Beschlussvorschlag:
Die
geplanten Maßnahmen „Wegekreuze“ und „Pflegegruppe Naturschutz“ werden
umgesetzt und aus erhaltenen Ersatzgeldern finanziert.
Im
Übrigen wird der Bericht zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - II.
Im Jahr 2016 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:
Bestand zum 01.01.2016 |
403.630,21 € |
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Erträge |
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Ersatzgeld aus Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen |
615.370,55 € |
Zinseinnahmen |
13,56 € |
Gesamterträge
2016 |
615.384,11 € |
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Aufwendungen |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie
(Beteiligungen) |
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1.1
Gewässerentwicklungsstreifen Flurbereinigung Langenhorst*1 |
240.000,00 € |
1.2 Große Gorgemann |
11.076,00 € |
1.3 Stau Frye und Schulze Hauling |
12.000,00 € |
1.4 Hoflage Niehoff |
2.092,45 € |
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2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1 Beteiligung an Artenschutzprojekten |
10.265,49 € |
2.2 Kreuzottermonitoring am Dortmund-Ems-Kanal |
7.140,14 € |
2.3 Maßnahmen in Schutzgebieten |
2.286,55 € |
2.4 Obstbaumaktion |
29.792,88 € |
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3. Sonstiges |
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3.1 Personalkosten Landschaftsplaner |
12.906,75 € |
3.2 Außenanlagen Alter Hof Schoppmann |
6.110,92 € |
3.3 Sonstige Aufwendungen |
3.366,42 € |
3.4 Grundstückskauf „Seppenrade“ (extensive
Grünlandfläche) |
21.171,68 € |
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Gesamtaufwendungen
2016 |
358.209,28 € |
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Bestand zum 31.12.2016 |
660.805,04 € |
*1 Die Maßnahme „Gewässerentwicklungsstreifen Flurbereinigung Langenhorst“ (siehe dazu Kreistagsbeschluss vom 17.06.2015, Sitzungsvorlage SV-9-0266) wurde in 2016 noch nicht durchgeführt, da sich das Vorhaben noch in der Planungsphase bei der Bezirksregierung befindet. Mit der Umsetzung wird in den Jahren 2017 und 2018 gerechnet. Es wurde daher eine Rückstellung gebildet.
Weiterhin ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten. Zudem soll mit der Umsetzung von zwei neuen Projekten begonnen werden (Ausführungen siehe unten).
Geplante
Ersatzgeldverwendung 2017 |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie
(Beteiligungen) |
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1.1 Mühlenstau Karthaus |
3.000,00 € |
1.2 Gronenbach Hesselmanngraben |
5.000,00 € |
1.3 Recheder Kulturstau*1 |
25.000,00
€ |
1.4 Stau Frye und Schulze Hauling |
9.108,00
€ |
1.4 Schlautmann Mühle |
6.376,00
€ |
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2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1 Beteiligung an Artenschutzprojekten |
10.000,00 € |
2.2 Maßnahmen in Schutzgebieten |
10.000,00 € |
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3.
Sonstiges |
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3.1 Außenanlage Hof Schoppmann |
10.000,00 € |
3.2 Wegekreuze*² |
20.000,00 € |
3.3 Pflegegruppe Naturschutz*3 |
50.000,00 € |
3.4 sonstige Maßnahmen |
5.000,00 € |
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Geplante
Gesamtaufwendungen 2017 |
153.484,00 € |
*1 Die Umsetzung konnte bisher wegen fehlender Landesförderung und noch durchzuführender Planungskonkretisierungen nicht erfolgen.
*² Projekt Wegekreuze
Im Kreis Coesfeld
stehen ca. 430 Bildstücke und Wegekreuze, die in besonderer Art und Weise die
Kulturlandschaft des Münsterlandes prägen. Am Erhalt und an der Sanierung der
Bildstöcken und Wegekreuze besteht daher ein großes öffentliches Interesse. In
diesem Kontext können erhaltene Ersatzgelder für die an anderer Stelle
erfolgten Eingriff in Natur- und Landschaft als Fördermittel für diesen Bereich
der Landschaftsbilderhaltung Verwendung finden.
Geplant ist eine Förderung in Höhe von 40 % der Sanierungskosten, max. 4.000 € je Objekt. In einer ersten Tranche ist eine Projektdauer von fünf Jahren geplant. Pro Jahr ist beabsichtigt, 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Durch die Förderung sollen Anreize zum Erhalt der Denkmäler gegeben werden.
*3 Projekt
Pflegegruppe Naturschutz
Bereits im Dezember
2014 wurde auf Initiative des Kreises Coesfeld auf der Burg Vischering der
„Runde Tisch Biodiversität“ gemeinsam mit vielen Akteuren ins Leben gerufen.
Hintergrund war ein breiter Konsens, dass Handlungsbedarf wegen des zunehmenden
Rückgangs bunter, artenreicher Wegränder und Säume besteht.
Jetzt ist
beabsichtig, über ein Leader-Projekt eine qualifizierte Landschaftspflegegruppe
aufzubauen. Hierzu ist vorgesehen, dem Naturschutzzentrum für den Zeitraum von
3 Jahren Mittel zur Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen (50.000 €/a).
Unter der Anleitung
einer Fachkraft (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau) wird
die Gruppe wichtige praktische Aufgaben im Natur- und Umweltschutz wahrnehmen.
Das Gesamtvolumen des Projektes beträgt in der Aufbauphase rd. 419.000 €.
Projektpartner sind das Naturschutzzentrum, die Alter Hof Schoppmann gGmbH
sowie der Verein Interkulturelle Begegnungsprojekte (IBP).
Die Einsatzgebiete
für die Landschaftspflegegruppe sind ausgewiesene Schutzgebiete
(Naturschutzgebiete, Europäische Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope)
sowie weitere schutzwürdige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Ein weiteres
zentrales Aufgabenfeld in diesem Projekt wird die Entwicklung und Pflege
artenreicher Säume aus heimischen Pflanzen als vernetzende Elemente in der
Kulturlandschaft sein. Dieses Aufgabenfeld wird naturschutzfachlich eng
verzahnt und begleitet über das Projekt „Der Kreis Coesfeld blüht auf –
Vielfalt am Wegesrand“ innerhalb des in den Gremien abgestimmten
Arbeitsprogramms des Naturschutzzentrums.
Oftmals können
wichtige Aufgaben der Landschaftspflege nur schwer erfüllt werden, da ein
Einsatz von großen Maschinen nicht sinnvoll oder gar unmöglich ist. Zudem
werden bislang aufgrund fehlender Verpflichtungen oder Zuständigkeiten fachlich
notwendige Landschaftspflegeaufgaben nicht umgesetzt. Weiterhin lässt die
demographische Entwicklung der derzeitigen Mitgliederstruktur der
Naturschutzverbände mit teils fehlenden engagierten Nachwuchskräften in der praktischen
Naturschutzarbeit erwarten, dass Pflegearbeiten von Naturschutzflächen neu zu
organisieren sind. Das Projekt zum Aufbau einer Landschaftspflegegruppe ist ein
entsprechender Ansatz.
Finanzübersicht des Projektes
Landschaftspflegegruppe
unter
Berücksichtigung eines Leader-Projektes sowie Förderung über FöNa und Aktion
Mensch
·
Leader-Mittel
(65%) 224.000 €
·
Eigenmittel,
Leader (35%) 120.750 €
·
FöNa-Mittel
Geräte (80%) 14.000 €
·
Eigenmittel,
FöNa (20%) 6.000 €
·
Aktion
Mensch Autokauf 15.000 €
·
Eigenmittel
Autokauf 10.000 €
·
Eigenmittel
Koordination NZ 30.000 €
Gesamtvolumen 419.750 €
davon Eigenmittel 166.750
€ (hiervon 150.000 € Ersatzgelder sowie
16.750 € Eigenmittel)
Der Leiter des NZ wird in
der Sitzung weiterführende Informationen zu den Planungen vorstellen.
III. Alternativen
Der Kreis stellt keine Finanzierungsmittel aus den erhaltenen Anzahlungen für den Naturschutz zur Verfügung. Die Projekte werden dementsprechend nicht durchgeführt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Eigenanteil des Kreises Coesfeld wird aus den erhaltenen Anzahlungen
für den Naturschutz finanziert. Gegenüber der Haushaltsplanung mit einer Aufwandsermächtigung
in Höhe von 98.000 € sieht die jetzige Planung Aufwendungen in Höhe von 153.000
€ vor. Der hier erforderliche Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe
von ca. 55.000 € wird durch bereits jetzt absehbare Mehrerträge in Höhe von 200.000
€ finanziert. Diese Ersatzgeldforderungen ergeben sich aus Festsetzungen von
Ersatzgeldern für Eingriffe durch Windkraftanlagen, die im Dezember 2016
genehmigt wurden und bei Baubeginn fällig werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Zuständigkeitskatalog.