgang durchgeführt. Dieser Lehrgang konnte auf Initiative der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Kreiskommunen zu preislich sehr günstigen  Konditionen durchgeführt werden.

Eine Neuauflage zu gleich gebliebenen finanziellen Konditionen ist in 2005 unter Beteiligung bislang nicht beteiligter Kommunen geplant. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind aufgefordert, in der gemeinsamen Arbeitskreissitzung am 18.02.2005 den Fortbildungsbedarf für ihre Bediensteten verbindlich anzumelden.

 

Bezogen auf die Kreisverwaltung, hat die Projektgruppe NKF ein mehrstufiges Schulungskonzept für Bedienstete und Kreistagsabgeordnete erarbeitet, welches neben den Inhalten des neuen Haushaltsrechts auch die notwendigen EDV-Schulungen für die neue Finanzsoftware umfasst. Das Schulungskonzept berücksichtigt weiterhin auch die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse der Personen. In 2005 werden überwiegend die o.g. Moderatoren ca. halbtätige Informationsveranstaltungen (Einführung in die Thematik) für alle Kreisbediensteten durchführen, während für 2006 benutzerspezifisch vertiefende NKF-Schulungen geplant sind.

 

Nachdem im Oktober 2003 bereits eine erste Informationsveranstaltung für Kreistagsabgeordnete stattgefunden hat, wird die Verwaltung den politischen Mandatsträgern in 2005 eine erneute Informationsveranstaltung anbieten. Das Angebot erfolgt einerseits vor dem Hintergrund personeller Veränderungen in der Zusammensetzung des Kreistages nach der Kommunalwahl 2004 sowie andererseits aufgrund des nunmehr abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens und der damit feststehenden gesetzlichen Grundlagen für das zukünftige Finanzmanagement. Die Änderungen werden sehr praxisorientiert, insbesondere auch mit Blick auf die zukünftige Arbeit der politischen Mandatsträger, voraussichtlich im Rahmen einer Nachmittagsveranstaltung (zeitlicher Umfang ca. 3 Stunden) vermittelt werden.

Durch dieses Angebot und für 2006/2007 zusätzlich geplante vertiefende Schulungen soll den Kreistagsabgeordneten frühzeitig das für die Umstellung absolut notwendige Fachwissen vermittelt werden.

 

Erfassung und Bewertung des Grundstücks-, Gebäude- und des Infrastrukturvermögens:

Hier gilt es zunächst für die Mitglieder Projektgruppe NKF, alle kreiseigenen Flurstücke durch Datenabgleich zwischen den Verzeichnissen der Grundbuchämter und dem Liegenschaftskataster des Kreises zu ermitteln.

Ein inhaltlich überprüftes vollständiges Verzeichnis aller Kreisgrundstücke ist heute noch nicht vorhanden.

Ein automatisierter Datenabgleich zwischen den Grundbuchämtern und dem Liegenschaftskataster ist leider nicht möglich, weshalb diese Tätigkeit sehr zeitaufwendig ist.

Die Projektgruppe NKF beabsichtigt, möglichst softwareunterstützt durch Verbindung zusammenhängender Flurstücke sog. Liegenschaften zu bilden, die anschließend für die Bildung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz genutzt werden. Gleichzeitig können so auf Datenbankbasis die Voraussetzungen für den Aufbau eines flächendeckenden Liegenschaftsmanagementsystems geschaffen werden.

 

Die vom Landesgesetzgeber NRW in Aussicht gestellten Bewertungsrichtlinien für die Bildung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz liegen noch nicht vor. Die Abteilungen 362.3 (Grundstücksbewertung, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) und 366 (Straßenbau) werden die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände so weit wie möglich noch in 2005 durchführen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der gesamte Umfang der entstehenden Kosten für die Umstellung auf NKF kann auch heute noch nicht beziffert werden. Hinsichtlich der für die Beschaffung der Hard- und Software anfallenden Ausgaben wird auf die Sitzungsvorlage SV-7-0119 verwiesen.

Weitere zusätzliche Mittel für die Einführung von NKF sind im Produkt 020.001 und im Bereich Aus- und Fortbildung eingeplant.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der Zuständigkeit für das Budget „Zentrale Dienste“ sowie für die Standards der damit verknüpften Produkte sind die vorgelegten Informationen dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur Kenntnis zu geben.