Betreff
Antrag des Kath. Bildungsforums im Kreisdekanat Coesfeld auf Übernahme zusätzlicher Personalkosten für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Tagespflegepersonen
Vorlage
SV-9-0703
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem anliegenden Antrag des Kath. Bildungsforums im Kreisdekanat Coesfeld (Anlage 1) wird mit der Einschränkung stattgegeben, dass die Laufzeit auf 12 Monate (01.03.2017 – 28.02.2018) beschränkt wird und die Eingruppierung der zusätzlichen pädagogischen Mitarbeiterstelle (19,5 Wochenstunden) in EG 9 erfolgt.

 

  1. Die Verteilung der Kosten soll nach Absprache der 3 Jugendämter im Kreis Coesfeld hinsichtlich der Personalkosten anhand der Einwohnerzahl und hinsichtlich der Kurskosten anhand der tatsächlichen Teilnehmer/innen (wie bisher) erfolgen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Jugendämtern im Kreis Coesfeld, bis zu den Beratungen für das Budget 2018, eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Kath. Bildungsforum im Kreisdekanat Coesfeld zu entwerfen und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Fort- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen ist eine Pflichtleistung der Kinder- und Jugendhilfe, die neben den gesetzlichen Regelungen unter § 23 Abs. 1 SGB VIII ihren Ausdruck auch in den Richtlinien der Jugendämter zur Förderung der Kindertagespflege findet. Die Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld führen seit Jahren die Grundqualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen erfolgreich durch. Dabei werden die Kosten der Veranstaltungen durch Zuschüsse der beteiligten Jugendämter der Städte Coesfeld, Dülmen, Haltern am See und des Kreises Coesfeld (60 %) und durch Teilnehmerbeiträge (40 %) finanziert. Die Teilnehmerbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Jahr durch das Kreisjugendamt erstattet werden, wenn die Tagespflegeperson im eigenen Zuständigkeitsbereich tätig war.

Das katholische Bildungsforum im Kreisdekanat Coesfeld (Zusammenschluss der Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen) beantragt mit Schreiben vom 15.11.2016 (Anlage 1) die Übernahme der Kosten für die Durchführung der Maßnahmen Grundkurse und Aufbaufortbildungen Kindertagespflege zunächst befristet für den Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum 31.12.2018 im Kreis Coesfeld. Dabei sollen durch das Kreisjugendamt die  anteiligen Kosten für eine zusätzliche pädagogische Mitarbeiterstelle (Dipl. Sozialarbeiter – EG 10 Stufe 3) mit einem Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden und die erhöhten Kosten für die Grundqualifizierungskurse, die Aufbaufortbildungen, die Fachtage und die Erste-Hilfe-Kurse übernommen werden.

Im Antrag werden die Aufgaben der zusätzlichen pädagogischen Mitarbeiterstelle beschrieben. Es handele sich um die Akquise der Teilnehmer/innen, die Kursplanung und –organisation, die Programmhefterstellung, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Führung von Abstimmungsgesprächen mit den Jugendämtern und Fachberatungsstellen, sowie die Abwicklung des Abrechnungsverfahren mit den Teilnehmerinnen/Teilnehmern und Jugendämtern. Hinzu kämen die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement, wie auch die Re-Zertifizierung des Fachbereiches. Eine genaue Beschreibung der Aufgaben unter Angabe der benötigten Jahresarbeitsstunden wurde dem Antrag als Anlage 1 beigefügt.

Die Kosten für die Grundqualifizierungskurse erhöhen sich darin um rund 50 %, begründet durch eine Betriebskostenpauschale von 35 EUR je Unterrichtseinheit in denen pauschale Verwaltungskosten, Raumkosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit enthalten sind sowie steigende Honorarkosten. Außerdem wurde der Anteil der Teilnehmerbeiträge für die Grundqualifizierung von 40 auf 30 % gesenkt und der Anteil des Zuschusses der Jugendämter entsprechend von 60 auf 70 % erhöht. Die Richtlinien Kindertagespflege sehen einen Zuschuss von 60 % vor und müssten gegebenenfalls bei nächster Gelegenheit angepasst werden.

Im Antrag wird dargelegt, dass die zusätzliche pädagogische Mitarbeiterstelle erforderlich sei, um die bisherigen Qualifizierungsangebote seitens der FBS für den Bereich der Kindertagespflege im Kreis Coesfeld aufrecht erhalten zu können. Eine Fortführung der Ausbildungsmaßnahmen könne im Rahmen einer Kostenbeteiligung von 75% seitens des Kath. Bildungsforum Coesfeld aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr erfolgen. Bei einer negativen Entscheidung werde das kath. Bildungsforum mit seinen Einrichtungen vollständig aus dem Bereich der Fortbildungsangebote Kindertagespflege im Kreis Coesfeld zum 1. August 2017 aussteigen.

Die Jugendämter im Kreis Coesfeld haben grundsätzlich ein hohes Interesse die gute Zusammenarbeit mit dem Kath. Bildungsforum in dem Aufgabenfeld auf Dauer zu sichern. Gleichwohl wird gesehen, dass die Umsetzung der beantragten Maßnahmen eine immense Kostensteigerung für die Kommunen bedeuten würde.

 

II.  Lösung

Daher schlägt die Verwaltung vor, dass dem Antrag mit den folgenden Maßgaben stattgegeben wird:

Ø  Die Laufzeit der Maßnahme wird zunächst auf 12 Monate (01.03.2017 – 28.02.2018) begrenzt.

Ø  Die Eingruppierung der zusätzlichen pädagogischen Mitarbeiterstelle erfolgt in EG 9.

Ø  Innerhalb der Laufzeit wird durch die Jugendämter im Kreis Coesfeld und das Kath. Bildungsforum eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung über die zukünftige Ausgestaltung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen entwickelt und vereinbart.

 

Das Kath. Bildungsforum hat sich zwischenzeitlich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.

 

Bezüglich der Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Jugendämter haben sich die Jugendämter auf einen einheitlichen Vorschlag wie folgt verständigt:

 

Ø  Die Aufteilung der Kosten zu den Qualifizierungskursen/Fachtagen und Erste-Hilfe-Kursen erfolgt wie bisher anteilig für die tatsächlichen Teilnehmer/innen aus den jeweiligen Jugendämtern.

Ø  Die Aufteilung der Kosten zu den Personalkosten (1/2 Stelle nach EG 9) erfolgt nach einer Aufteilung entsprechend der Einwohnerzahl, wonach das Kreisjugendamt 62 % der Kosten übernimmt.

 

III. Alternativen

Falls die Zusammenarbeit mit dem Kath. Bildungsforum nicht fortgesetzt werden kann, müssten alternative Angebote gefunden werden, um die Qualifizierung der Tagespflegepersonen und damit die Qualität der Kindertagespflege im Kreis Coesfeld weiter zu gewährleisten.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Wenn dem Antrag unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Einschränkungen stattgegeben wird, werden die Kosten für die Qualifizierung der Tagespflegepersonen beim Kreis Coesfeld im Jahr 2017 auf ca. 34.050 EUR ansteigen. Erwartet waren bisher für 2017 insgesamt 15.720 EUR. Daher müssen nach entsprechender Beschlussfassung zusätzlich 18.330 Euro in den Haushalt 2017 in dem Produkt 51.10.02 Tagesbetreuung von Kindern aufgenommen werden.  

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt ist für die Entscheidung der Kreistag zuständig.