Betreff
Entwurf Haushalt 2017 - 04.00.02
Vorlage
SV-9-0677
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den

      Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüs-
       sen bzw. - fehlbeträgen der Produktgruppen

 

       im  Budget 04

 

       Produktgruppe                                                                      
       00.02         Kommunales Integrationszentrum                  Seiten 473 - 478                                                       

      inklusiv der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele werden unter Berück-
      sichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

 

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Integration ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 wurde vom Kämmerer am 27.10.2016 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 02.11.2016 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 24.11.2016 – 14.12.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 24.12.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2017 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 564 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2017

Der Ausschuss für Integration ist für die Beratung des in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktes zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jah-resergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

4.167

170.088

360.105

190.016

Aufwand

 

-217.976

-619.333

-401.357

Ergebnis

4.167

-47.887

-259.228

-211.341

 

 

 

 

 

Erträge:

 

Personalkostenzuwendung

 

Das Kommunale Integrationszentrum wird mit einer Grundförderung von 170.000 € für 3,5 Stellen durch das Land NRW gefördert. Zusätzlich werden 1,5 Stellen aus dem Komm-An NRW Paket mit insgesamt 75.000 € gefördert.

Es ergibt sich insgesamt eine Zuwendung für Personalkosten i.H.v. 245.000 €.

Zusätzlich wird der Kreis Coesfeld im Kommunalen Integrationszentrum im Jahr 2017 voraussichtlich zwei Bildungskoordinatoren einstellen, die vom Bund gefördert werden. Die endgültige Bewilligung der Förderung steht noch aus, allerdings sollten für 2017 110.000 € Personalkostenzuwendung für die Bildungskoordinatoren eingeplant werden, da diese auch bereits bei den Personalkosten berücksichtigt sind (s.u.). Diese voraussichtliche Zuwendung soll über die Änderungsliste Berücksichtigung finden und dem AfFWuK, den Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beratung bzw. Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

KOMM-AN NRW

 

Aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ werden zusätzlich zu den oben dargestellten Personalkosten ca. 115.000 € zur Verfügung gestellt. 100.000 € sind für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ vorgesehen. Ziel des Komm-An- Pakets ist es vor allem, die ehrenamtlichen Hilfen und Strukturen in den Städten und Gemeinden, bei den Wohlfahrtsverbänden und den Flüchtlingsinitiativen zu unterstützen. Das Kommunale Integrationszentrum entscheidet über die Vergabe und Verteilung der Mittel und führt das komplette Verfahren zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung durch.

Dem Kommunalen Integrationszentrum werden darüber hinaus 15.000 € für Tätigkeiten, die im Rahmen der Aufgaben von KOMM-AN NRW durchgeführt werden, zur Verfügung gestellt.

 

Die Erträge belaufen sich somit insgesamt auf 360.000 €, plus die noch einzuplanenden 110.000 € für die Bildungskoordinatoren (s.o.).

 

 

 

Aufwendungen:

 

Personalkosten

 

Die Personalkosten enthalten wie oben bereits beschrieben die voraussichtlichen Kosten für die regelhaften Mitarbeiter im KI, die „Komm-An-Kräfte“ und die zwei Bildungskoordinatoren und belaufen sich insgesamt auf ca. 353.000 €. Die Bildungskoordinatoren werden definitiv nur dann eingestellt, wenn auch die Förderung endgültig bewilligt wird, weshalb es durch die Einstellung nicht zu einem hohen Mehraufwand für den Kreishaushalt kommen wird.

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

115.000 € sind für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant. Hiermit sollen verschiedene Integrationsprojekte im Kreis Coesfeld finanziell unterstützt werden. Für das Jahr 2017 können an dieser Stelle noch keine exakten Beträge für den Aufwand einzelner Projekte genannt werden. Das KI plant Ausgaben für die Schulung von Sprachpaten, Übersetzungen von Informationsmaterialien, Schulungen für Lehrer, Erzieher und Schulsozialarbeiter, die Durchführung von Landesprogrammen wie „Griffbereit“, „Rucksack-KiTa“ oder „Rucksack-Schule“, Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, Aufbau eines Dolmetscherpools und vieles mehr. Die Bedarfssituationen müssen aber zuvor mit den beteiligten Akteuren vor Ort geklärt werden, hier liegen aktuell nur wenig praktische Erfahrungen vor. Die Bereitstellung einer pauschalen Summe für das Jahr 2017 bietet darüber hinaus die Möglichkeit, flexibel auf Bedarfe reagieren zu können. Im Integrationsausschuss wird zukünftig regelmäßig über die Unterstützungsleistungen des KI berichtet.

100.000 € sollen aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt werden, bei den restlichen 15.000 € handelt es sich um den Zuschuss aus KOMM-AN NRW.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher begründbar, ob der hier vorgeschlagene Betrag für 2017 angemessen sein wird. Eine Unterschreitung des Ansatzes ist genauso denkbar wie die Feststellung, im Laufe des kommenden Jahres nicht bedarfsdeckend kalkuliert zu haben. Die Verwaltung hat sich an anderen Kreisverwaltungen orientiert und schlägt mit Rücksicht auf die dort länger vorliegenden Erfahrungen den genannten Betrag vor.

 

Transferaufwendungen

 

100.000 € werden, wie bereits oben beschrieben, im Rahmen von KOMM-AN NRW für „bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ an verschiedene Durchführungsträger weitergeleitet.

 

 

Sonstige Aufwendungen

 

Insgesamt ergeben sich zusätzliche Aufwendungen i.H.v. ca. 50.000 € für die Durchführung eigener Veranstaltungen des KI, Geschäftsaufwendungen, Fortbildungen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt etc.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Personalkosten der Mitarbeiter im KI werden zum größten Teil durch das Land NRW getragen. Die pauschalen Fördersummen übersteigende Personalkosten sowie die Sachkosten für die Mitarbeiter trägt der Kreis Coesfeld.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Integration ist für die Beratung des aufgeführten Produktes zuständig.