Betreff
Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0679
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

 

Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellen einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrations-ausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

 

 

04 Kommunales Integrationszentrum (KI)

 

Aus dem Kommunalen Integrationszentrum kann aus den vergangenen Monaten umfangreich berichtet werden. Zur besseren Übersicht werden nachfolgend die wichtigsten aktuellen Entwicklungen im „KI“ in Stichpunkten dargestellt und auf Wunsch der Ausschussmitglieder in der Sitzung erläutert. 

 

 

Aktuelle personelle Situation

 

Funktion

Arbeitsauf-

nahme im KI

Wöchentliche Arbeitszeit

Arbeits-schwerpunkt

Bemerkungen

Leitung

01.12.2015

41 Std.

Querschnitt

 

Assistenz

15.02.2016

19,5 Std.

Verwaltung

 

Lehrerin

Stellvertretende Leitung

01.05.2016

30 Std.

Bildung

 

Lehrerin

01.08.2016

30 Std.

(seit 07.10.16)

Bildung

 

Verwaltung

(geh. Dienst)

01.09.2016

41 Std.

Verwaltung

 

Sozialarbeiterin

01.10.2016

30 Std.

„Komm-An“

Befristet bis 31.12.2017

Sozialarbeiterin

01.11.2016

30 Std.

„Komm-An“

Befristet bis 31.12.2017

 

Noch (wieder) zu besetzen:

a) Vollzeit Stelle Sozialarbeiter/in für Querschnittsaufgaben

     (nach Ausscheiden einer Mitarbeiterin zum 31.10.16)

b) Teilzeitstelle (50 %) Lehrer/in

c) voraussichtlich 2 Stellen „Bildungskoordinatoren“ (Förderprogramm des Bundes)
     im Laufe des Jahres 2017, befristet für 2 Jahre,   „Personalkostenneutral“

 

 

 

 

 

 

Bisher organisierte Veranstaltungen und veranlasste Maßnahmen des KI

 

Veranstaltungen:

  • Ministerbesuch zur Eröffnung des KI
  • Konferenz der Bundes-, und Landtagsabgeordneten, Bürgermeister und Kreis Coesfeld
  • Integrationskonferenz (zusammen mit Vorbereitungsgruppe)
  • Fortbildung für Ehrenamtliche zur interkulturellen Kompetenz und zum  Ausländerrecht (mit AHB)
  • 2 Fortbildungen für Lehrer zum „Transferlernen“ (unterschiedliche Schwerpunkte)
  • Infoveranstaltung für Verfahren der Antragsstellung und Mittelgewährung zum Komm-An Paket 2017 für designierte Antragssteller
  • Auftaktveranstaltung für alle Schulen (Leitungen, Lehrer, Schulsozialarbeiter, OGS- MA), Ziel: Unterstützungsbedarfsklärung, Seiteneinsteigerverfahren


Veranlasste Maßnahmen

  • Kooperationsvereinbarung mit den drei VHS zur Durchführung von  Projektschulungen im Rahmen der Ausbildung von „Sprachpaten“ 
    Ziel: kreisflächendeckendes Angebot, weiterer Einsatz der Sprachpaten
  • Elternbegleitbuch in einfacher Form in verschiedene Sprachen übersetzen lassen (zusammen mit KJA)
  • Modellprojekt „Transferlernen“ (3 Durchgänge am Oswald v. Nell Breuning BK, auch zur Gewinnung von Multiplikatoren)
  • Bedarfsprüfung und Bewerbung des Programms „Griffbereit“ (= Eltern-/Kindgruppen für  Kinder ohne Kitaplatz, zusammen mit KJA)
  • Umsetzung des Förderprogramms Komm –An (Teil II) 2016 (zusammen mit RBB) und aktuell 2017 (Vorgaben Land, Einzelberatung AS, Verteilung der Mittel ca. 100.000.--,Verwendung prüfen usw.)
  • Antragsstellung „Bildungskoordinatoren“ (Bundesförderprogramm)
  • Unterstützung interessierter Städte/Gemeinden bei der Klärung des Antragsverfahrens „multiprofessionelles Team“ (Landesförderprogramm)
  • Erledigung von Aufträgen, Klärung von Fragen bei Teilnahme an Treffen der ehrenamtlichen Initiativen (Abendveranstaltungen)
  • Zahlreiche Einzelfälle/Anfragen z.B. zu Sprachkursen, Aufenthaltsstatus, WBS-Scheine, „auffällige“ Kinder/Jugendliche, Kostenübernahmen in Zusammen-hang mit Übersetzungen von Papieren oder Dolmetschereinsätzen, Schul-plätze, Betreuungsmöglichkeiten
  • u.a.  

 

Bisher vernachlässigte Aufgaben

·         „Controlling“ (Landesvorgabe)

·         verwaltungsinterne Vorgaben (z.B. „D3 Softwareanwendung“)

·         Pressearbeit u.v.m.

Bisher initiierte oder unterstützte Arbeitsgruppen, Netzwerke

·         initiiert: „Vorbereitungsgruppe“

·         initiiert: AG BAMF, AfA, Jobcenter, außerschulische Bildungsträger
(mit Jobcenter);  erstes Ergebnis: Absprache zwischen Bildungsträgern über Kursangebot und Teilnehmer

·         AG der Gymnasien mit Sprachförderklassen im Kreis

·         AG „Migration“

·         AG „Flüchtlingsbetreuung“

·         AK „Schulsozialarbeiter“

·         Geplant: Gründung von Netzwerk(en) im Bereich Schule durch o.g. Auftaktveranstaltung

 

 

(weiterer) Handlungsplan KI
Kurzfristiges weiteres Vorgehen zur praktischen Umsetzung des Integrationskonzeptes


KI-Mitarbeiter/Innen

  • Alle Mitarbeiter/Innen im KI erhalten Zuständigkeiten für bestimmte Handlungsfelder und Themen
  • Soweit sinnvoll wird das Kreisgebiet bei bestimmten Handlungsfeldern in Stadt- bzw. Gemeindezuständigkeiten aufgeteilt (= feste Ansprechpartner für einzelne Städte und Gemeinden innerhalb des KI z.B. für die Ehrenamtsförderung, Bildungskoordination u.a.)
  • Soweit die Maßnahmen unstrittig sind: Möglichst kurzfristige Umsetzung (z.B. Übersicht über  Angebote digital aufarbeiten und zur Verfügung stellen, Fortbildungen und Schulungen themenbezogen kreisweit anbieten, Schaffung eines Dolmetscherpools usw.) 
  • KI MA mit entsprechendem Handlungsfeld klärt Priorität der Bedarfe, Ziele und Maßnahmen anhand des Konzeptes (zum Einstieg) mit jeweils in der  Verantwortung stehender und zu beteiligender Akteure (Vorgehensweise der Abstimmung hängt vom „Thema“ und von den örtlichen Gegebenheiten ab)
  • „Seiteneinsteigerberatung“: Möglichst kurzfristige Abstimmung mit Schulaufsicht, Schulträgern, Schulen über die Vorgehensweise und den zu beratenden Personenkreis  


Netzwerkarbeit

·       Prüfen, welche/r AG/AK arbeiten bereits, wo ist problemlos eine ggfs. notwendige thematische + personelle Erweiterung erforderlich, wo sind neue themen- oder ortsbezogene AG/AK notwendig („keine Doppelstrukturen“)

·       Rolle der ehem. „Vorbereitungsgruppe“ in Zukunft ist noch genauer festzulegen,
Gruppe bleibt bestehen, vorläufiger Arbeitstitel:  „Koordinierungsgruppe Integration“,

 

 

 

 

 

32 Sicherheit und Ordnung

 

Von den momentan ca. 14.500 Ausländern im Kreis Coesfeld werden ca. 3.700 in der Kategorie „Asyl/Flüchtlinge“ geführt. Im Vergleich zum letzten Integrationsausschuss werden in der Statistik ca. 300 Personen weniger in dieser Kategorie ausgewiesen, da insbesondere vielen syrischen Staatsangehörigen ein Schutzstatus zuerkannt wurde und diese somit nach Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in den Bereich der „Nicht-EU-Ausländer ohne Asyl“ fallen. Von den ca. 3.700 Personen befinden sich ca. 3.100 im laufenden Verfahren, während ca. 600 ausreisepflichtig sind.

Im Monat Oktober 2016 gab es lediglich 32 Neuzuweisungen in den Kreis Coesfeld. Während die Zahl der Neuzuweisungen momentan eher geringer ausfällt, sind sowohl die Zahl der freiwilligen Ausreisen mit bisher 256, als auch die Zahl der Abschiebungen mit bisher 207 wesentlich höher als in 2015.

Die meisten Asylsuchenden stammen aus Syrien (29 %), gefolgt vom Irak (12%) und Afghanistan (11%).

Alle detaillierten Daten finden sich in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

50 Jobcenter und Soziales

 

Aktuelle Beurteilung des Jobcenters der Kreisverwaltung Coesfeld zur Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II:

 

Der Kreis Coesfeld ist in Zusammenarbeit mit seinen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch  (SGB II) / Arbeitslosengeld II) zuständig.

 

Für erwerbsfähige Flüchtlinge (und ggf. deren Bedarfsgemeinschaft) tritt die Zuständigkeit des Jobcenters erst dann ein, wenn über den Asylantrag der betroffenen Personen positiv entschieden wurde. Bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erhalten Flüchtlinge durch die Städte und Gemeinden im Kreis in originärer Zuständigkeit Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des damit einhergehenden Rechtskreiswechsels in das SGB II stehen den Flüchtlingen sämtliche Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhaltes (passive Leistungen) und zur Eingliederung in Arbeit (aktive Leistungen) zur Verfügung.

 

Während zur Jahresmitte 2016 bei niedrigen Ausgangswerten ein leichter Rückgang der Zahl der Rechtskreiswechsler zu verzeichnen war, ist bereits jetzt festzustellen, dass sowohl für das verbleibende Jahr 2016 als auch für 2017 mit einem stetigen Anstieg der Übergänge ins SGB II zu rechnen ist.

 

Ursächlich für die bisher niedrigen Werte in 2016 ist u.a. noch ein deutlicher Bearbeitungsstau bei der Prüfung und Bescheidung der Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bisherigen Rückmeldungen zeigen jedoch, dass sich seitens des BAMF sowohl die Bearbeitungszeiten als auch Rückstände allmählich reduzieren, so dass mit einer stetig ansteigenden Zahl von Rechtskreiswechslern ins SGB II auch im Kreis Coesfeld gerechnet wird.

 

Die genauen Zahlen der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

 

51 Jugendamt

 

Aktuell halten sich rd. 13.600 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA, umF) in NRW auf. Unter Berücksichtigung der Angaben der in NRW zuständigen Verteilstelle (Landschaftsverband  Rheinland) ist davon auszugehen, dass auf den Kreisjugendamtsbezirk ein Aufnahmeanteil von 102 Jugendlichen entfällt; zum heutigen Stichtag (04.11.2016) werden tatsächlich 78 Jugendliche betreut. Zuweisungen erfolgen zzt. nur in geringem Umfang; dabei handelt es sich zumeist um Umverteilungen innerhalb des Landes NRW.

31 der betreuten umF  werden im Rahmen der Inobhutnahme betreut; d.h. dass sie sich noch im Clearingverfahren befinden und die geeignete Jugendhilfemaßnahme noch nicht eingeleitet wurde. Zumeist sind diese Jugendlichen weiterhin in der Brückeneinrichtung Josefshaus Seppenrade untergebracht und betreut. Aktuell befinden sich 30 Jugendliche aus allen drei Jugendamtsbezirken in dieser Einrichtung.

 

Im Hinblick auf die Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen wird sich im Zuge des derzeit laufenden Planungsverfahrens in Kürze abzeichnen, welche Bedarfe und Versorgungserfordernisse sich für diese Zielgruppe ergeben. Zzt. finden in allen Städten und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk die ersten Planungsgespräche statt. Valide Daten werden sich dann nach der ersten Anmeldephase (November, Dezember) abzeichnen.

 

 

 

Schulamt für den Kreis Coesfeld

 

Zum Stichtag 31.10.2016 befinden sich 878 Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse in der Erstförderung in den verschiedenen Schulen im Kreis Coesfeld. Dies entspricht einer Steigerung von 57 Schülern im Vergleich zur letzten Sitzung des Integrationsausschusses Ende August 2016.

Die genaue Aufteilung der Schüler auf die verschiedenen Schulen kann der Liste in Anlage 3 entnommen werden.