Betreff
Entwurf Haushalt 2017
Vorlage
SV-9-0686
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppen                                                                                                   ab Seite

 

51.10

Prävention und Regelangebote

222

51.20

Hilfen zur Erziehung

236

51.30

Sonstige Leistungen

247

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Jugendhilfeauschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 wurde vom Kämmerer am 27.10.2016 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 02.11.2016 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 24.11. – 06.12.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 21.12.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2017 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 564 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.


 

Haushalt 2017

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 


 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 51 - Jugendamt

 

 

 

 

51.01 Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014)

-150.634

0

0

0

51.02 Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014)

-6.998

0

0

0

51.03 Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG (bis 2014)

89.369

0

0

0

51.10 Prävention und Regelangebote

-15.386.874

-16.161.619

-17.886.916

-1.725.297

51.20 Hilfen zur Erziehung

-10.534.452

-10.924.243

-11.907.567

-983.324

51.30 Sonstige Leistungen

-1.842.286

-2.014.294

-2.000.993

13.301

Summe Produktbereich 51

-25.302.805

-29.100.156

-31.795.476

-2.695.320

Produktgruppe 51.10 Prävention und Regelangebote

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

Produktgruppe 51.10 - Prävention und Regelangebote

 

 

 

51.10.01 - Frühe Hilfen

-593.572

-650.704

-57.133

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

-14.226.392

-15.935.216

-1.708.825

51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung

-1.234.595

-1.215.366

19.230

51.10.04 - Jugendsozialarbeit

-107.061

-85.630

21.431

Summe Produktgruppe 51.10

-16.161.619

-17.886.916

-1.725.297

 

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

51.10.01 – Frühe Hilfen

Der Kreiszuschuss zu den Erziehungsberatungsstellen beträgt im laufenden Haushaltsjahr 332.323 €. Für die Ansatzplanung 2017 wurde eine Preissteigerung von 2 % eingeplant, so dass der Ansatz für 2017 340.000 € beträgt (Ansatz 2016: 310.000 €) Weitere Verschlechterungen ergeben sich aus steigenden Personalkosten. Diese basieren auf eine Veränderung bei den Kostenzuordnungen der Stellen und führt hingegen im Produkt 51.10.03 zu einer Verringerung der Personalkosten. 

 

 

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

Gründe für die Kostenveränderung sind im Wesentlichen Veränderungen in der Kinderzahl und der sich daraus ergebenden Gruppenkonstellationen, ein zu erwartender weiterer Anstieg des U3 Betreuungsbedarfes, die 3 %ige Erhöhung der Kindpauschalen nach KiBiz und letztlich eine Nachfragewanderung hin zu teureren 45h-Plätzen.

 

Das veränderte Buchungsverhalten der Eltern führt zwar wegen der höheren Elternbeiträge zu einer Ertragssteigerung. Diese kann jedoch die Aufwandssteigerung nicht auffangen.

 

 

51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung

Im Rahmen der Ansatzplanung für die Betriebskostenzuschüsse  an die Träger der Einrichtungen der Offene Kinder- und Jugendarbeit wurde eine Personalkostensteigerung in Höhe von 2,35 % berücksichtigt. Aufgrund einer Veränderung bei der Kostenzuordnung der Stellen ergeben sich Verringerungen bei den Personalkosten (s. Produkt 51.10.01).

 

 

51.10.04 – Jugendsozialarbeit

Der Zuschussbedarf ergibt sich aus den Kreiszuschüssen für das Projekt „Die neue Chance“ und für die Beratungsstelle des Havixbecker Modells e. V. sowie aus Personal- und Sachkosten. Die Verringerung des Zuschussbedarfes resultiert aus geringeren Personalkosten aufgrund interner Umstrukturierungen.  

 

Produktgruppe 51.20 Hilfen zur Erziehung

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

Produktgruppe 51.20 - Hilfen zur Erziehung

 

 

 

51.20.01 -Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

-7.912.736

-8.056.168

-143.433

51.20.02 - Hilfen für junge Volljährige

-753.496

-1.077.134

-323.638

51.20.03 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder

-2.258.011

-2.774.265

-516.254

51.20.04 - Brückeneinrichtung umF

0

0

0

Summe Produktgruppe 51.20

-10.924.243

-11.907.567

-983.324

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

51.20.01 – Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

Für die Ansatzplanungen wurde die Prognose des laufenden Haushaltsjahres plus eine Preissteigerung von 2 % eingeplant.

 

Ambulante Hilfen:

Zuschussbedarf 2016:                       1.549.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2016:    1.628.000 €

Zuschussbedarf 2017:                      1.662.500 €

 

Erziehung in einer Tagesgruppe:

Zuschussbedarf 2016:                       401.500 €

Zuschussbedarf Prognose 2016:    250.000 €

Zuschussbedarf 2017:                      255.300 €

 

Stationäre Hilfen (ohne Berücksichtigung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen):

Zuschussbedarf 2016:                       5.300.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2016:    5.326.000 €

Zuschussbedarf 2017:                      5.436.000 €

 

Im Zusammenhang mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) wurde ein Aufwand in Höhe von 2.785.000 € eingeplant. Da für diese Fälle ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land besteht, wurde auch ein entsprechender Ertrag in Höhe von 2.785.000 € eingeplant. Der Gesetzesentwurf zum 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht zudem eine Erstattung der Verwaltungskosten im Rahmen einer Pauschale vor. Hieraus resultieren Mehrerträge in Höhe von rd. 186.000 €, so dass insgesamt 2.971.000 € als Ertrag im Zusammenhang mit der Betreuung von umF eingeplant wurden.


 

51.20.02 – Hilfen für junge Volljährige

 

  Erträge                                                           Aufwand

JR 15

133.884 €

 

JR 15

806.015 €

Ansatz 16

102.000 €

 

 Ansatz 16

715.000 €

Prognose 16

285.000 €

 

Prognose 16

1.025.000 €

Planung 17

160.000 €

 

Planung 17

1.045.000 €

 

 

 

 

 

 

Im laufenden Haushaltsjahr konnten hohe Kostenerstattungen u.a. gegenüber dem LWL realisiert werden. Daher fallen die Erträge in diesem Jahr höher aus (siehe auch JR des Vorjahres). Für 2017 wird nicht davon ausgegangen, dass Erträge im gleichen Umfang realisiert werden können.

 

Die Fallzahlen in diesem Produkt sind weiterhin konstant. Der Anstieg der Aufwendungen erklärt sich dadurch, dass für die jungen Menschen, die nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin einen Jugendhilfebedarf haben, dieser i. d. R. hoch und kostenintensiv ist. Die Planung 2017 basiert auf der Prognose des laufenden Haushaltsjahres plus einer Preissteigerung von 2 %.

 

 

51.20.03 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Eingliederungshilfe ambulant:

Zuschussbedarf 2016:                       1.400.800 €

Zuschussbedarf Prognose 2016:    1.617.000 €

Zuschussbedarf 2017:                      1.825.000 €

 

Weiterhin ist ein steigender Bedarf an Integrationshelfern zu verzeichnen. Dieser führt zu einem Anstieg der Aufwendungen und Fallzahlen (Vorjahr 72, aktuell 87). Unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre ist neben der normalen Preissteigerung von 2 % auch eine Erhöhung aufgrund der steigenden Fallzahlen einzuplanen. Daher wurden zusätzlich 10 % eingeplant. 

 

 

 

 

 

Eingliederungshilfe stationär:

Zuschussbedarf 2016:                       649.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2016:    705.000 €

Zuschussbedarf 2017:                      719.000 €

 

Leichter Anstieg der Fallzahlen im laufenden Haushaltsjahr (von 10 auf 12). Da diese Hilfe kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringe Schwankung bei den Fallzahlen große Auswirkungen auf die Kosten. Für die Ansatzplanung 2017 wird auf das Prognoseergebnis 2016 zurückgegriffen. Wie bei den anderen Produkten wird auch hier eine Preissteigerung von 2 % berücksichtigt.

 

51.20.04 – Brückeneinrichtung umF

Neben der bestehenden Brückeneinrichtung in Seppenrade wurde im laufenden Haushaltsjahr das ehemalige Internatsgebäude in Nottuln angemietet. Die Bereithaltungskosten werden durch die Jugendämter Coesfeld, Dülmen und Kreis Coesfeld refinanziert.

 

 

Produktgruppe 51.30 – Sonstige Leistungen

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2016

2017

Produktgruppe 51.30 - Sonstige Leistungen

 

 

 

51.30.01 - Kinderschutz

-505.463

-485.558

19.905

51.30.02 - Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

-1.387.808

-1.503.404

-115.595

51.30.03 - Betreuungsstelle

-113.093

0

113.093

51.30.04 - Elterngeld / Betreuungsgeld

-7.929

-12.032

-4.102

Summe Produktgruppe 51.30

-2.014.294

-2.000.993

13.301

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

51.30.01 – Kinderschutz

Laut Ansatzplanung 2017 werden für dieses Produkt geringere Personalkosten anfallen.

 

51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Im Wesentlichen begründet sich die Verschlechterung des Zuschussbedarfs durch höhere Personalkosten.

 

Mitte Oktober haben Bund und Länder sich darauf verständigt, ab dem 01.01.2017 die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gewährt wird, von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlung in Zukunft nicht mehr zeitlich zu beschränken (aktuell wird für max. 6 Jahre Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt gewährt). Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde angekündigt.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung lagen noch keine näheren Informationen vor, so dass keine Mehraufwendungen noch nicht berücksichtigt wurden. Derzeit ist noch unklar, ob die Änderungen tatsächlich bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten und wie die Refinanzierung der kommunalen Anteile an den Unterhaltsvorschussleistungen geregelt werden.

 

Derzeit trägt der Bund 33,33 % der Aufwendungen, das Land 13,33 % und der Kreis die verbleibenden 53,34 %. Der Ansatz für Leistungen nach dem UVG beträgt für 2017 1.000.000 €, die entsprechende Erstattung des Landes wurde mit 466.600 € (46,66 %) veranschlagt. Laut Rundschreiben des Landkreistages NRW wird bei einer Umsetzung mit einer Verdopplung der Leistungsaufwendung gerechnet. Zudem wird in diesem Zusammenhang ein deutlich erhöhter Personalbedarf erwartet.

 

51.30.03 – Betreuungsstelle

Die Aufgaben der Betreuungsstelle sind zum 01.04.2016 in die Abteilung 53 Gesundheitsamt verlagert worden. Das Produkt 51.30.03 entfällt daher ab 2017.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt.

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.