Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld übernimmt von den nicht aus Erträgen der Gesellschaft gedeckten Aufwendungen, die voraussichtlich 314.000,00 € betragen werden, einen Anteil von 75 %, maximal 235.500,00 €.
Begründung:
I. Problem
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Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH (WFG) erstellt die
Geschäftsführung der WFG vor Beginn eines Geschäftsjahres einen
Wirtschaftsplan, welcher der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedarf.
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2005 wurde vom Aufsichtrat der WFG
in seiner Sitzung am 15.12.2004
beschlossen.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages übernimmt der Kreis Coesfeld
grundsätzlich 75 % der nicht aus den Erträgen der Gesellschaft gedeckten
Aufwendungen. Den Restbetrag (25 %) übernehmen die Sparkassen im Kreis Coesfeld
im Rahmen und unter Beachtung der Sparkassenverordnung.
Da der auf den Kreis Coesfeld entfallende Anteil den vom Kreisausschuss
vorgegebenen finanziellen Rahmen nicht überschreiten darf (§ 8 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages), ist eine Beratung und Beschlussfassung im
Kreisausschuss erforderlich.
II. Lösung
Der Wirtschaftsplan der WFG für das Jahr 2005 ist der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 314.000,00 € aus. Der auf
den Kreis Coesfeld entfallende Anteil (75 %) beläuft sich auf 235.500,00 €. Es
wird vorgeschlagen, den Kreisanteil durch Beschluss des Kreisausschusses auf
diesen Betrag zu begrenzen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für den vorgeschlagenen Anteil des Kreises Coesfeld sind im Entwurf des Produkthaushalts 2005 in der Produktgruppe 020.001 „Haushalt“ - Produkt 020.001.003 „Beteiligungsverwaltung“ - bei der Haushaltsstelle 7910.715.000 „Umlagebeitrag WFG“ Mittel in entsprechender Höhe veranschlagt worden´.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der WFG vom 04.07.1995.
Anlagen:
Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH (WFG) für das Jahr 2005