Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2017/18
Vorlage
SV-9-0666
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2017/18 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.

Begründung:

 

I.   Problem – II. Lösung

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/18 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kinder – Kinderbildungsgesetz –  KiBiz – bis zum 15.03.2017 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2017/18 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/18. Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2017/18 hat nach Ende der Sommerferien bereits begonnen mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2016/17. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage beigefügt.

 

Im Oktober und Anfang November 2016 fanden in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld erste Trägergespräche mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen statt, in denen diesen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wurde. Zugleich wurde mit den Städten und Gemeinden der derzeitige jeweilige Ausbaustand in den Kindergärten und etwaige Ausbaubedarfe in der mittelfristigen Zukunft diskutiert. Bei der Abschätzung des Platzbedarfs wird auf die Anmeldeergebnisse des laufenden Kindergartenjahres, Stand Februar 2016, wie ich sie im Kindergartenbedarfsplan (s. SV-9-0474) dargestellt habe, zurückgegriffen.

 

Im Laufe des letzten Planverfahrens für das aktuelle Kindergartenjahr 2016/17 stellte sich heraus, dass das bisherige Platzangebot in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen in vielen Kommunen selbst bei Ausnutzung von Überbelegungen nicht mehr ausreichte. Zugleich war davon auszugehen, dass es sich dabei nicht nur um eine vorübergehende Nachfragespitze handelte, auf die mit vorübergehenden Lösungen reagiert werden könnte, sondern um eine nachhaltige Entwicklung. Wie der Presse zu entnehmen war, steigt bundesweit die Geburtenrate an, was sich auch im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld deutlich bemerkbar macht. Zugleich weist der Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld weiterhin extreme Zuwanderungsgewinne im Bereich der Kinder im Alter von 0-6 Jahren aus, wie der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen ist.

Zwar ist die hohe Zuwanderung im Jahr 2015 sicherlich durch Flüchtlinge mit beeinflusst, diese Kinder haben aber auch entsprechend deutschen Kindern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und sind daher gerade auch vor dem Hintergrund der geplanten Residenzpflicht als zukünftige Nachfrager zu berücksichtigen. Gleichzeitig weist der Kreis Coesfeld auch weiterhin Spitzenwerte bei der Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen in NRW aus. Wie das statistische Landesamt IT.NRW am 02.09.2016 mitteilte, lag der Kreis Coesfeld zum Stichtag 01.03.2016 bei der Betreuung der zweijährigen Kinder mit einer Quote von 68,2 % nach der Stadt Münster (70,5 %) wie im Vorjahr landesweit an zweithöchster Stelle und auch die Betreuung einjähriger Kinder lag bereits bei 28,7 %, nachdem diese ein Jahr zuvor noch bei 25,9 % lag. Daraus wird deutlich, dass der Bedarf an Kindertagesbetreuung im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld weiterhin sehr hoch ist und sicherlich auch noch weiter ansteigen wird. Dabei ist weiterhin davon auszugehen, dass mittelfristig der 2. Geburtstag der regelmäßige Einstieg in die Kindertagesbetreuung werden wird, nachdem dieses bisher noch der 3. Geburtstag ist. Insbesondere zeichnet sich ab, dass die Betreuungsquote bei den einjährigen Kindern noch weiter deutlich ansteigen wird, was gravierende Auswirkungen auf das benötigte Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen haben wird, da diese nur in dem Gruppentyp II mit nur zehn Betreuungsplätzen, gleichzeitig aber dem höchsten Platzbedarf betreut werden können.

 

Basierend auf diesen Daten habe ich mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen als Basis für die anstehenden Anmeldewochen Belegungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Einrichtungen besprochen. Neben der Grundvorgabe, dass der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in jedem Fall zu erfüllen ist, ist dabei bei den U3-Betreuungsplätzen zu beachten, dass die Zweckbindung der mir gewährten Fördermittel eingehalten wird. In jeder geförderten Einrichtung sind dazu die geförderten Plätze nach Fertigstellung unmittelbar in Betrieb zu nehmen und müssen daher im Rahmen der Bedarfsplanung vollständig eingeplant werden. Ansonsten drohen Rückforderungsansprüche bzgl. der Fördermittel. Ebenfalls ist es Ziel der Planung, dass alle Kinder, die bereits derzeit eine Kita besuchen und grundsätzlich in der Kitabetreuung verbleiben wollen, auf ihren Wunsch hin auch weiterhin die derzeitige Einrichtung besuchen können. Dieses wird teilweise nur durch Überbelegungen der vorhandenen Gruppen und möglicherweise temporäre Übergangslösungen zu erreichen sein.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen, welche voraussichtlich wie im letzten Jahr größtenteils wieder im November stattfinden werden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren und anzupassen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Ergebnis erneut mit den Trägern und Einrichtungen in einem weiteren Trägergespräch abgeglichen werden.

 

Das sich daraus ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2017/18 ein, der Anfang 2017 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird. Derzeit ist geplant, den Kindergartenbedarfsplan 2017/18 am 09.03.2017 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2017/18 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2017/18 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2017/18 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2017 eingeplant worden.

Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2017/18 möglich.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.

 

Der Kreistag hat diese Aufgabe mit seiner Entscheidung zu SV-8-1011 auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert.