Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Es
ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die
aktuelle Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet.
Nachfolgend stellen einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte
Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrations-ausschusses
besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.
04 Kommunales Integrationszentrum (KI)
Aus dem Kommunalen
Integrationszentrum kann aus den vergangenen Monaten umfangreich berichtet
werden. Zur besseren Übersicht werden nachfolgend die wichtigsten aktuellen
Entwicklungen im „KI“ in Stichpunkten dargestellt und auf Wunsch der
Ausschussmitglieder in der Sitzung erläutert.
Aktuelle
personelle Situation
Funktion |
Arbeitsauf- nahme
im KI |
Wöchentliche
Arbeitszeit |
Arbeits-schwerpunkt |
Bemerkungen |
Leitung |
01.12.2015 |
41
Std. |
Querschnitt |
|
Assistenz |
15.02.2016 |
19,5
Std. |
Verwaltung |
|
Lehrerin Stellvertretende Leitung |
01.05.2016 |
30
Std. |
Bildung |
|
Lehrerin |
01.08.2016 |
30
Std. (seit 07.10.16) |
Bildung |
|
Verwaltung (geh.
Dienst) |
01.09.2016 |
41
Std. |
Verwaltung |
|
Sozialarbeiterin |
01.10.2016 |
30
Std. |
„Komm-An“ |
Befristet
bis 31.12.2017 |
Sozialarbeiterin |
01.11.2016 |
30
Std. |
„Komm-An“ |
Befristet
bis 31.12.2017 |
Noch (wieder) zu besetzen:
a) Vollzeit Stelle
Sozialarbeiter/in für Querschnittsaufgaben
(nach Ausscheiden einer Mitarbeiterin zum
31.10.16)
b) Teilzeitstelle (50 %)
Lehrer/in
c) voraussichtlich 2 Stellen
„Bildungskoordinatoren“ (Förderprogramm des Bundes)
im Laufe des Jahres 2017, befristet
für 2 Jahre, „Personalkostenneutral“
Bisher organisierte
Veranstaltungen und veranlasste Maßnahmen des KI
Veranstaltungen:
- Ministerbesuch zur Eröffnung des KI
- Konferenz der Bundes-, und Landtagsabgeordneten, Bürgermeister und
Kreis Coesfeld
- Integrationskonferenz (zusammen mit Vorbereitungsgruppe)
- Fortbildung für Ehrenamtliche zur interkulturellen Kompetenz und
zum Ausländerrecht (mit AHB)
- 2 Fortbildungen für Lehrer zum „Transferlernen“ (unterschiedliche Schwerpunkte)
- Infoveranstaltung für Verfahren der Antragsstellung und
Mittelgewährung zum Komm-An Paket 2017 für designierte Antragssteller
- Auftaktveranstaltung für alle Schulen (Leitungen, Lehrer,
Schulsozialarbeiter, OGS- MA), Ziel: Unterstützungsbedarfsklärung,
Seiteneinsteigerverfahren
Veranlasste Maßnahmen
- Kooperationsvereinbarung mit den drei VHS zur Durchführung
von Projektschulungen im Rahmen der
Ausbildung von „Sprachpaten“
Ziel: kreisflächendeckendes Angebot, weiterer Einsatz der Sprachpaten - Elternbegleitbuch in einfacher Form in verschiedene Sprachen
übersetzen lassen (zusammen mit KJA)
- Modellprojekt „Transferlernen“ (3 Durchgänge am Oswald v. Nell
Breuning BK, auch zur Gewinnung von Multiplikatoren)
- Bedarfsprüfung und Bewerbung des Programms „Griffbereit“ (=
Eltern-/Kindgruppen für Kinder ohne
Kitaplatz, zusammen mit KJA)
- Umsetzung des Förderprogramms Komm –An (Teil II) 2016 (zusammen
mit RBB) und aktuell 2017 (Vorgaben Land, Einzelberatung AS, Verteilung
der Mittel ca. 100.000.--,Verwendung prüfen usw.)
- Antragsstellung „Bildungskoordinatoren“ (Bundesförderprogramm)
- Unterstützung interessierter Städte/Gemeinden bei der Klärung des
Antragsverfahrens „multiprofessionelles Team“ (Landesförderprogramm)
- Erledigung von Aufträgen, Klärung von Fragen bei Teilnahme an
Treffen der ehrenamtlichen Initiativen (Abendveranstaltungen)
- Zahlreiche Einzelfälle/Anfragen z.B. zu Sprachkursen,
Aufenthaltsstatus, WBS-Scheine, „auffällige“ Kinder/Jugendliche,
Kostenübernahmen in Zusammen-hang mit Übersetzungen von Papieren oder
Dolmetschereinsätzen, Schul-plätze, Betreuungsmöglichkeiten
- u.a.
Bisher vernachlässigte Aufgaben
·
„Controlling“ (Landesvorgabe)
·
verwaltungsinterne Vorgaben (z.B. „D3 Softwareanwendung“)
·
Pressearbeit u.v.m.
Bisher initiierte oder unterstützte Arbeitsgruppen,
Netzwerke
·
initiiert: „Vorbereitungsgruppe“
·
initiiert: AG BAMF, AfA, Jobcenter, außerschulische Bildungsträger
(mit Jobcenter); erstes Ergebnis:
Absprache zwischen Bildungsträgern über Kursangebot und Teilnehmer
·
AG der Gymnasien mit Sprachförderklassen im Kreis
·
AG „Migration“
·
AG „Flüchtlingsbetreuung“
·
AK „Schulsozialarbeiter“
·
Geplant: Gründung von Netzwerk(en) im Bereich Schule durch o.g.
Auftaktveranstaltung
(weiterer) Handlungsplan
KI
Kurzfristiges weiteres Vorgehen zur praktischen Umsetzung des
Integrationskonzeptes
KI-Mitarbeiter/Innen
- Alle Mitarbeiter/Innen im KI erhalten Zuständigkeiten für
bestimmte Handlungsfelder und Themen
- Soweit sinnvoll wird das Kreisgebiet bei bestimmten
Handlungsfeldern in Stadt- bzw. Gemeindezuständigkeiten aufgeteilt (=
feste Ansprechpartner für einzelne Städte und Gemeinden innerhalb des KI
z.B. für die Ehrenamtsförderung, Bildungskoordination u.a.)
- Soweit die Maßnahmen unstrittig sind: Möglichst kurzfristige
Umsetzung (z.B. Übersicht über
Angebote digital aufarbeiten und zur Verfügung stellen,
Fortbildungen und Schulungen themenbezogen kreisweit anbieten, Schaffung
eines Dolmetscherpools usw.)
- KI MA mit entsprechendem Handlungsfeld klärt Priorität der
Bedarfe, Ziele und Maßnahmen anhand des Konzeptes (zum Einstieg) mit
jeweils in der Verantwortung
stehender und zu beteiligender Akteure (Vorgehensweise der Abstimmung
hängt vom „Thema“ und von den örtlichen Gegebenheiten ab)
- „Seiteneinsteigerberatung“: Möglichst kurzfristige Abstimmung mit
Schulaufsicht, Schulträgern, Schulen über die Vorgehensweise und den zu
beratenden Personenkreis
Netzwerkarbeit
·
Prüfen, welche/r AG/AK arbeiten bereits, wo ist problemlos eine ggfs.
notwendige thematische + personelle Erweiterung erforderlich, wo sind neue
themen- oder ortsbezogene AG/AK notwendig („keine Doppelstrukturen“)
·
Rolle der ehem. „Vorbereitungsgruppe“ in Zukunft ist noch genauer
festzulegen,
Gruppe bleibt bestehen, vorläufiger Arbeitstitel: „Koordinierungsgruppe Integration“,
32 Sicherheit und Ordnung
Von den momentan ca. 14.500 Ausländern im Kreis
Coesfeld werden ca. 3.700 in der Kategorie „Asyl/Flüchtlinge“ geführt. Im
Vergleich zum letzten Integrationsausschuss werden in der Statistik ca. 300
Personen weniger in dieser Kategorie ausgewiesen, da insbesondere vielen
syrischen Staatsangehörigen ein Schutzstatus zuerkannt wurde und diese somit
nach Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in den Bereich der „Nicht-EU-Ausländer
ohne Asyl“ fallen. Von den ca. 3.700 Personen befinden sich ca. 3.100 im
laufenden Verfahren, während ca. 600 ausreisepflichtig sind.
Im Monat Oktober 2016 gab es lediglich 32 Neuzuweisungen
in den Kreis Coesfeld. Während die Zahl der Neuzuweisungen momentan eher geringer
ausfällt, sind sowohl die Zahl der freiwilligen Ausreisen mit bisher 256, als
auch die Zahl der Abschiebungen mit bisher 207 wesentlich höher als in 2015.
Die meisten Asylsuchenden stammen aus Syrien (29 %),
gefolgt vom Irak (12%) und Afghanistan (11%).
Alle detaillierten Daten finden sich in der Anlage 1
zu dieser Sitzungsvorlage.
50 Jobcenter und Soziales
Aktuelle Beurteilung des
Jobcenters der Kreisverwaltung Coesfeld zur Entwicklung der Zahl der Übergänge
vom AsylbLG in das SGB II:
Der Kreis Coesfeld ist in Zusammenarbeit mit seinen
elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Umsetzung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) / Arbeitslosengeld II) zuständig.
Für erwerbsfähige Flüchtlinge (und ggf. deren
Bedarfsgemeinschaft) tritt die Zuständigkeit des Jobcenters erst dann ein, wenn
über den Asylantrag der betroffenen Personen positiv entschieden wurde. Bis zur
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erhalten Flüchtlinge durch die Städte
und Gemeinden im Kreis in originärer Zuständigkeit Asylbewerberleistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nach der Anerkennung der
Flüchtlingseigenschaft und des damit einhergehenden Rechtskreiswechsels in das
SGB II stehen den Flüchtlingen sämtliche Leistungen des Jobcenters zur
Sicherung des Lebensunterhaltes (passive Leistungen) und zur Eingliederung in
Arbeit (aktive Leistungen) zur Verfügung.
Während zur Jahresmitte 2016 bei niedrigen
Ausgangswerten ein leichter Rückgang der Zahl der Rechtskreiswechsler zu
verzeichnen war, ist bereits jetzt festzustellen, dass sowohl für das
verbleibende Jahr 2016 als auch für 2017 mit einem stetigen Anstieg der
Übergänge ins SGB II zu rechnen ist.
Ursächlich für die bisher niedrigen Werte in 2016
ist u.a. noch ein deutlicher Bearbeitungsstau bei der Prüfung und Bescheidung
der Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die
bisherigen Rückmeldungen zeigen jedoch, dass sich seitens des BAMF sowohl die
Bearbeitungszeiten als auch Rückstände allmählich reduzieren, so dass mit einer
stetig ansteigenden Zahl von Rechtskreiswechslern ins SGB II auch im Kreis
Coesfeld gerechnet wird.
Die genauen Zahlen der Übergänge vom AsylbLG in das
SGB II können der Anlage 2 entnommen werden.
51 Jugendamt
Aktuell halten sich rd. 13.600 unbegleitete
ausländische Minderjährige (UMA, umF) in NRW auf. Unter Berücksichtigung der
Angaben der in NRW zuständigen Verteilstelle (Landschaftsverband Rheinland) ist davon auszugehen, dass auf den
Kreisjugendamtsbezirk ein Aufnahmeanteil von 102 Jugendlichen entfällt; zum
heutigen Stichtag (04.11.2016) werden tatsächlich 78 Jugendliche betreut.
Zuweisungen erfolgen zzt. nur in geringem Umfang; dabei handelt es sich zumeist
um Umverteilungen innerhalb des Landes NRW.
31 der betreuten umF
werden im Rahmen der Inobhutnahme betreut; d.h. dass sie sich noch im
Clearingverfahren befinden und die geeignete Jugendhilfemaßnahme noch nicht
eingeleitet wurde. Zumeist sind diese Jugendlichen weiterhin in der
Brückeneinrichtung Josefshaus Seppenrade untergebracht und betreut. Aktuell
befinden sich 30 Jugendliche aus allen drei Jugendamtsbezirken in dieser
Einrichtung.
Im Hinblick auf die Betreuung von Kindern mit
Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen wird sich im Zuge des derzeit
laufenden Planungsverfahrens in Kürze abzeichnen, welche Bedarfe und
Versorgungserfordernisse sich für diese Zielgruppe ergeben. Zzt. finden in
allen Städten und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk die ersten
Planungsgespräche statt. Valide Daten werden sich dann nach der ersten
Anmeldephase (November, Dezember) abzeichnen.
Schulamt für den Kreis
Coesfeld
Zum
Stichtag 31.10.2016 befinden sich 878 Schüler ohne ausreichende
Deutschkenntnisse in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen im Kreis
Coesfeld. Dies entspricht einer Steigerung von 57 Schülern im Vergleich zur
letzten Sitzung des Integrationsausschusses Ende August 2016.
Die
genaue Aufteilung der Schüler auf die verschiedenen Schulen kann der Liste in
Anlage 3 entnommen werden.